Wer wildert im Landkreis?
Die Polizei sucht einen Unbekannten, der verbotenerweise mehrere Rehe erlegt hat
Wird zwischen Wilderei im Wald und etwa beim Angeln unterschieden? Katharina von Rönn: Es gibt zwei verschiedene Arten der Wilderei: Fisch- und Jagdwilderei. Von Jagdwilderei wird gesprochen, wenn jemand unter Verletzung von fremden Jagdrecht oder Jagdausübungsrecht dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich aneignet oder sich einer Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet oder zerstört. beschädigt oder zerstört. Die Taten werden mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. In beiden Fällen müssen die Tiere herrenlos sein, das heißt sie dürfen nicht in einem eingezäunten Gelände oder privaten Fischteich leben. Denn in diesen Fällen wird von Diebstahl gesprochen.
Und wenn ein Hund jagt? von Rönn: Auch wenn Spaziergänger ihre Hunde nicht anleinen und diese Wildtiere jagen, fällt das unter Jagdwilderei. keine Projektile aufgefunden werden, um Näheres zu bestimmen. Daher möchten wir im Moment noch nicht von einer Serien-Straftat ausgehen, sondern konzentrieren uns auf Hinweise auf eine bestimmte Person, die vermutlich zur Nachtzeit mithilfe eines Wagens mit Scheinwerferlicht die Tiere gesucht oder möglicherweise aufgescheucht hat, um diese dann zu jagen.
Wie oft kommt Wilderei im Kreis vor? von Rönn: konnte nur im Mai 2015 im Bereich Hettlingen bei Wertingen festgestellt werden. Auch hier fand ein Jagdpächter ein verendetes Reh mit einer Schussverletzung, die aus einem Kleinkalibergewehr stammen dürfte. Der Täter konnte nicht ermittelt werden.
Was passiert mit dem Kadaver? Ist dafür die Polizei oder der Jäger verantwortlich? von Rönn: Grundsätzlich ergibt sich aus der Jagdpacht auch das Jagdrecht. Das heißt, der Jäger kann das Wild mitnehmen, wenn er es noch verwerten kann, er muss es aber nicht. Ist das Tier nicht mehr verwertbar oder der Jagdpächter möchte es nicht, dann ist hierfür der Besitzer der Jagd zuständig. Er muss das Tier dann über die Tierkörperbeseitigung entsorgen. Auch die Kosten muss er dann selber tragen. Wird ein Wildtier auf der Straße überfahren, ist hierfür in der Regel auch der Straßenbaulastträger verantwortlich. Der Jagdbesitzer oder Jagdpächter kann nicht gezwungen werden, das verendete Tier zu übernehmen. In der Regel sind die Jäger aber so kulant und übernehmen die Entsorgung selber.