Dillingen treibt Hochwasserschutz voran
Stadt klagt gleichzeitig gegen die Festlegung der Überschwemmungsgebiete für HQ100
Dillingen Die Klagen gegen die Flutpolder und die vorläufige Sicherung der Überschwemmungsgebiete für ein hundertjährliches Hochwasser (HQ 100) lässt sich die Stadt Dillingen einiges kosten. Oberbürgermeister Frank Kunz sagte in der jüngsten Ratssitzung, dass die Kreisstadt dafür eine sechsstellige Summe ausgebe. Das bedeutet im Klartext: mehr als 100000 Euro. Mit den Klagen gegen die vorläufig gesicherten HQ-100-Überschwemmungsgebiete an Donau, Zwergbach und Egau will Dillingen eine Verringerung der Flächen erreichen, die als Überschwemmungsgebiet für ein Jahrhunderthochwasser ausgewiesen werden. Denn für Grundstückseigentümer hat dies Nachteile. Sie müssen beispielsweise Heizöltanks gegen Hochwasser schützen. Es wird befürchtet, dass der Wert der Grundstücke sinkt. Den Klagen der Stadt haben sich einige Privatleute angeschlossen.
Unabhängig davon will Dillingen etwas für einen effektiven Hochwasserschutz an Donau, Egau und Zwergbach tun, betonte Kunz. Und der Leitende Verwaltungsdirektor Bernd Nicklaser versicherte, dass die Kreisstadt, abgesehen von den Klagen, gut mit dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth zusammenarbeite.
Die Behörde habe für Fristingen und Kicklingen Basisstudien zum Grundschutz ausgearbeitet. Allerdings haben die beiden Dillinger Stadtteile in der Planungsliste des Freistaats Bayern nur die Priorität 4. Das bedeutet, dass der Zeitraum für die Umsetzung der Hochwasserschutz-Maßnahmen noch gar nicht überschaubar ist. Der Stadtrat hat deshalb am Montag einstimmig den Antrag zur Aufstufung in die Priorität 3 gestellt. Die Planung könnte so in drei bis fünf Jahren abgewickelt werden, die Umsetzung von Projekten in zehn bis 25 Jahren. Die Kosten von Hochwasserschutz-Maßnahmen in Fristingen und Kicklingen, für die das Land Bayern verantwortlich ist, werden auf 3,5 Millionen Euro geschätzt. Der Anteil Dillingens läge bei 1,3 Millionen Euro (35 Prozent).
Für Hausen, Dillingen und Schretzheim, die von einem hundertjährlichen Hochwasser am Zwergbach betroffen sein könnten, soll ein integrales Hochwasserschutzkonzept auf den Weg gebracht werden. Hier ist die Stadt für den Hochwasserschutz verantwortlich, allerdings rechnet Dillingen hier mit einer Förderung von 75 Prozent durch den Freistaat. Sobald über die Klagen entschieden ist, werden Fachbüros dem Wasserwirtschaftsamt Angebote für entsprechende Konzepte vorlegen. Allerdings wird die Kreisstadt die Planungen der Gemeinden Syrgenstein und Haunsheim abwarten, die am Oberlauf des Zwergbachs ebenfalls Rückhaltebauwerke planen.
Für einen Grundschutz gegen das HQ 100 der Egau für Donaualtheim, Schretzheim und Steinheim hat das Plenum beschlossen, dass die Stadt beim Wasserwirtschaftsamt eine Vorplanung beantragt, um das Kostenvolumen zu ermitteln. Alle Be- schlüsse zum Hochwasserschutz fielen am Montagabend einstimmig aus. Umlandfraktionschef Josef Kreuzer hielt es für erfreulich, dass Syrgenstein und Haunsheim Hochwasserschutz-Projekte am Oberlauf des Zwergbachs planen. Dietmar Reile (CSU) stellte fest, dass die Berechnungen für ein 100-jährliches Hochwasser zweifelhaft seien. Die Eigentümer seien mit Sicherungsmaßnahmen erheblich betroffen.
Kunz hofft darauf, dass die Festsetzung der HQ-100-Gebiete demnächst juristisch geklärt wird. Die Stadt hat gegen die vorläufige Sicherung geklagt, um die Rechte der Grundstückseigentümer zu wahren. Daher werden die festgesetzten Flächen jetzt erneut überprüft. „Wenn danach die Überschwemmungsflächen endgültig feststehen, wollen wir vonseiten der Stadt diejenigen schützen, die tatsächlich betroffen sind. Daher erfolgt nun der Antrag an das Wasserwirtschaftsamt“, so Kunz.
Wer 2015 nicht gegen die vorläufige Sicherung geklagt hat, muss in den Überschwemmungsgebieten bis Mitte 2019 durch einen Sachverständigen überprüfen lassen, ob gegebenenfalls die Nachrüstung des Heizöltanks notwendig ist, trug Nicklaser die Rechtsauffassung des eingeschalteten Fachanwalts vor. Die notwendigen Arbeiten müssten nach dessen Einschätzung dann bis Mitte 2023 umgesetzt sein, hieß es. Die Stadt habe bei diesen Arbeiten allerdings keine Beratungspflicht, informierte Kunz. Jeder Grundstückseigentümer sei in den vorläufig gesicherten HQ-100-Gebieten selbst dafür verantwortlich. Kläger könnten sich indes Zeit lassen, denn die Klage habe aufschiebende Wirkung.