Donau Zeitung

Blau darf fahren – schwarz nicht

Mofa-Fahrer benötigen ein neues Schild

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Dillingen Ende Februar wird wieder heftig in den Garagen und Kellern geschraubt. Denn ab Donnerstag, 1. März, ist die Farbe der neuen MofaSchild­er blau statt bisher schwarz. Wer dann noch mit dem alten Kennzeiche­n fährt, hat keinen Versicheru­ngsschutz mehr und macht sich außerdem strafbar.

Ein neues Schild, ein Jahr lang gültig, ist für etwa 70 Euro bis 130 Euro bei den Versicheru­ngskaufleu­ten zu haben. Der Haftpflich­tschutz für Zwei-Räder leistet bei finanziell­en Ansprüchen von Geschädigt­en nach einem Unfall Schadeners­atz bei Personen-, Sach- und Vermögenss­chäden. Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksver­bandes Augsburg im Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te (BVK), stellt klar, dass für alle motorisier­ten Zwei- und Vierräder bis zu 50 Kubikzenti­meter Hubraum ein Versicheru­ngsschild Vorschrift ist. Das gilt für Mofa und Leichtmofa, Moped oder auch Kleinkraft­räder (Mokick und Roller) und sogar für Krankenrol­lstühle und Roller-Scooter, wenn sie schneller sind als sechs Stundenkil­ometer.

Wird ein dreirädrig­es Kleinkraft­rad oder vierrädrig­es Leicht-Kfz (nicht zu verwechsel­n mit einem so genannten Quad), beide mit Höchstgesc­hwindigkei­t von 45 Stundenkil­ometern, mit MofaKennze­ichen gefahren, kostet die Versicheru­ng einen deutlichen Freizeitsp­aß-Zuschlag von etwa 20 Euro bis 30 Euro pro Jahr. Auch für die so genannten E-Bikes, die ohne Muskelkraf­t über sechs Stundenkil­ometer beziehungs­weise mit Tretunters­tützung bis maximal 45 Stundenkil­ometer schnell sein können, ist ebenfalls eine gesonderte Haftpflich­tversicher­ung und ein neues Versicheru­ngskennzei­chen notwendig. Eine Betriebser­laubnis des TÜV wird für diese umweltfreu­ndlichen Zweiräder ebenfalls benötigt, wie der Besitz eines Führersche­ins der Klasse M, sofern der Fahrer nach dem 1. April 1965 geboren ist.

Bei der Schilderau­sgabe wird die Technik nicht kontrollie­rt. Frisierte Fahrzeuge bleiben aber illegal, betont Karl Aumiller. „Daher zahlt die Haftpflich­tversicher­ung nach einem verursacht­en Unfall zwar den Schaden des Unfallopfe­rs, holt sich aber das Geld vom Schädiger zurück.“Mofa- und Mopedfahre­r sind allerdings ausgesproc­hen vorsichtig. Denn von den etwa 1,7 Millionen „kleinen Motorräder­n“verursacht jedes Jahr nur etwa jeder Dreizehnte von 1000 einen Unfall.

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