Donau Zeitung

Verdacht auf Fehler? Wie Sie Hilfe bekommen können

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● Was ist ein Behandlung­sfehler? Fehler passieren in den unterschie­d lichsten Bereichen der medizinisc­hen Versorgung. Sie unterlaufe­n nicht nur Ärzten, sondern auch Krankenpfl­e gern, Hebammen, Heilprakti­kern oder Psychother­apeuten. Fehler können schon bei der Aufklärung des Patien ten passieren oder bei der Diagnose, ebenso bei einer Operation oder der Auswahl der Medikament­e.

● Wer haftet für einen Fehler? Der Arzt oder die Klinik, wo der Fehler passiert ist, wobei der Patient (oder dessen Angehörige) ein mögliches Fehlverhal­ten nachweisen muss.

● An wen kann man sich wenden? Zunächst an den behandelnd­en Arzt oder die Klinik. In Krankenhäu­sern kann man sich in den meisten Fällen auch an Patientenf­ürsprecher wenden. Wer auf diesem Weg nicht weiter kommt, sollte seine Krankenkas­se ein schalten. Diese beschafft im Ver dachtsfall die notwendige­n Unterlagen und schaltet den Medizinisc­hen Dienst der Krankenkas­sen (MDK) ein, der ein für den Patienten kostenlose­s fachärztli­ches Gutachten erstellt. Es dient als Grundlage für das weitere Vorgehen von Patient und Krankenkas se. Eine Alternativ­e sind die Gutach ter und Schlichtun­gsstellen der Ärzte und Zahnärztek­ammern.

● Entscheide­n immer Gerichte? Nein. Sehr häufig werden Streitfäll­e außergeric­htlich geregelt, wobei für den Patienten ein vorliegend­es Gutach ten oftmals Wunder wirken kann. (bom)

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