Donau Zeitung

So leicht lässt sich ein Wildschwei­n nicht betäuben

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Zum Artikel „Wann ein Wildtier betäubt werden kann “vom 7. Februar:

Also schön langsam nervt die Diskussion, ob die Dillinger Polizei die C-&-A-Wildsau berechtigt und waidgerech­t erschossen hat. Dazu einige Fakten: Seit 30 Jahren betäube ich Wild tiere der unterschie­dlichsten Arten. Die Betäubung von Wildschwei­nen gehört zu den schwierigs­ten und gefährlich­sten Situatione­n überhaupt.

Wildschwei­ne können nur mit einem äußerst gefährlich­en Betäubungs­mittel (es fällt rechtlich unter die Rauschgift mittel verordnung) betäubt werden. Das Mittel ist für den Menschen so riskant, dass vor dem Einsatz immer eine aufgezogen­e Spritze mit dem Gegenmitte­l bereit liegen muss.

Dieses Betäubungs­mittel hat nicht einmal ein Tierarzt auf Lager, sondern muss mit einer Sondergene­hmigung bestellt werden. Es ist ein Irrglaube, dass ein mit Narkosemit­tel beschossen­es Tier wie im Daktari-Film sofort umfällt. Jedes Mittel hat eine sogenannte Anflutungs­zeit von zehn bis 20 Minuten, bis das Tier darauf reagiert. In Stresssitu­ationen( wie im Dill ing er Fall) dauert es mit Sicherheit länger. In dieser Zeit stellt das Wildschwei­n für alle Beteiligte­n ein unberechen­bares Verletzung­s-Risiko dar.

Der Polizei-Schütze hat in meinen Augen völlig korrekt gehandelt und die Sau so schnell wie möglich geschossen. Dass es sich letztendli­ch um eine säugende Bache gehandelt hat, ist zwar bedauerlic­h. In einer solchen Situation jedoch war dies zweifellos die komplett richtige Entscheidu­ng.

Christoph Kunad, Laugna

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