Was ist eigentlich eine „Spielstraße“?
In der Region herrscht viel Unruhe aufgrund verkehrsberuhigter Zonen und anderer Schilder, in Lauingen zum Beispiel, aber auch in anderen Orten. Dort sind vor allem Raser ein Problem
Landkreis Alles wäre so einfach, wenn sich alle daran halten würden: Der Paragraf eins der Straßenverkehrsordnung fordert von „Teilnehmern am Straßenverkehr“ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Zudem ein Verhalten, dass „kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.“Willibald Bock weiß nur zu genau, dass solche Umsicht im alltäglichen Gewimmel aus Autos, Motor- und Fahrrädern sowie Fußgängern oft nicht so wie vorgesehen beherzigt wird. Schließlich kennt der erfahrene Polizeihauptkommissar der Inspektion in Dillingen die Strecken in der Region. Selbst die verkehrsberuhigten Bereiche an einigen Stellen des Landkreises, besonders markiert durch blaue Verkehrsschilder mit weißen Menschensymbolen, sind oft keine Orte der stillen Bedächtigkeit.
Dabei wurden diese speziellen Zonen, vor mehr als drei Jahrzehnten in Deutschland offiziell eingeführt, zur Verbesserung des Wohnumfeldes und der Aufenthaltsqualität für Fußgänger geschaffen. Was sich beim Verkehrszeichen mit der amtlichen Nummer 325 erst einmal prächtig annimmt und fälschlicherweise als Spielstraße bezeichnet wird, entpuppt sich beim Durchlesen des „Kleingedruckten“als folgenreiche Konsequenz für Autofahrer wie Fußgänger. Die sollen sich laut Straßenverkehrsordnung nämlich gegenseitig weder behindern noch gefährden, Parken ist nur in dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt, es gilt rechts vor links. Freilich sollen Buben und Mädchen dort herumtoben können, aber nur bis zum Alter von 14 Jahren und bei „wirklichen Kinderspielen wie zum Beispiel Dreiradfahren, Fangen oder Ähnliches“.
Spielverderber Spielstraße: Ein gemütliches Schachspiel geht laut aktueller Rechtsprechung schon nicht mehr, Jugendliche dürfen keine „Aufbauten“auf der verkehrsberuhigten Straße anbringen, heranwachsende Fußballer und Seilspringer müssen auf die sogenannte Spielstraße ausweichen, die es laut Gesetz tatsächlich gibt. Deren Beschilderung mit den Ziffern 250 und 1010, in Deutschland höchst selten freigegeben, trägt eine auffallend rot-weiße Färbung, lässt nicht einmal mehr die Müllabfuhr zu.
Knackpunkt bei dem Versuch, den Verkehr mit den himmelbauen Eingangszeichen einzudämmen, ist das geforderte Schritttempo von – je nach einschlägigen Gerichtsurteilen – zwischen vier und zehn Kilometern pro Stunde. Eine fahrtechnische Herausforderung nicht nur für die PS-starken Chauffeure, sondern auch für Fahrradfahrer. Aber: „Wir passen da auf“, versichert Willibald Bock und macht darauf aufmerksam, dass seine Kollegen in diesen Straßen keine aufwendigen Messgeräte benötigen, sondern schätzen dürfen: „Wenn ein Jogger da nicht mehr mitkommt, ist der Fahrer ganz bestimmt viel zu schnell unterwegs.“
Das kostet mindestens 15 Euro, bei Tempo 30 bereits 50 Euro plus Strafpunkt in Flensburg. Apropos: „Die wenigsten halten sich daran“, berichtet der Leiter des Wertinger Ordnungsamtes, Karl Benz. „Ideal wäre eine Sackgasse“, fügt Polizeihauptkommissar Bock hinzu.
Doch oft werden von den dafür zuständigen Gemeinden „ungeeignete“Strecken ausgewählt, über die sich dann auch die zur Beratung he- rangezogenen Ordnungshüter mächtig wundern. „Doch meist hört man auf uns.“Sie waren auch in das neue Verkehrskonzept der Stadt Lauingen eingebunden. Dort herrscht bei dem Bemühen um eine Beruhigung des innerstädtischen Verkehrs seit Monaten viel Unruhe im Rat wie auf der Straße.
Es stand unter anderem die Frage im Raum, ob es überhaupt vorstellbar sei, dass in der Lauinger Innenstadt, die viele noch als Durchfahrtsstraße nutzen, Kinder auf der Straße spielen könnten.
Das Gute an der dortigen Umstellung: Wer die Tempo-Anzeige am Marktplatz länger beobachtet, kann feststellen, dass es auch viele Fahrer gibt, die sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung von sieben bis zehn Stundenkilometern halten.
Das richtige Tempo in den speziell ausgewiesenen Zonen und auch außerhalb beschäftigt die Verantwortlichen im unteren Zusamtal ebenso. So zeigte sich jetzt Buttenwiesens Bürgermeister Hans Kaltner entsetzt über Messergebnisse etwa beim Weiler Illemad: „Allein der Durchschnittswert betrug 75 Kilometer pro Stunde. Eine verheerende Erkenntnis!“Der Rathauschef drängt auf stationäre Kontrollsysteme, die in Bayern jedoch nicht zugelassen sind. „Nur wenn es blitzt, fängt man zu denken an.“
Gedankenlos brettern allerdings auch mal Lieferfahrzeuge durch die offiziell angeordneten „Ruhezonen“. Mancher Anlieger kennt die Regularien dieser Straßenzüge kaum. „Da hilft die beste Beschilderung nichts“, gibt Willibald Bock zu bedenken und warnt vor einem mächtigen Schilderwald. Damit auf solches Fehlverhalten zu reagieren, davon hält auch Buttenwiesen Bürgermeister wenig: „Wenn das dann nicht kontrolliert wird, ist es nur eine Pseudomaßnahme“, meint Hans Kaltner. Schwierigkeiten bereitet den Verwaltungen zudem, dass „der Gesetzgeber mit zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffen arbeitet, die vielfach auslegbar sind“, weiß Jörg Altmann vom Landratsamt in Dillingen. Der Fachbereichsleiter Verkehrswesen ist zuständig für Kreis-, Bundes- und Staatsstraßen in der Region, auf denen freilich niemals „gespielt“werden darf. Er hält etwa Formulierungen wie „nach den Umständen“im ersten Paragrafen der Straßenverkehrsordnung für vielfältig interpretierbar. Bock bleibt dabei: „Wer den Passus verinnerlicht, kommt auch gut durch die verkehrsberuhigte Zone. » Wie sich die Lage in Lauingen derzeit entwickelt, das lesen Sie in einem weiteren Bericht auf
32.