Was tun, wenn der Mieter nicht zahlt?
Die Dillingerin Corina Anger vermietet seit vielen Jahren Wohnungen. Nun ist die Situation mit einem Mieter so eskaliert, dass sie eine Räumungsklage eingereicht hat
Dillingen Corina Anger legt einen dicken Ordner vor sich auf den Tisch. Sie blättert durch die vielen Zettel, Rechnungen, Verträge, Rechtsanwaltbriefe und handgeschriebene Notizen. „Es ist nicht mehr lustig. Das macht mich krank“, sagt sie. Seit mehr als zwei Jahren hat sie mit einem ihrer Mieter Ärger. So großen Ärger, dass die Dillingerin sich nicht mehr zu helfen wusste und eine Räumungsklage als letzte Möglichkeit eingereicht hat. „Mir hilft niemand. Ich komme mir vor wie ein Idiot“, erzählt sie. Dabei habe sie es mit der Vermietung ihrer Wohnung an den jungen Mann mit seiner Familie gut gemeint, der finanzielle Aspekt alleine sei nicht ausschlaggebend gewesen. Aber heute sagt sie: „Ich kann nicht mehr.“
Es war vor zwei Jahren im Sommer, als eine Mitarbeiterin des Landratsamtes den Kontakt mit Corina Anger aufnahm. Die Dillingerin ist seit rund 20 Jahren Eigentümerin eines Hauses in Höchstädt und vermietet darin Wohnungen. In Kooperation mit dem Landratsamt vermietet sie eine ihrer Wohnungen damals an die junge Flüchtlingsfamilie. „Ich war da offen dafür. Die Familie war supernett, wir haben von unseren Enkelkindern am Anfang sogar Kisten mit Klamotten vorbeigebracht“, erinnert sich die Vermieterin. Die Miete – 543 Euro warm für 72 Quadratmeter – sei immer pünktlich eingegangen. Doch irgendwann ändert sich das Verhältnis. Es ist von häuslicher Gewalt die Rede, einer zerbrochenen Fensterscheibe und unzähligen Anzeigen wegen verschiedenster Delikte. Frau und Kind leben laut Corina Anger mittlerweile auch nicht mehr bei dem Mann und ihre Miete bekommt sie schon Monate nicht mehr. Mehrmals war die Dillingerin bei der Polizei, auch weil ihr Vermieter nach Waffen fragte und auf den Sohn einer anderen Mieterin losgegangen sei. Mehrmals habe sie dem Mann den Mietvertrag gekündigt. Vergeblich. Den Strom hat sie längst abgeschaltet. So schildert die Dillingerin die Situation. „Insgesamt habe ich bestimmt schon um die 8000 Euro Schaden. Keiner fühlt sich für die Situation zuständig.“
Trauriger Höhepunkt war ein Vorfall im Sommer dieses Jahres, über den auch unsere Zeitung berichtete. Ehemann Reinhold Anger ist in die Wohnung gefahren und wollte mit seinem Mieter reden. Er habe dem Mann 2000 Euro geboten, damit er auszieht. Anger: „Aber er wollte 4000 Euro und ich sollte ihm noch eine Wohnung in Donauwörth Das habe Anger abgelehnt, daraufhin sei sein Mieter immer lauter geworden und habe dann zu einem Küchenmesser gegriffen. Reinhold Anger ist davongerannt und hat die Polizei gerufen. Daraufhin spielten sich filmreife Szenen in Höchstädt ab: Beamte der Dillinger Polizeiinspektion rückten in mehreren Streifenwagen an und umstellten das Gebäude. Um Gefahren für die Öffentlichkeit abzuwehren, sperrte die Polizei die Straße im Bereich des Hauses. „Und am nächsten Tag hat man ihn uns wieder in die Wohnung gesetzt. Dass muss man sich mal vorstellen“, so Anger.
Seither hat sich die Situation so sehr verschärft, dass das VermieterEhepaar sich kaum ins Haus traut, es die Konfrontation mit dem Mann vermeiden will. Bislang sei es mit den anderen Mietern glücklicherweise zu keinen weiteren Vorfällen gekommen. „Das liegt mir alles so im Magen, ich habe Angst vor ihm“, sagt Corina Anger. Mittlerweile ist ein Anwalt eingeschaltet. Ihre ganze Hoffnung liegt nun in einer Räumungsklage. Bis 21. November muss der Mann aus der Wohnung raus. Ist er es bis zu diesem Tag nicht, rücken Gerichtsvollzieher und Polizei an. „Mit uns kann man wirklich reden. So etwas habe ich noch nie erlebt. Ich habe ja auch eine Verantwortung gegenüber meinen anderen Mietern, die im Übrigen Syrer sind. Da gibt es keine Probleme.“Das Landratsamt, das bei der Wohnungsvermittlung miteingebunden war, erklärt in einer Pressemitteilung, dass auch nach Abschluss eines Mietvertrages, den die zuständige Wohnungslotsin vermitbesorgen.“ telt hat, sich noch um das Mietverhältnis gekümmert wird. Speziell dann, wenn wie im Fall Höchstädt noch weitere vermittelte Personen im selben Haus wohnen.
Das „Kümmern“beziehe sich nur auf das übliche und abstellbare Fehlverhalten der neuen Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses – etwa die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen oder Mülltrennung. Eine persönliche Betreuung erfolgt nicht, steht es in der Pressemitteilung.