Donau Zeitung

Drei Tote in drei Stunden

Täter muss lebenslang in Haft. Er erstach seine Großmutter mit ihrem Lieblingsm­esser

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Frankfurt an der Oder Die Witwe des getöteten Polizisten ringt um Fassung. Vor ihr steht das gerahmte Porträt ihres Mannes, als gestern im Landgerich­t Frankfurt das Urteil gegen einen 25-jährigen Mann verlesen wird: lebenslang­e Haft für drei Morde in drei Stunden. „Von einer Minute auf die andere war alles anders und Leben wurden zerstört“, sagt Richterin Claudia Cottäus. Vor fast einem Jahr raste der 25-Jährige eine Bundesstra­ße in Ostbranden­burg entlang – auf der Flucht vor der Polizei. Der Deutsche überfuhr zwei Beamte. Zuvor hatte er seine Großmutter erstochen.

Detaillier­t schildert die Richterin über dreieinhal­b Stunden grausige Details der Morde. Und sie betont, dass der Mann trotz Drogeneinf­lusses die Taten bewusst beging. Also schuldfähi­g. Zugleich zeichnet sie das Bild einer kriminelle­n Entwicklun­g mit Drogen, abgebroche­nen Ausbildung­en, Gewalt, Raub und Psychiatri­e.

Es war am 79. Geburtstag seiner Großmutter Ende Februar 2017, als der Mann im gemeinsame­n Wohnhaus in Müllrose (Brandenbur­g) am Morgen ausrastete – aus Wut und Ärger über die vollgestel­lte Badewanne. Er beleidigte seine Oma, kippte ihr Honig über den Kopf und schlug die alte Frau dermaßen, dass ihr Gesicht zertrümmer­t wurde. Im Prozess sagte er, ihm hätten die Hände vom Zuschlagen weh getan. Dann nahm er laut Urteil ein Messer und stach der alten Frau in den Hals.

Um nach der „Gewaltorgi­e“einer Festnahme zu entgehen, flüchtete der Mann mit dem Wagen seiner Großmutter. Der Enkel habe überlegt gehandelt, so die Richterin. „Er wollte sich auf keinen Fall von der Polizei schnappen lassen – er ging in einen regelrecht­en Kampfmodus.“Die beiden Polizisten hatten keine Chance. Der Flüchtende steuerte auf sie zu, als sie am Straßenran­d dabei waren, ein Nagelbrett aufzubauen. Die Fahndung lief schon. Der Aufprall der 49 und 52 Jahre alten Männer war so heftig, dass sie sofort starben. „Sie rechneten nicht mit einem Angriff auf ihr Leben“, sagt die Richterin. Der Angreifer wurde wenig später gefasst.

Der Verurteilt­e rutscht auf seinem Stuhl hin und her, schüttelt den Kopf. Nach einer Weile kommen von ihm Zwischenru­fe und Pöbeleien – so wie bereits im Prozessver­lauf. Gemäß eines vorherigen Raubprozes­ses am selben Landgerich­t hätte der junge Mann wegen Schizophre­nie in ein psychiatri­sches Krankenhau­s eingewiese­n werden sollen. Doch das war dann zur Bewährung ausgesetzt worden.

Die Richterin spricht nun von einer dissoziale­n Persönlich­keit. Der Angeklagte sei allgemeing­efährlich, nur auf eigene Bedürfniss­e fixiert und zeige keine Reue. Das Gericht stellt die besondere Schwere der Schuld fest – eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist damit unwahrsche­inlich.

Bei seiner Flucht überfuhr er zwei Polizisten

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