Ärgerliche Verzögerung
Beim Wiederaufbau des Dillinger Rathauses muss die Stadt die Planung europaweit ausschreiben. Dies ist bei der geschätzten Schadenssumme von fünf Millionen Euro notwendig. Und es ist grundsätzlich ja auch richtig und notwendig, dass die Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach nachvollziehbaren Kriterien erfolgt. Im konkreten Fall des abgebrannten Dillinger Rathaus-Altbaus hat die Vergabeverordnung aber ärgerliche Auswirkungen. Nach dem Unglück muss die Stadt nun voraussichtlich ein halbes Jahr lang warten, bis sie erst einmal die Planung für den Wiederaufbau vergeben kann.
In den vergangenen beiden Monaten haben die Handwerker bei der Sicherung des zerstörten Rathaus-Altbaus richtig rangeklotzt. Unter Hochdruck wurde ein Notdach errichtet. Es verhindert, dass der Regen weitere Schäden verursachen kann. Jetzt wird dem zügigen Wiederaufbau allerdings durch eine Zwangspause der Wind aus den Segeln genommen. Da muss die Frage erlaubt sein, ob die Vergabeverordnung nicht einmal eine Ausnahme zulassen kann. Der Aufbau eines Rathauses nach einem Brand ist kein gewöhnliches Projekt. Hier geht es darum, die Folgen eines unvorhergesehenen Unglücks zu beseitigen. Und dies sollte schnell geschehen, denn die Dillinger Rathaus-Ruine ist wie eine klaffende Wunde mitten im Herzen der Stadt.