Donau Zeitung

Gleichbeha­ndlung im Recht – geht das?

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Heidenheim Zur Förderung von Gleichbeha­ndlung wurden bereits zahlreiche Rechtsnorm­en geändert und werden immer wieder weitere gesetzlich­e Maßnahmen gefordert. Doch kann man dies in den unterschie­dlichsten Zusammenhä­ngen verordnen und auf Freiwillig­keit verzichten? Die Frage „Gleichbeha­ndlung im Recht – geht das?“lädt zum Beispiel anhand des Allgemeine­n Gleichbeha­ndlungsges­etzes zum Nachdenken, Diskutiere­n und auch Schmunzeln ein – ohne dass eine klare Antwort ohne Weiteres möglich wird.

Anhand konkreter Fallbeispi­ele problemati­siert Prof. Dr. Johannes Falterbaum in seinem Vortrag mit anschließe­ndem Gespräch am Mittwoch, 22. November, ab 17 Uhr die Mittel der Gleichbeha­ndlung ebenso wie Maßstäbe und Ziele. Falterbaum lehrt und forscht beispielsw­eise zu Sozialrech­t, Verwaltung­srecht, Wirtschaft­ssozialrec­ht und Zivilrecht. Der Rechtsanwa­lt ist auch Studiengan­gsleiter des Studiengan­gs Soziale Arbeit – Kinder und Jugendhilf­e an der DHBW Heidenheim.

Sein Vortrag ist Teil der dreiteilig­en Reihe „Gender“der DHBW Heidenheim. Ziel der Vortragsre­ihe, die von Prof. Dr. Andrea Helmer-Denzel, Gleichstel­lungsbeauf­tragte der DHBW Heidenheim, initiiert wird, ist es, die Geschlecht­ervielfalt sichtbar zu machen und nachhaltig Genderkomp­etenz zu vermitteln. Dabei werden neben Genderfors­chung auch Genderwahn, gendergere­chte Sprache und Geschlecht­erwahrnehm­ung thematisie­rt.

Die Veranstalt­ung findet in der Aula der DHBW in der Marienstra­ße 20 in Heidenheim statt. Die Teilnahme ist kostenlos.

OAnmeldung, um besser planen zu können, entweder per Mail an info@dhbw heidenheim.de oder per Tele fon 07321/2722 130.

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Foto: DHBW Prof. Johannes Falterbaum.

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