Wird das Ministerium zum Totengräber des Bürgerentscheids?
Staatliche Stelle legt sich beim Wohnbauprojekt in Landshausen auf strikte Belegungsvorgaben fest, sonst entfällt die Förderung. Einigkeit bei Friedhofsgestaltung in Altenberg
Syrgenstein Der Gemeinderat hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit wichtigen Themen für das Diesseits wie das Jenseits des Menschen beschäftigt. So spielte das anstehende Bürgerbegehren für ein Wohnbauprojekt in Landshausen ebenso eine Rolle wie die Umgestaltung des Friedhofs im Kernort. Während bei der intensiven Diskussion um die Verbesserung der letzten Ruhestatt weitgehend Einigkeit herrschte, trafen während der Debatte über die Bürgereingabe unterschiedliche Standpunkte aufeinander. Dennoch wurde mit Mehrheit entschieden, an dem gefassten Ratsbegehren festzuhalten, bei dem Vorhaben in dem Syrgensteiner Ortsteil auf die Festschreibung auf eine Belegung von maximal 24 Personen zu verzichten.
Die im Sommer gegründete Bürgerinitiative „Für (sozial) verträglichen Wohnungsbau in Syrgenstein!“, die durch die geplante Wohnanlage unter anderem einen massiven Einschnitt in das gewachsene Gemeindegebiet mit seinem dörflichen Charakter sieht, hatte mit ihrer Klage gegen das Ratsbegehren
Verwaltungsgericht bestätigt Zulässigkeit
allerdings keinen Erfolg. So wurde bei der Sitzung bekannt, dass das Verwaltungsgericht Augsburg dessen Zulässigkeit bestätigt und der Bürgerbewegung die Rücknahme der Klage empfohlen hatte. Mehr noch: Manche Räte wollten den Spieß sogar umdrehen und bezweifelten die Fragestellung der Gegner zur Abstimmung am 22. Oktober, bei der Bürger für oder gegen das Ansinnen votieren können. „Ist das mit der Maximalzahl 24 überhaupt zulässig? Sollten wir das nicht auch juristisch klären lassen?“, warf Bernd Lemmer fragend in die Runde. Während Ralf Kindelmann abermals feststellte, dass „dieses komplexe Thema nicht mal kurz an der Haustür mit einer Unterschrift“abgehandelt werden könnte und sich von den mehr als 1000 Eintragungen wenig beeindruckt zeigte, versuchte der Bürgermeister, die Wogen etwas zu glätten: „Ich will nicht den Prozess-Hansel geben“, funkte Bernd Steiner dazwischen und betonte, dass alle Beteiligten schließlich Bürger einer Gemeinde seien.
Der Rathauschef hatte zuvor schon vermutet, dass die Belegungszahl von 84 wohl der Knackpunkt bei der ganzen Angelegenheit sein könnte. Doch dies sei der Raumplanung des Freistaats geschuldet. Apropos Zahlen: Den Räten im Sitzungssaal hoch über dem Ort wurde auch eine Aussage der Obersten Baubehörde im Innenministerium zur Kenntnis gebracht, in der diese tatsächlich auf die Mindestzahl von 60 Personen pocht. Im Ergebnis bedeute diese Vorgabe, „dass eine Wohnanlage mit Wohnungsgrößen für maximal 24 Bewohner keine Aussicht auf Förderung hat.“Und weiter: Ausnahmen davon seien im Einzelfall zu begründen und abzustimmen: „Enge Grundstücksverhältnisse, die ein Grund sein können, treffen in Landshausen jedenfalls nicht zu.“Mehrere Redner, die auf die Bedeutung eines günstigen Wohnraums hinwiesen und hierfür die Ausschöpfung aller Fördermittel anregten, bezweifelten einen positiven Ausgang für die Bürgerinitiative. „Da soll der Einwohner über einen Antrag entscheiden, der schon jetzt ins Leere läuft“, kritisierte einer und regte an, auch mal über Aufwand und Kosten der Sache nachzudenken.
Die notwendige Aufklärung, die Ratsmitglied Ralf Kindelmann vehement gefordert hatte, beschloss das Gremium ebenfalls. So sollen sich die Stimmberechtigten rechtzeitig vor der Abstimmung ein genaues Bild beider Ansinnen machen können. Bürgermeister Bernd Steiner, der sich sogar schon konkrete Gedanken über die Drucksachen machen wollte („Wir nehmen da gut Lesbares, am besten die Schrift Arial in Elf-Punkt“): „Wir werden eine gleichberechtigte Information haben und dürfen auch für unser Begehren Werbung machen.“Die haben die Projektgegner kaum nötig, da die geplante Anlage auf dem rund 5400 Quadratmeter großen Areal seit Monaten reichlich Gesprächsstoff in und um die Bachtalgemeinde bietet. „Wir sind sehr zuversichtverbalen lich“, machte ein Kritiker am Rande der Sitzung deutlich. Voller Optimismus verließ nach mehr als einer Stunde auch Andreas Walter das Gebäude.
Zuvor hatten die Gemeinderäte dem Landschaftsarchitekten grünes Licht für weitere Gestaltungsideen des Friedhofs Altenberg signalisiert, dem nach Einschätzung von Ralf Kindelmann „steilsten und buckligsten der ganzen Kommune“. Der erfahrene Planer nahm nicht nur diese Herausforderung an, sondern verblüffte bei der Vorstellung seines Umbaukonzeptes mit der Feststellung: „Wir müssen den Friedhof für die Lebenden bauen.“Gemeint war der Wandel nicht nur in der Gesellschaft, sondern auch in der Bestattungskultur. „Da müssen wir neben den wichtigen Gräbern eine Aufenthaltsqualität schaffen, dass man dort auch mal ein Schwätzchen halten kann“, sagte Kindelmann. So besticht der Vorentwurf sowohl durch offene, begrünte Plätze wie heimelige Nischen, alles freilich ganz behindertengerecht und mit viel Potenzial für die individuelle Gestaltung der letzten Ruhe.