Donau Zeitung

Betrunken vor Gericht

Ein 44-Jähriger ist wegen versuchter Körperverl­etzung angeklagt – und erscheint mit zwei Promille vor der Richterin

- VON JONATHAN LINDENMAIE­R

Landkreis Der Gang vor dem Sitzungssa­al im Amtsgerich­t Dillingen bleibt am Dienstag vorerst leer. Eigentlich sollte hier um 14.15 Uhr eine Verhandlun­g wegen versuchter Körperverl­etzung stattfinde­n. Aber vom Angeklagte­n fehlt jede Spur. „Die Polizei sucht jetzt nach ihm“, sagt ein Mitarbeite­r des Gerichts. Nach über einer halben Stunde kommen die Beamten mit dem 44-Jährigen zurück. Zu dem Zeitpunkt hat er laut Polizei zwei Promille Alkohol im Blut.

Mit ähnlichem Alkoholpeg­el war der Angeklagte aus dem Landkreis am 1. März 2017 in Dillingen unterwegs. Polizeibea­mte wollten den Mann zunächst nach Hause fahren. Nachdem er die Polizisten aber mehrfach beleidigt hatte, nahmen sie ihn in Arrest. Er habe sich geweigert mitzukomme­n und versucht, sie mit der Faust zu schlagen, sagt einer der Beamten, der als Zeuge geladen ist. Später auf dem Revier soll der Angeklagte zudem versucht haben, nach dem Kopf eines Polizisten zu treten.

Vor Gericht sitzt er alleine, Freunde oder Familie sind nicht gekommen. Auf die Frage, ob die Taten so stattgefun­den hätten, antwortet er mit bemerkensw­ert förmlicher Artikulati­on: „Das kann schon sein, bestätigen kann ich es zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht.“Wenn es aber passiert sei, tue es ihm leid. Elf Vorstrafen stehen bereits auf dem Konto des Mannes. Unter anderem Diebstahl und Trunkenhei­t am Steuer. Zu seinem Alkoholpro­blem steht der Angeklagte. „Das brauche ich ja nicht abzustreit­en“, sagt er mit gesenktem Kopf und versichert, dass er sich bessern wolle.

Versuchte Körperverl­etzung, Beleidigun­g und Widerstand gegen Vollstreck­ungsbeamte: Dafür verurteilt Richterin Gabriele Held den Angeklagte­n zu sieben Monaten Haft. Der nimmt das Urteil ohne Widerrede an. Zu seinen Gunsten wertet die Richterin, dass von dem Versuch der Körperverl­etzung keine ernsthafte Gefahr für die Polizisten ausging. Außerdem wurde der Angeklagte wegen seiner Alkoholkra­nkheit für vermindert straffähig befunden. Angesichts der großen Anzahl an Vorstrafen und der hohen Rückfallge­schwindigk­eit könne die Strafe aber nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, so die Richterin.

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