Urteil im Prozess um Panzer Kunst
Der Mann, der die Militärfahrzeuge Designer Glööckler anbot, wird bestraft
Bensheim Designer und Modeschöpfer Harald Glööckler hat zwei Bergepanzer in Kunstobjekte verwandelt. Bunt sahen sie aus, trugen den Schriftzug „No War“(Kein Krieg). So weit, so gut, so wenig originell. Dass Glööcklers Panzer nun noch auf größeres Interesse stoßen, liegt an einem Prozess, in dem am Montag das Urteil gesprochen worden ist.
Das Amtsgericht Bensheim in Hessen verurteilte den früheren Besitzer der Panzer, der sie auch nach Deutschland importiert hatte, zu einer Strafe von acht Monaten auf Bewährung – wegen eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Das Gericht befand den 49-Jährigen für schuldig, die Panzer vom Typ Combat Engineer Tractor FV 180 im Jahr 2013 in Großbritannien gekauft und nach Deutschland gebracht zu haben.
Das Problem: Als klar geworden sei, dass die Panzer nicht richtig „entmilitarisiert“waren, habe er dies „bereitwillig hingenommen“. Sagte Richter Gerhard Schäfer. Bergepanzer würden zwar nur als Baumaschinen eingesetzt, trotz allem handele es sich um Panzer.
Und Schäfer führte weiter aus: Die Panzer seien auch so flott unterwegs, „dass sie von der Polizei im Streifendienst nicht gestoppt werden können“. Glööckler übrigens habe mit dem Fall nichts zu tun. Der Künstler habe sich weder im Besitz der Panzer befunden noch gegen Bestimmungen verstoßen. Die Panzer hatten für zusammen 30 000 Euro den Besitzer gewechselt. Der stellte sie Glööckler dann für eine Aktion „Kunst gegen Krieg“in Berlin zur Verfügung.
Die Anklage hatte ein Jahr und neun Monate gefordert, einschließlich einer Zahlung von 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Der Verteidiger des Angeklagten, ein Unternehmer für Landmaschinen, stellte ärgerlich fest: „Wer verbindet mit dem Begriff ,Kriegswaffen‘ Fahrzeuge, die nicht schießen und auch keine gefährlichen Stoffe absondern?“Sein Mandant habe keine Kenntnis davon gehabt, dass es sich bei den Bergepanzern um Kriegswaffen handele.