Betrunken vor Gericht
Ein 44-Jähriger ist wegen versuchter Körperverletzung angeklagt – und erscheint mit zwei Promille vor der Richterin
Landkreis Der Gang vor dem Sitzungssaal im Amtsgericht Dillingen bleibt am Dienstag vorerst leer. Eigentlich sollte hier um 14.15 Uhr eine Verhandlung wegen versuchter Körperverletzung stattfinden. Aber vom Angeklagten fehlt jede Spur. „Die Polizei sucht jetzt nach ihm“, sagt ein Mitarbeiter des Gerichts. Nach über einer halben Stunde kommen die Beamten mit dem 44-Jährigen zurück. Zu dem Zeitpunkt hat er laut Polizei zwei Promille Alkohol im Blut.
Mit ähnlichem Alkoholpegel war der Angeklagte aus dem Landkreis am 1. März 2017 in Dillingen unterwegs. Polizeibeamte wollten den Mann zunächst nach Hause fahren. Nachdem er die Polizisten aber mehrfach beleidigt hatte, nahmen sie ihn in Arrest. Er habe sich geweigert mitzukommen und versucht, sie mit der Faust zu schlagen, sagt einer der Beamten, der als Zeuge geladen ist. Später auf dem Revier soll der Angeklagte zudem versucht haben, nach dem Kopf eines Polizisten zu treten.
Vor Gericht sitzt er alleine, Freunde oder Familie sind nicht gekommen. Auf die Frage, ob die Taten so stattgefunden hätten, antwortet er mit bemerkenswert förmlicher Artikulation: „Das kann schon sein, bestätigen kann ich es zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht.“Wenn es aber passiert sei, tue es ihm leid. Elf Vorstrafen stehen bereits auf dem Konto des Mannes. Unter anderem Diebstahl und Trunkenheit am Steuer. Zu seinem Alkoholproblem steht der Angeklagte. „Das brauche ich ja nicht abzustreiten“, sagt er mit gesenktem Kopf und versichert, dass er sich bessern wolle.
Versuchte Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Dafür verurteilt Richterin Gabriele Held den Angeklagten zu sieben Monaten Haft. Der nimmt das Urteil ohne Widerrede an. Zu seinen Gunsten wertet die Richterin, dass von dem Versuch der Körperverletzung keine ernsthafte Gefahr für die Polizisten ausging. Außerdem wurde der Angeklagte wegen seiner Alkoholkrankheit für vermindert straffähig befunden. Angesichts der großen Anzahl an Vorstrafen und der hohen Rückfallgeschwindigkeit könne die Strafe aber nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, so die Richterin.