Gleichbehandlung im Recht – geht das?
Heidenheim Zur Förderung von Gleichbehandlung wurden bereits zahlreiche Rechtsnormen geändert und werden immer wieder weitere gesetzliche Maßnahmen gefordert. Doch kann man dies in den unterschiedlichsten Zusammenhängen verordnen und auf Freiwilligkeit verzichten? Die Frage „Gleichbehandlung im Recht – geht das?“lädt zum Beispiel anhand des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zum Nachdenken, Diskutieren und auch Schmunzeln ein – ohne dass eine klare Antwort ohne Weiteres möglich wird.
Anhand konkreter Fallbeispiele problematisiert Prof. Dr. Johannes Falterbaum in seinem Vortrag mit anschließendem Gespräch am Mittwoch, 22. November, ab 17 Uhr die Mittel der Gleichbehandlung ebenso wie Maßstäbe und Ziele. Falterbaum lehrt und forscht beispielsweise zu Sozialrecht, Verwaltungsrecht, Wirtschaftssozialrecht und Zivilrecht. Der Rechtsanwalt ist auch Studiengangsleiter des Studiengangs Soziale Arbeit – Kinder und Jugendhilfe an der DHBW Heidenheim.
Sein Vortrag ist Teil der dreiteiligen Reihe „Gender“der DHBW Heidenheim. Ziel der Vortragsreihe, die von Prof. Dr. Andrea Helmer-Denzel, Gleichstellungsbeauftragte der DHBW Heidenheim, initiiert wird, ist es, die Geschlechtervielfalt sichtbar zu machen und nachhaltig Genderkompetenz zu vermitteln. Dabei werden neben Genderforschung auch Genderwahn, gendergerechte Sprache und Geschlechterwahrnehmung thematisiert.
Die Veranstaltung findet in der Aula der DHBW in der Marienstraße 20 in Heidenheim statt. Die Teilnahme ist kostenlos.
OAnmeldung, um besser planen zu können, entweder per Mail an info@dhbw heidenheim.de oder per Tele fon 07321/2722 130.