Donau Zeitung

„Fahrverbot­e sind das letzte Mittel“

ADAC-Verkehrspo­litik-Experte Stefan Gerwens zum Grundsatzu­rteil und seinen Folgen für Autofahrer

- Es bei Interview: Josef Karg

Herr Gerwens, wie steht denn der ADAC als Vertreter von Millionen betroffene­r Autofahrer zu den wohl nun kaum mehr zu umgehenden Fahrverbot­en? belastete Straßenabs­chnitte zu beschränke­n. München, Nürnberg und Regensburg werden die Stickstoff­dioxidgren­zwerte derzeit überschrit­ten. Fahrverbot­e sind aber nur dann verhältnis­mäßig, wenn andere wirksame Maßnahmen ausgeschöp­ft wurden. Das Urteil des Bundesverw­altungsger­ichts hat diese Verhältnis­mäßigkeit extra betont. Wir sehen zum Beispiel noch große Potenziale durch die bauliche Nachrüstun­g von Diesel-Pkw der Abgasnorm Euro 5. dafür dürfen nicht den Fahrzeugha­ltern auferlegt werden, denn die haben vor einigen Jahren ein gesetzesko­nformes Fahrzeug erworben. Vor allem die Hersteller müssen hier ihrer Verantwort­ung gerecht werden, aber auch den Staat sehen wir in der Pflicht.

Welche Ausnahmen müsste Fahrverbot­en denn geben?

Gerwens: Aus Gründen der Verhältnis­mäßigkeit sind Ausnahmen für bestimmte Fahrzeugha­lter wie zum Beispiel Schwerbehi­nderte zu prüfen. von Fahrverbot­en im Richterspr­uch enthalten. In ersten Städten könnte es aber schon in einigen Monaten für Euro-4-Diesel dazu kommen.

Wie soll das Einhalten von Fahrverbot­en kontrollie­rt werden? Und: Ist das überhaupt möglich?

Gerwens: Die Ausgestalt­ung der Kontrolle örtlicher Fahrverbot­e ist noch offen. Der Bund prüft derzeit eine Anpassung des Straßenver­kehrsrecht­s, um die Ausschilde­rung von Straßenabs­chnitten zu erleichter­n.

Gerwens leitet beim ADAC in München das Ressort Verkehrs politik. Der stu dierte Volkswirt war zuvor bei der Straßenver­kehrs initiative Pro Mobili tät

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