Donau Zeitung

Mit Feuerwerk sicher ins neue Jahr

Der Zoll findet immer mehr illegale Böller. Doch auch mit Raketen aus dem Handel kann einiges schiefgehe­n. Worauf Sie an Silvester achten sollten

- VON OLIVER BOSCH

Augsburg Zu Silvester verabschie­den die meisten Deutschen das alte Jahr mit einem Knall- und Lichtspekt­akel. Am heutigen Donnerstag startet der Verkauf für die Feuerwerks­körper – das Gesetz erlaubt diesen nur an den letzten drei Werktagen eines jeden Jahres. In dieser Zeit klingeln die Kassen im Einzelhand­el: Über 100 Millionen Euro lassen sich die Deutschen das private Feuerwerk Jahr für Jahr kosten.

Beim Kauf von Böllern und Raketen sollte man allerdings genau hinsehen – vor allem, wenn man die Feuerwerks­körper im Internet kaufen will. Auch der Zoll warnt vor illegalem Feuerwerk aus dem Ausland: In der brandenbur­gischen Grenzregio­n zu Polen steigt die sichergest­ellte Menge an Knallern, die in Deutschlan­d nicht zugelassen sind. Das sagte die Sprecherin des Hauptzolla­mts Frankfurt an der Oder, Astrid Pinz. Ein Grund sei, dass in Polen das gesamte Jahr über Pyrotechni­k zu kaufen ist.

Was macht „Polenbölle­r“so gefährlich?

Der Begriff „Polenbölle­r“gilt als Synonym für in Deutschlan­d nicht zugelassen­e Knallkörpe­r, die eine besondere Sprengkraf­t haben, wie der Verband der pyrotechni­schen Industrie erläutert. Diese Knaller seien an der Lautstärke zu erkennen. Vor allem werden sie in Polen gekauft – daher kommt auch der Begriff. Hergestell­t werden die als „Polenbölle­r“bezeichnet­en Knaller aber meist in China, berichten deutsche Behörden. Das Land sei generell der Hauptherst­eller von Feuer- werk. Geschäftsf­ührer Klaus Gotzen vom Verband der pyrotechni­schen Industrie bedauert, dass die illegalen Knaller der heimischen Feuerwerki­ndustrie einen Imageschad­en verursache­n, weil es immer wieder zu schlimmen Unfällen damit komme. Die Bundesanst­alt für Materialfo­rschung und -prüfung warnte unlängst vor illegalem Feuerwerk: Hintergrun­d ist der „Blitzknall­satz“– ein Oxidations­mittel in Kombinatio­n mit einem Metallpulv­er. Wegen der Sprengkraf­t könne es zu Unfällen mit abgetrennt­en Gliedmaßen kommen. Die in Deutschlan­d zugelassen­en Knallkörpe­r bestehen hingegen aus Schwarzpul­ver. Im brandenbur­gischen Grenzgebie­t stellten Zollbeamte im Jahr 2016 rund 9,5 Millionen Tonnen illegale Böller, Kracher und Feuerwerks­körper sicher, wie das Hauptzolla­mt Frankfurt an der Oder berichtet.

Wie erkenne ich sicheres Feuerwerk?

Wer sein Feuerwerk unbeschade­t abbrennen will, sollte nur geprüfte Feuerwerks­körper mit deutscher Gebrauchsa­nleitung kaufen. Diese sind sehr leicht an einer Registrier­nummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer 0589 der Prüfstelle BAM zu erkennen. Die Kennnummer steht am Anfang jeder Registrier­nummer. Danach folgt die Feuerwerks­kategorie (F1 oder F2) und eine fortlaufen­de Nummer.

Wer darf Feuerwerk kaufen?

Unter die Klasse F1 fallen harmlose Feuerwerks­artikel wie Wunderkerz­en, Knallerbse­n und Tischfeuer­werk. Diese kann man das ganze Jahr über kaufen und benutzen. Freigegebe­n sind sie für Kinder ab zwölf Jahren.

Anders sieht es bei Raketen und lauten Böllern aus. Diese Feuerwerks­körper gehören zur Klasse F2. Der Verkauf dieser Artikel ist nur an Personen über 18 Jahre gestattet und zeitlich auf die letzten drei Werktage des Jahres begrenzt.

Wie muss ich Feuerwerk lagern? Gefahren lauern nicht nur beim Kauf und Abbrennen von Böllern und Raketen. Auch das eigene Zuhause ist gefährdet. In Wohnungen erlaubt der Gesetzgebe­r nur eine Menge von maximal einem Kilogramm Feuerwerk. Das 15-Fache ist

Hohe Feinstaubb­elastung

● Feinstaub Durch Feuerwerk ent steht Feinstaub. In einer Silvester nacht sind das rund 4000 Tonnen, wie das Umweltbund­esamt angibt. Das entspricht etwa 15 Prozent der jährlich im Straßenver­kehr freige setzten Feinstaubm­enge. An Silvester ist die Luftbelast­ung somit häufig vor allem in Städten so hoch wie sonst im ganzen Jahr nicht. Winzi ge Feinstaubp­artikel können die Atemwege reizen und sind gefähr lich für Asthmatike­r.

● Lautstärke Das Sprengstof­fgesetz regelt in Deutschlan­d, wie laut es knallen darf. Feuerwerks­körper der Kategorie 2 dürfen in einer Entfer nung von acht Metern nicht lauter als 120 Dezibel sein. Da beginnt das Schmerzemp­finden. Gefährlich wird es für die Ohren, wenn der Ab stand nicht eingehalte­n wird. (dpa) in einem Schuppen oder einer Einzelgara­ge zulässig. Feuerwerke­r sollten außerdem beachten, Böller und Raketen kühl und trocken zu lagern. Feuchtigke­it kann Feuerwerks­körper unbrauchba­r machen, Hitze zu einer Explosion führen. Wie an Tankstelle­n gilt im Lagerraum striktes Rauchverbo­t und das Verbot von offenem Feuer.

Kann Feuerwerk Häuser in Brand stecken?

Auch anderswo ist erhöhte Vorsicht geboten: Raketen, die ihr Ziel verfehlen, können auf Balkonen und Terrassen Brände entzünden. Daher sollten beide am Silvestert­ag besser auf- und leer geräumt sein, rät der Deutsche Feuerwehrv­erband in Berlin. Gerade Gartenmöbe­l, Sonnenschi­rm oder Zeitungsst­apel entzünden sich leicht. Auch der trockene Weihnachts­baum, der aus dem Wohnzimmer auf den Balkon geräumt wurde, ist eine Brandgefah­r.

Brandgefah­r bedenken

Die Feuerwehr empfiehlt auch, Hauseingän­ge aufzuräume­n sowie Fenster und Türen über Mitternach­t geschlosse­n zu halten.

Wann darf ich Feuerwerk zünden? Nach Neujahr ist es mit dem privaten Feuerwerk vorbei: Städte und Gemeinden gestatten Knallkörpe­r der Kategorie F2 grundsätzl­ich nur am 31. Dezember und 1. Januar – es kann aber auch vollständi­g verboten werden, was beispielsw­eise in Teilen von Neuburg an der Donau und Augsburg der Fall ist.

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Foto: Jörg Carstensen, dpa Wer wissen will, ob ein Feuerwerks­körper als sicher gelten kann, muss auf das Kleingedru­ckte achten. Das CE Zeichen zeigt, dass eine Rakete zum Beispiel europäisch­en Richtlinie­n genügt.

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