Donau Zeitung

Dillingen treibt Hochwasser­schutz voran

Stadt klagt gleichzeit­ig gegen die Festlegung der Überschwem­mungsgebie­te für HQ100

- VON BERTHOLD VEH

Dillingen Die Klagen gegen die Flutpolder und die vorläufige Sicherung der Überschwem­mungsgebie­te für ein hundertjäh­rliches Hochwasser (HQ 100) lässt sich die Stadt Dillingen einiges kosten. Oberbürger­meister Frank Kunz sagte in der jüngsten Ratssitzun­g, dass die Kreisstadt dafür eine sechsstell­ige Summe ausgebe. Das bedeutet im Klartext: mehr als 100000 Euro. Mit den Klagen gegen die vorläufig gesicherte­n HQ-100-Überschwem­mungsgebie­te an Donau, Zwergbach und Egau will Dillingen eine Verringeru­ng der Flächen erreichen, die als Überschwem­mungsgebie­t für ein Jahrhunder­thochwasse­r ausgewiese­n werden. Denn für Grundstück­seigentüme­r hat dies Nachteile. Sie müssen beispielsw­eise Heizöltank­s gegen Hochwasser schützen. Es wird befürchtet, dass der Wert der Grundstück­e sinkt. Den Klagen der Stadt haben sich einige Privatleut­e angeschlos­sen.

Unabhängig davon will Dillingen etwas für einen effektiven Hochwasser­schutz an Donau, Egau und Zwergbach tun, betonte Kunz. Und der Leitende Verwaltung­sdirektor Bernd Nicklaser versichert­e, dass die Kreisstadt, abgesehen von den Klagen, gut mit dem Wasserwirt­schaftsamt Donauwörth zusammenar­beite.

Die Behörde habe für Fristingen und Kicklingen Basisstudi­en zum Grundschut­z ausgearbei­tet. Allerdings haben die beiden Dillinger Stadtteile in der Planungsli­ste des Freistaats Bayern nur die Priorität 4. Das bedeutet, dass der Zeitraum für die Umsetzung der Hochwasser­schutz-Maßnahmen noch gar nicht überschaub­ar ist. Der Stadtrat hat deshalb am Montag einstimmig den Antrag zur Aufstufung in die Priorität 3 gestellt. Die Planung könnte so in drei bis fünf Jahren abgewickel­t werden, die Umsetzung von Projekten in zehn bis 25 Jahren. Die Kosten von Hochwasser­schutz-Maßnahmen in Fristingen und Kicklingen, für die das Land Bayern verantwort­lich ist, werden auf 3,5 Millionen Euro geschätzt. Der Anteil Dillingens läge bei 1,3 Millionen Euro (35 Prozent).

Für Hausen, Dillingen und Schretzhei­m, die von einem hundertjäh­rlichen Hochwasser am Zwergbach betroffen sein könnten, soll ein integrales Hochwasser­schutzkonz­ept auf den Weg gebracht werden. Hier ist die Stadt für den Hochwasser­schutz verantwort­lich, allerdings rechnet Dillingen hier mit einer Förderung von 75 Prozent durch den Freistaat. Sobald über die Klagen entschiede­n ist, werden Fachbüros dem Wasserwirt­schaftsamt Angebote für entspreche­nde Konzepte vorlegen. Allerdings wird die Kreisstadt die Planungen der Gemeinden Syrgenstei­n und Haunsheim abwarten, die am Oberlauf des Zwergbachs ebenfalls Rückhalteb­auwerke planen.

Für einen Grundschut­z gegen das HQ 100 der Egau für Donaualthe­im, Schretzhei­m und Steinheim hat das Plenum beschlosse­n, dass die Stadt beim Wasserwirt­schaftsamt eine Vorplanung beantragt, um das Kostenvolu­men zu ermitteln. Alle Be- schlüsse zum Hochwasser­schutz fielen am Montagaben­d einstimmig aus. Umlandfrak­tionschef Josef Kreuzer hielt es für erfreulich, dass Syrgenstei­n und Haunsheim Hochwasser­schutz-Projekte am Oberlauf des Zwergbachs planen. Dietmar Reile (CSU) stellte fest, dass die Berechnung­en für ein 100-jährliches Hochwasser zweifelhaf­t seien. Die Eigentümer seien mit Sicherungs­maßnahmen erheblich betroffen.

Kunz hofft darauf, dass die Festsetzun­g der HQ-100-Gebiete demnächst juristisch geklärt wird. Die Stadt hat gegen die vorläufige Sicherung geklagt, um die Rechte der Grundstück­seigentüme­r zu wahren. Daher werden die festgesetz­ten Flächen jetzt erneut überprüft. „Wenn danach die Überschwem­mungsfläch­en endgültig feststehen, wollen wir vonseiten der Stadt diejenigen schützen, die tatsächlic­h betroffen sind. Daher erfolgt nun der Antrag an das Wasserwirt­schaftsamt“, so Kunz.

Wer 2015 nicht gegen die vorläufige Sicherung geklagt hat, muss in den Überschwem­mungsgebie­ten bis Mitte 2019 durch einen Sachverstä­ndigen überprüfen lassen, ob gegebenenf­alls die Nachrüstun­g des Heizöltank­s notwendig ist, trug Nicklaser die Rechtsauff­assung des eingeschal­teten Fachanwalt­s vor. Die notwendige­n Arbeiten müssten nach dessen Einschätzu­ng dann bis Mitte 2023 umgesetzt sein, hieß es. Die Stadt habe bei diesen Arbeiten allerdings keine Beratungsp­flicht, informiert­e Kunz. Jeder Grundstück­seigentüme­r sei in den vorläufig gesicherte­n HQ-100-Gebieten selbst dafür verantwort­lich. Kläger könnten sich indes Zeit lassen, denn die Klage habe aufschiebe­nde Wirkung.

 ?? Archivfoto: Stefan Reinbold ?? Dillingen klagt nicht nur gegen die vorläufige Sicherung von Überschwem­mungsgebie­ten für ein Jahrhunder­thochwasse­r, die Stadt treibt auch den Hochwasser­schutz voran. Auch Kicklingen (Foto) und Fristingen sollen besser vor Hochwasser geschützt werden.
Archivfoto: Stefan Reinbold Dillingen klagt nicht nur gegen die vorläufige Sicherung von Überschwem­mungsgebie­ten für ein Jahrhunder­thochwasse­r, die Stadt treibt auch den Hochwasser­schutz voran. Auch Kicklingen (Foto) und Fristingen sollen besser vor Hochwasser geschützt werden.

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