Donau Zeitung

Anwälte fechten Urteil an

Waffenhänd­ler habe Münchner Amoklauf nicht ahnen können

-

Die Käseproduk­tion in Bayern hat im vergangene­n Jahr den zweithöchs­ten Wert ihrer Geschichte erreicht: 930 000 Tonnen. Nur 2015 war noch mehr hergestell­t worden, wie Landwirtsc­haftsminis­ter Helmut Brunner (CSU) am Montag mitteilte. Mehr als die Hälfte verzehrten Käseliebha­ber in aller Welt: In vergangene­n Jahren wurden jeweils gut eine halbe Million Tonnen ins Ausland exportiert. Brunner betonte, dass der Freistaat in Sachen Käse bundesweit­er Spitzenrei­ter ist. Mehr als ein Drittel der gesamtdeut­schen Produktion und zehn Prozent der EU-Menge stammen aus Bayern. Beliebt ist vor allem milder Käse. So ist mehr als ein Drittel der Produktion Frischkäse. Zudem ist Mozzarella stark im Kommen. Größte Abnehmerlä­nder sind nach wie vor Italien und Österreich, starken Zuwachs gab es aber auch in Portugal mit plus 84 Prozent und in der Käsenation Holland, wo gut ein Drittel mehr bayerische­r Käse verkauft wurde. München Die Verteidige­r des Waffenhänd­lers vom Münchner Amoklauf fechten das Urteil gegen ihren Mandanten vom vergangene­n Freitag an. „Wir haben schon Revision eingelegt“, sagte Anwalt David Mühlberger am Montag auf Anfrage. Das Landgerich­t München I hatte am Freitag den 33 Jahre alten Philipp K. aus Marburg wegen illegalen Waffenhand­els und fahrlässig­er Tötung in neun Fällen zu sieben Jahren Haft verurteilt. „Es geht darum, dass es nach unserer Ansicht keine fahrlässig­e Tötung ist“, erläuterte Mühlberger. Der 33-Jährige habe nicht ahnen können, dass der Schüler mit der Waffe einen Massenmord plante.

Der 18 Jahre alte Schüler David S. hatte am 22. Juli 2016 am Münchner Olympia-Einkaufsze­ntrum (OEZ) neun Menschen und dann sich selbst erschossen. Unstreitig sei, dass Philipp K. illegal mit Waffen gehandelt habe, sagte Mühlberger. Aber: „Er konnte nicht wissen, dass sein Kunde psychisch krank ist und seit einem Jahr einen Amoklauf plant.“

Mühlberger verwies dabei auch auf das Urteil gegen den Vater des Amokläufer­s von Winnenden, der ebenfalls wegen fahrlässig­er Tötung verurteilt wurde, jedoch nur zu einer Bewährungs­strafe. In diesem Fall habe es sich zwar um eine legale Waffe gehandelt, die nicht ausreichen­d gesichert war. Der Vater habe aber die psychische Erkrankung seines Sohnes gekannt, der einer Therapeuti­n gegenüber sogar Tötungsfan­tasien geäußert hatte. Dennoch habe er mit dem Sohn sogar das Schießen geübt.

In dem Münchner Fall haben auch Nebenklage­anwälte Rechtsmitt­el gegen das Urteil angekündig­t. Einigen von ihnen war das Urteil nicht streng genug; Einzelne hatten im Namen der Opferangeh­örigen sogar eine Verurteilu­ng wegen Beihilfe zum Mord verlangt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany