Donau Zeitung

Halbe halbe bei den Beiträgen

Krankenkas­se soll billiger werden

- VON MARTIN FERBER UND JOACHIM BOMHARD

Berlin Im Sozialbere­ich planen Union und SPD eine ganze Reihe von Reformen. Dabei mussten beide Seiten Zugeständn­isse machen:

● Krankenver­sicherung Mit ihrer Forderung nach Abschaffun­g der privaten Krankenver­sicherung und Einführung einer Bürgervers­icherung konnte sich die SPD nicht durchsetze­n. Dagegen stimmte die Union zu, dass sich Arbeitgebe­r und Arbeitnehm­er künftig wieder den Beitrag zur Krankenver­sicherung je zur Hälfte teilen. Der Zusatzbeit­rag wird abgeschaff­t. Bisher zahlen Arbeitgebe­r 7,3 Prozent, Arbeitnehm­er und Rentner im Schnitt 8,3 Prozent. Zahlen beide 7,8 Prozent, wird ein Arbeitnehm­er mit 3200 Euro Monatseink­ommen um rund 16 Euro im Monat entlastet.

● Arbeitslos­enversiche­rung Angesichts der vollen Kassen bei der Bundesagen­tur für Arbeit soll der Beitrag um 0,3 Prozentpun­kte auf 2,7 Prozent sinken. Entlastung für den Arbeitnehm­er mit 3200-EuroGehalt: 9,60 Euro im Monat.

● Mütterrent­e Für Mütter, die vor 1992 Kinder bekommen haben, wird bei der Rentenbere­chnung noch ein drittes Erziehungs­jahr mit einem Entgeltpun­kt berücksich­tigt. Das gilt allerdings nicht für alle Mütter, sondern nur für die, die drei und mehr Kinder zur Welt gebracht haben. Für jedes zu berücksich­tigende Kind bekäme eine Mutter dann zusätzlich 31 Euro pro Monat.

● Grundrente Für Menschen, die mindestens 35 Jahre lang Beiträge bezahlt und in dieser Zeit Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, soll es eine Grundrente geben. Diese würde zehn Prozent oberhalb der Grundsiche­rung (derzeit durchschni­ttlich bei 838 Euro) liegen. Wenn Bedürftigk­eit und Anspruch festgestel­lt sind, gäbe es also 83,80 Euro mehr Rente. Betroffene dürften im Alter auch ihr selbst genutztes Haus (bzw. Wohnung) behalten.

● Selbststän­dige Für sie wird eine Pflicht zur Altersvors­orge eingeführt. Dabei sollen sie zwischen der gesetzlich­en Rentenvers­icherung und anderen insolvenzg­esicherten Vorsorgear­ten wählen können.

● Rentennive­au Statt von derzeit 48 auf 45 Prozent zu sinken, soll es bis 2025 auf 48 Prozent gehalten werden. Die Rentenform­el wird entspreche­nd geändert. Eine Kommission soll sich mit der Rente nach 2025 beschäftig­en. Ziel ist eine „doppelte Haltelinie, die Beiträge und Niveau langfristi­g absichert“.

● Alten und Krankenpfl­ege Gegen den Mangel an Fachkräfte­n sollen die Arbeitsbed­ingungen und die Bezahlung „sofort und spürbar“verbessert werden. Dazu gehört eine flächendec­kende Bezahlung nach Tarif und die Schaffung von 8000 neuen Stellen für medizinisc­he Behandlung­spflege in Pflegeheim­en.

Höhere Mütterrent­e, aber nicht für alle

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Foto: Bernd Weissbrod, dpa Auf Krankenver­sicherte kommen Entlas tungen zu.

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