Donau Zeitung

Darf man im Supermarkt probieren?

- VON CHRISTINA HELLER hhc@augsburger allgemeine.de

Vom Einkaufen auf dem Markt wissen Verbrauche­r: Bei einem Händler lassen sich Oliven probieren, beim nächsten Käse und beim dritten etwa Schinken. Sich dann zu entscheide­n, ob man etwas kaufen will, fällt leicht. Schließlic­h hat der Kunde die Ware schon verkostet – meist wirkt das eher verkaufsfö­rdernd. Aber mal ehrlich: Wie oft gehen Sie auf den Markt und wie häufig kaufen Sie im Vergleich im Supermarkt ein? Und im Supermarkt müssen Konsumente­n die Ware kaufen, ohne sie vorher zu testen. Aber wäre es denn wirklich so schlimm, vorab schon mal eine Traube in den Mund zu stecken oder zu versuchen, ob die Tomaten nach etwas schmecken oder nur wässrig sind?

„Ja, ist es“, sagt Heidrun Schubert von der Verbrauche­rzentrale Bayern. Denn im Laden gehört die Ware vor dem Bezahlen dem Händler. Wer sie ohne Zustimmung probiert, begeht Diebstahl, sagt die Expertin. „Früher nannte man das Mundraub.“Etwas anderes sei es, wenn im Geschäft etwa an der Wurst- oder Käsetheke ein Teller mit Häppchen steht. „Das ist dann eine Aufforderu­ng zum Probieren – und eigentlich auch zum Kaufen“, sagt Heidrun Schubert. In diesem Fall sei es ausdrückli­ch gewünscht, dass der Kunde probiert.

Vom Handelsver­band Deutschlan­d heißt es ebenfalls: Vorab die Ware zu versuchen, sei nicht erlaubt. Auch wer in eine Packung schauen will – etwa, um zu überprüfen, ob die Glühbirnen darin auch die richtigen sind –, muss vorher fragen. Stimmt das Personal zu, kann der Kunde gucken, sonst nicht.

Das Lesen von Zeitungen und Zeitschrif­ten vor dem Bezahlen ist ebenfalls verboten. „Rein rechtlich ist das als Aneignung der Substanz der Ware zu sehen, somit entspricht es dem Diebstahl“, teilt der Handelsver­band mit. Doch wirklich strafrecht­lich verfolgt wird deshalb wohl niemand. „In der Praxis tolerieren die meisten Händler einen Blick der Kunden in das Inhaltsver­zeichnis oder auf die Schlagzeil­en.“Ähnlich ist es übrigens, wer schon mal einen Keks aus der Packung nimmt und diese dann erst hinterher bezahlt. Bei Kindern sei das in der Praxis häufig geduldet, wenn die Eltern die Ware dann an der Kasse bezahlen, so der Handelsver­band. „Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht.“

 ??  ?? Christina Heller ist Wirt schaftsred­akteurin unse rer Zeitung. Sie beantworte­t einmal in der Woche Fra gen des Alltags.
Christina Heller ist Wirt schaftsred­akteurin unse rer Zeitung. Sie beantworte­t einmal in der Woche Fra gen des Alltags.

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