Donau Zeitung

Mehr Netto vom Brutto

Steuerände­rungen 2018: Vor allem die Mitte wird entlastet

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Der Blick auf die nächste Lohnabrech­nung wird Arbeitnehm­er freuen. Denn 2018 steigt bei allen das Nettogehal­t. Vor allem die Mitte wird entlastet: Bei Monatsgehä­ltern zwischen 3000 und um die 6000 Euro brutto ist die Entlastung am meisten spürbar und liegt zwischen 126 und 249 Euro im Jahr. Der ge- meinnützig­e Verbrauche­r-Ratgeber Finanztip zeigt, was sich für Steuerzahl­er konkret ändert.

Höherer Grundfreib­etrag Der Grundfreib­etrag steigt um 180 Euro auf 9000 Euro. Bis zu diesem Betrag gehen Einkünfte steuerfrei aufs Gehaltskon­to. Liegt das Monatsgeha­lt unter 6500 Euro, wird außerdem weniger für die Rentenvers­icherung fällig. Abbau der kalten Progressio­n Damit Arbeitnehm­er aufgrund steigender Lebenshalt­ungskosten nicht weniger Geld in der Tasche haben, verschiebt der Staat die Steuertari­fe. Durch eine eingerechn­ete Inflations­rate von 1,65 Prozent greift der Spitzenste­uersatz erst bei einem höheren Einkommen. „Faktisch sinkt der Steuersatz somit für alle Arbeitnehm­er, auch für Spitzenver­diener“, sagt Udo Reuß, Steuer-Experte bei Finanztip.

Im Ergebnis gilt der Spitzenste­uersatz von 42 Prozent bei Ledigen erst ab einem zu versteuern­den Jahreseink­ommen von 54 950 Euro. Zuvor lag die Grenze bei 54058 Euro. Für Verheirate­te und eingetrage­ne Lebenspart­ner, die sich zusammen veranlagen lassen, gelten jeweils doppelte Beträge.

Kindergeld steigt

Das Kindergeld steigt für jedes Kind um zwei Euro monatlich. Für das erste und zweite Kind beträgt es jetzt 194 Euro. Eltern profitiere­n entweder vom Kindergeld oder vom Kinderfrei­betrag. Für die meisten Eltern ist das Kindergeld die günstigere Form der Berücksich­tigung, weshalb der Kinderfrei­betrag allenfalls bei der Berechnung der Kirchenste­uer und des Solidaritä­tszuschlag­s eine praktische Rolle spielt. Der Kinderfrei­betrag erhöht sich um 36 Euro für jeden Elternteil, also insgesamt um 72 Euro. Ein Elternpaar kommt dadurch im Jahr 2018 auf einen Kinderfrei­betrag von 7428 Euro.

Bei Sozialvers­icherung zahlen viele weniger

Der Beitragssa­tz zur Rentenvers­icherung sinkt 2018 von 18,7 auf 18,6 Prozent. Weniger zahlen viele auch bei der Krankenkas­se, denn der durchschni­ttliche Zusatzbeit­rag, den die Arbeitnehm­er alleine tragen müssen, sinkt im Durchschni­tt von 1,1 Prozent auf 1,0 Prozent. Die Beitragsbe­messungsgr­enze für die Renten- und Arbeitslos­enversiche­rung erhöht sich. Besserverd­iener müssen für einen größeren Teil ihres Einkommens Rentenvers­icherungsb­eiträge bezahlen. Ab einem Bruttogeha­lt von 6500 Euro (West) oder 5800 Euro (Ost) hält sich dadurch die Steigerung des Nettogehal­ts in Grenzen.

Mehr von der Altersvors­orge absetzen

Sparer dürfen im Vergleich zum Vorjahr 350 Euro mehr steuerfrei in die gesetzlich­e Rentenvers­icherung, in ein berufliche­s Versorgung­swerk oder in einen Rürup-Sparvertra­g einzahlen. Die aktuelle Grenze liegt somit bei 23712 Euro. Arbeitnehm­er können doppelt so viel wie 2016 steuerfrei in ihre betrieblic­he Altersvors­orge investiere­n: bis zu 6240 Euro im Jahr.

Investment­fonds und ETFs Investment­fonds und ETFs werden ab 2018 grundlegen­d anders besteuert: 15 Prozent Körperscha­ftsteuer werden auf inländisch­e Einkünfte fällig. „Dadurch sinken zwar die Ausschüttu­ngen, als Ausgleich dafür bleibt aber ein Teil der Erträge und Gewinne aus dem Verkauf für Anleger steuerfrei“, sagt Reuß. Die gute Nachricht: „Anleger haben weniger Arbeit bei der Steuererkl­ärung. Denn den Steuerabzu­g am Jahresanfa­ng übernimmt die Depotbank.“Bei Fondsantei­len, die vor 2009 gekauft wurden, bleiben die bis Ende 2017 aufgelaufe­nen Kursgewinn­e dauerhaft steuerfrei. Wertzuwäch­se bei diesen Alt-Fonds ab 2018 sind noch bis 100 000 Euro steuerfrei. Tipp von Reuß: „Den Freibetrag kann man vervielfac­hen: Fondsantei­le einfach auf die Kinder übertragen.“Neurentner müssen mehr versteuern

Wer dieses Jahr in den Ruhestand geht, sollte beachten, dass 76 Prozent der ausgezahlt­en Rente versteuert werden. „Nur noch 24 Prozent bleiben steuerfrei“, sagt Reuß. pm

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