Anwälte fechten Urteil an
Waffenhändler habe Münchner Amoklauf nicht ahnen können
Die Käseproduktion in Bayern hat im vergangenen Jahr den zweithöchsten Wert ihrer Geschichte erreicht: 930 000 Tonnen. Nur 2015 war noch mehr hergestellt worden, wie Landwirtschaftsminister Helmut Brunner (CSU) am Montag mitteilte. Mehr als die Hälfte verzehrten Käseliebhaber in aller Welt: In vergangenen Jahren wurden jeweils gut eine halbe Million Tonnen ins Ausland exportiert. Brunner betonte, dass der Freistaat in Sachen Käse bundesweiter Spitzenreiter ist. Mehr als ein Drittel der gesamtdeutschen Produktion und zehn Prozent der EU-Menge stammen aus Bayern. Beliebt ist vor allem milder Käse. So ist mehr als ein Drittel der Produktion Frischkäse. Zudem ist Mozzarella stark im Kommen. Größte Abnehmerländer sind nach wie vor Italien und Österreich, starken Zuwachs gab es aber auch in Portugal mit plus 84 Prozent und in der Käsenation Holland, wo gut ein Drittel mehr bayerischer Käse verkauft wurde. München Die Verteidiger des Waffenhändlers vom Münchner Amoklauf fechten das Urteil gegen ihren Mandanten vom vergangenen Freitag an. „Wir haben schon Revision eingelegt“, sagte Anwalt David Mühlberger am Montag auf Anfrage. Das Landgericht München I hatte am Freitag den 33 Jahre alten Philipp K. aus Marburg wegen illegalen Waffenhandels und fahrlässiger Tötung in neun Fällen zu sieben Jahren Haft verurteilt. „Es geht darum, dass es nach unserer Ansicht keine fahrlässige Tötung ist“, erläuterte Mühlberger. Der 33-Jährige habe nicht ahnen können, dass der Schüler mit der Waffe einen Massenmord plante.
Der 18 Jahre alte Schüler David S. hatte am 22. Juli 2016 am Münchner Olympia-Einkaufszentrum (OEZ) neun Menschen und dann sich selbst erschossen. Unstreitig sei, dass Philipp K. illegal mit Waffen gehandelt habe, sagte Mühlberger. Aber: „Er konnte nicht wissen, dass sein Kunde psychisch krank ist und seit einem Jahr einen Amoklauf plant.“
Mühlberger verwies dabei auch auf das Urteil gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden, der ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurde, jedoch nur zu einer Bewährungsstrafe. In diesem Fall habe es sich zwar um eine legale Waffe gehandelt, die nicht ausreichend gesichert war. Der Vater habe aber die psychische Erkrankung seines Sohnes gekannt, der einer Therapeutin gegenüber sogar Tötungsfantasien geäußert hatte. Dennoch habe er mit dem Sohn sogar das Schießen geübt.
In dem Münchner Fall haben auch Nebenklageanwälte Rechtsmittel gegen das Urteil angekündigt. Einigen von ihnen war das Urteil nicht streng genug; Einzelne hatten im Namen der Opferangehörigen sogar eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord verlangt.