Gewerkschaft kritisiert Lohn Prellerei
Hauptzollamt ermittelte 84 Mal in der Region wegen nicht gezahlter Mindestlöhne. Überproportional viele Fälle habe es dabei im Hotel- und Gaststättengewerbe gegeben
Landkreis Wenn der Chef Arbeiter beim Lohn prellt: Im Landkreis Dillingen bekommen immer noch nicht alle Beschäftigten die Bezahlung, die ihnen per Gesetz zusteht. Das kritisiert die Gewerkschaft NahrungGenuss-Gaststätten (NGG) in einer Pressemitteilung.
Die NGG beruft sich hierbei auf neue Zahlen des Bundesfinanzministeriums. Danach leitete das verantwortliche Hauptzollamt Augsburg in den ersten sechs Monaten dieses Jahres insgesamt 84 Ermittlungsverfahren wegen nicht gezahlter Mindestlöhne im Raum Augsburg und Nordschwaben ein. Überproportional viele Fälle gab es dabei, wie NGG-Bezirksgeschäftsführer Tim Lubecki mitteilt, im Hotel- und Gaststättengewerbe. Dort wurden die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) 15 Mal fündig. Für Geschäftsführer Lubecki von der NGG Schwaben steht fest: „Jeder Verstoß ist einer zu viel. Es kann nicht angehen, dass sich auch zwei Jahre nach seiner Einführung noch immer nicht alle Betriebe an den gesetzlichen Mindestlohn halten.“Auch spezielle Branchenmindestlöhne, wie es sie etwa für die Leiharbeit gebe, würden zu häufig unterlaufen. Positiv wertet Lubecki dabei die Zunahme der Kontrollen. Im ersten Halbjahr prüften die Augsburger Zollbeamten laut Statistik 158 Hotels, Gaststätten und Restaurants – das sind laut Pressemitteilung 58 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
„Je gründlicher der Zoll kontrolliert, desto größer ist das Risiko für Unternehmen im Kreis Dillingen, bei schmutzigen Praktiken erwischt zu werden“, betont der Gewerkschafter. Hierfür müsse das Zoll-Personal jedoch deutlich aufgestockt werden. Die Arbeit der FKS sei eines der wichtigsten Mittel, um die Einhaltung des Mindestlohns flächendeckend durchzusetzen, so Lubecki weiter. Hier gelte einmal mehr: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“Zugleich wendet sich die NGG gegen Pläne, die Dokumentationspflichten beim Mindestlohn aufzuweichen. „Nur wenn die Beschäftigten ihre Arbeitszeiten genau erfassen, lässt sich Lohn-Prellerei verhindern“, sagt Lubecki. Denn gerade im Gastgewerbe komme es immer wieder vor, dass Chefs versuchen, ihre Mitarbeiter zu Umsonst-Überstunden zu zwingen.
Die Zoll-Halbjahresbilanz geht auf eine aktuelle Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke an das Bundesfinanzministerium zurück. Deutschlandweit wurden demnach im ersten Halbjahr gut 3700 Betriebe des Gastgewerbes vom Zoll überprüft – 21 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.