Erst kreiseln vor dem Abbiegen
In Zusamaltheim sorgt eine spezielle Verkehrsführung mit eigens angefertigtem Schild teilweise für Verwirrung. Manche lösen die Situation auf ihre Weise. Was verboten ist, und wie es zu dieser Regelung kam
Zusamaltheim In einem Zug schafft der Fahrer des Kleinbusses das Abbiegen nicht. Kurzerhand stößt er zurück, lenkt nochmals scharf nach rechts und hat die Kurve genommen. Er ist nicht der Einzige, der in den vergangenen Wochen in Zusamaltheim so seinen Weg in Richtung Bocksberg suchte. Denn von Sontheim kommend ist ein direktes Rechtsabbiegen nur noch für kleine Fahrzeuge möglich. Ein eigens angefertigtes Schild weist darauf hin, dass man zunächst eine Runde im Kreisverkehr drehen muss.
Muss oder darf? – „Eine Kreisumfahrt ist durch die aktuelle Beschilderung nicht zwingend vorgeschrieben“, heißt es vonseiten des Landratsamtes Dillingen auf Anfrage unserer Zeitung. Die angebrachte „Planskizze“solle dem Verkehrs- teilnehmer die bauliche Verkehrssituation verdeutlichen, damit dieser sich entsprechend auf die Abbiegesituation einstellen und ein Rangieren ausgeschlossen werden könne. Das nämlich ist in einem Kreisverkehr verboten. „Innerhalb eines Kreisverkehrs darf nicht auf der Fahrbahn gehalten werden“, zitiert Wertingens Polizeichefin Martina Guß aus der Straßenverkehrsordnung. Damit fällt ein Zurückstoßen und Rangieren weg. Bisher seien weder Beschwerden noch ein Unfall bei der Polizei eingegangen. Daher sieht Guß momentan keine Notwendigkeit für spezielle Kontrollen. Sie ist momentan froh, dass die Baustelle vorbei ist.
Wie mehrmals berichtet, war die Zusamaltheimer Ortsdurchfahrt vergangenes Jahr von April bis Dezember gesperrt gewesen. Anstelle der vorherigen unfallträchtigen Kreuzung ist ein Kreisverkehr entstanden. Weil in der Ortsmitte Staats- und Kreisstraße aufeinandertreffen, waren Gemeinde, staatliches Bauamt Krumbach und Landratsamt in die Planungen und Bauarbeiten mit einbezogen.
Bereits im Vorfeld hatte man sich auf die Regelung mit der speziellen Umkreisung geeinigt. „Alternative Beschilderungslösungen gab es hier nicht, denn die Verkehrsbeziehungen müssen aufrecht erhalten werden können“, heißt es vonseiten des Landratsamtes. Grund für diesen spitzen Winkel bei der Abzweigung im Kreisverkehr sei die Sicherheit der Kindergarten- und Schulkinder. Während sich die Schule direkt am Kreisverkehr befindet, schließt sich der Kindergarten gleich unterhalb daran an. Die Buben und Mädchen beider Einrichtungen überqueren die Untere Dorfstraße, die weiter nach Bocksberg führt, ein kurzes Stück nach der Abzweigung aus dem Kreisverkehr. Zusamaltheims Bürgermeister Wolfgang Grob erklärt auf Anfrage, dass mit der Kreisregelung ein schnelles und überraschendes Heranfahren abbiegender Autos an Schülerlotsen und Kinder verhindert werden solle. „Schließlich wollen wir mit dem Kreisverkehr mehr Sicherheit und nicht weniger, das ist ja das Hauptanliegen der ganzen Maßnahme gewesen“, betont er. Die Gefahr für Fußgänger werde durch die Umdrehung im Kreisverkehr im Vergleich zu einem alternativ möglichen „Bypass“für Rechtsabbieger zumindest definitiv verringert, heißt es vonseiten des Landratsamtes, das letztendlich für die Beschilderung zuständig ist.
Die Entscheidung war getroffen worden bevor Martina Guß im Februar 2016 die Wertinger Polizeidienststelle übernommen hat. Auch wenn sie die Verkehrsregelung an besagter Stelle als unbefriedigend empfindet, hatte sie die Entscheidung zu akzeptieren und dem speziellen Verkehrsschild zuzustimmen. Dieses finde sich im Katalog der Verkehrszeichen als Nummer 590 unter dem Titel „Blockumfahrung“und kündige eine vorgeschriebene Verkehrsführung an.
Martina Guß kann sich nur an eine einzige Stelle erinnern, an der ein ähnliches Schild angebracht ist, nämlich in Augsburg, wo auf ein sofortiges Abbiegen hingewiesen wird, da die nachfolgende Straße eine Einbahnstraße ist. Tatsächlich hat die Beschilderung Seltenheitswert. Peter Hurler, Pressesprecher des Dillinger Landratsamtes, teilt mit: „Eine ähnliche Situation gibt es bislang nicht im Landkreis.“