Das passiert mit dem Regenwasser in den Landkreis Gemeinden
● Stadt Dillingen:
Dort, wo es von den Bodenverhältnissen her möglich ist, werden die Grund stückseigentümer ersucht, das Regen wasser direkt vor Ort zu versickern. Darüber hinaus wird das Niederschlags wasser von Straßen und privaten Flä chen in Rigolensysteme eingeleitet.
● Stadt Lauingen:
Die Versickerung ist Bestandteil für Baugenehmigungen in Neubau und Sanierungsgebieten. Wenn von den Bo denverhältnissen her möglich, wird Niederschlagswasser von Straßen in Ri golensysteme geleitet, in Altgebieten Einleitung ins Mischwassersystem.
● Stadt Gundelfingen:
Für Bebauungspläne im Stadt und Au ßenbereich ist die Versickerung laut Satzung dort Pflicht, wo es vom Unter grund her möglich ist. Ebenfalls auch bei Baugenehmigungen im innerörtli chen Bereich.
● Stadt Höchstädt:
Für Neubauten gilt generell die Regen wasserversickerung, Oberflächen wasser wird nicht ins Kanalsystem ein geleitet (Straßenrigolen, Zuschüsse für die Umstellungsplanung im Be stand).
● Stadt Wertingen:
Einleitung in den Regenwasserkanal und in Rückhaltebecken, dann weiter in die Zusam. Die Bodenbeschaffenheit in Wertingen ist laut Stadtverwaltung für die Versickerung nicht optimal. Im Baugebiet Marienfeld II gibt es die Empfehlung zum Bau von Zisternen zur Entlastung des Kanalsystems beson ders bei Starkregen.
● In den Aschberggemeinden Aislin gen Glött und Holzheim mit Orts teilen: Grundsätzlich ist die Versicke rung in Baugebieten, wenn vom Bo den her möglich, vorgeschrieben, auch innerorts. Für Hangbereiche ist der Bau von Zisternen oder Regenauffang becken als Alternative vorgesehen.
● Gemeinde Bachhagel: In Neubau und Gewerbegebieten muss das Re genwasser versickert werden, sofern es von der Bodenbeschaffenheit her möglich ist. Wo Versickerung nicht mög lich ist, wird empfohlen, Zisternen oder Regenauffangbecken zu bauen.
● Gemeinde Bächingen: Im Neubau gebiet muss versickert werden. Nie derschlagswasser von Straßen wird über Rigolen versickert. Als Anreiz zur Ver sickerung gibt es drei verschiedene Ge bührenerhebungen: Vollversickerung, Teilversickerung, keine Versickerung.
● Gemeinde Bissingen: Die Versicke rung ist laut Verwaltung in allen Ge meindeteilen sehr schwierig und bei nahe nicht möglich. Anreiz zum Bau von Zisternen oder Rückhaltebecken durch Zuschüsse der Gemeinde an die Grundstückseigentümer.
● Gemeinde Binswangen: Wo auf grund der Bodenbeschaffenheit mög lich, ist die Regenwasserversickerung Pflicht. Wenn Grundstücksbesitzer den Nachweis erbringen, nicht in den Kanal einzuleiten, dann wird die Ab wassergebühr um 50 Cent pro Kubik meter günstiger.
● Gemeinde Blindheim mit Unter glauheim und Wolpertstetten: Re genwasserversickerung ist in Neubauge bieten vorgeschrieben. Im Altbestand gibt es die Empfehlung zur Umstellung von der Mischwasserkanal Einlei tung zur Versickerung.
● Gemeinde Buttenwiesen: Wo es geht, muss versickert werden. Dort ist auch kein Anschluss ans Entwässerungs system mehr möglich. Beispiel Neu baugebiet Pfaffenhofen. Wo laut Bau grundgutachten Versickerung nicht möglich ist, Bau von Regenrückhaltbe cken mit Überlauf zur Einleitung in den Mischwasserkanal.
● Gemeinde Finningen mit Mörslin gen: In Finningen ist wegen der Bo denbeschaffenheit die Versickerung fast nicht möglich, Einleitung in einen Re genwasserkanal. In Mörslingen besteht in den Baugebieten Versickerungs pflicht, Einleitung des Niederschlags wassers an Straßen in Rigolensyste me.
● Gemeinde Haunsheim: Je nach Bo denbeschaffenheit wird das Regen wasser in den Mischwasserkanal oder Dorfbach eingeleitet. Bei Neubauten wird darauf hingewiesen, für die Regen wasserversickerung zu sorgen. Ein Zuschuss zum Bau von Zisternen oder Rückhalteschächten wird zurzeit im Gemeinderat diskutiert.
● Gemeinde Laugna: Auf jedem Bau platz muss ein Sickerschacht mit Überlauf in den Bach oder Regenwas serkanal gebaut werden. Für den Alt bestand gibt es keine Vorschriften außer bei Baumaßnahmen im Kanalbe reich.
● Gemeinde Lutzingen mit Unterliez heim: In den Baugebieten muss ver sickert werden, wenn es der Boden er laubt. Ansonsten müssen Zisternen oder Rückhaltesysteme mit Überlauf zum Einleiten des Wassers in den Oberflächenkanal gebaut werden.
● Gemeinde Medlingen: Durch ein Trennsystem wird das Regenwasser über Oberflächengräben in die Brenz geleitet. Bei Neubauten muss jedoch das Regenwasser versickert werden.
● Gemeinde Mödingen/Bergheim: Es gibt keine sickerfähigen Boden schichten in der Gemeinde, auch nicht in den Neubau und Gewerbegebieten. Zisternen oder Auffangbecken wurden von den Bauherrn bereits zum Auf fang des Regenwassers installiert, wes halb zur gerechten Gebührenberech nung die gesplitterte Abwassergebühr kommen wird.
● Gemeinde Schwenningen Grem heim: Die Regenwasserversickerung ist in Neubaugebieten Pflicht. Ansonsten wird von der Gemeinde auch im Alt bestand dafür plädiert.
● Gemeinde Syrgenstein: Laut Sat zungen muss in Neubaugebieten für Regenwasserversickerung gesorgt wer den. Dafür gibt auch die gesplittete Abwassergebühr einen Anreiz. Für Zis ternen gibt die Gemeinde je nach Größe einen Zuschuss.
● Gemeinde Villenbach: Hier wird den Grundstückseigentümern in Neubau gebieten die Regenwasserversickerung angeraten, es ist jedoch keine Pflicht.
● Gemeinde Wittislingen: In den Neubaugebieten muss laut Satzung für die Regenwasserversickerung von den Bauherrn gesorgt werden. Im Altbestand ist die Versickerung er wünscht.
● Gemeinde Ziertheim mit Datten hausen und Reistingen: In Ziert heim und Dattenhausen wird das Rege newasser noch in den Mischwasser kanal eingeleitet. In Neubaugebieten ist die Regenwasserversickerung je nach Bodenbeschaffenheit erwünscht. In Reistingen wird das Regenwasser in Gräben eingeleitet.
● Gemeinde Zöschingen: In den Neu baugebieten muss laut Satzung für die Regenwasserversickerung von den Bauherrn gesorgt werden. Im Altbe stand ist die Versickerung erwünscht. Anreiz dazu ist die Einführung der ge splitteten Gebührenordnung.
● Gemeinde Zusamaltheim: Hier gibt es keine Vorschrift zur Regenwasser versickerung, da sich das Neubaugebiet in Hanglage befindet. Darüber hinaus ist auch der Boden dafür ungeeignet. Das Regenwasser wird daher über Wiesen, Gräben und einen Bach in die Zusam eingeleitet. (HOW)