„Fahrverbote sind das letzte Mittel“
ADAC-Verkehrspolitik-Experte Stefan Gerwens zum Grundsatzurteil und seinen Folgen für Autofahrer
Herr Gerwens, wie steht denn der ADAC als Vertreter von Millionen betroffener Autofahrer zu den wohl nun kaum mehr zu umgehenden Fahrverboten? belastete Straßenabschnitte zu beschränken. München, Nürnberg und Regensburg werden die Stickstoffdioxidgrenzwerte derzeit überschritten. Fahrverbote sind aber nur dann verhältnismäßig, wenn andere wirksame Maßnahmen ausgeschöpft wurden. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat diese Verhältnismäßigkeit extra betont. Wir sehen zum Beispiel noch große Potenziale durch die bauliche Nachrüstung von Diesel-Pkw der Abgasnorm Euro 5. dafür dürfen nicht den Fahrzeughaltern auferlegt werden, denn die haben vor einigen Jahren ein gesetzeskonformes Fahrzeug erworben. Vor allem die Hersteller müssen hier ihrer Verantwortung gerecht werden, aber auch den Staat sehen wir in der Pflicht.
Welche Ausnahmen müsste Fahrverboten denn geben?
Gerwens: Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sind Ausnahmen für bestimmte Fahrzeughalter wie zum Beispiel Schwerbehinderte zu prüfen. von Fahrverboten im Richterspruch enthalten. In ersten Städten könnte es aber schon in einigen Monaten für Euro-4-Diesel dazu kommen.
Wie soll das Einhalten von Fahrverboten kontrolliert werden? Und: Ist das überhaupt möglich?
Gerwens: Die Ausgestaltung der Kontrolle örtlicher Fahrverbote ist noch offen. Der Bund prüft derzeit eine Anpassung des Straßenverkehrsrechts, um die Ausschilderung von Straßenabschnitten zu erleichtern.
Gerwens leitet beim ADAC in München das Ressort Verkehrs politik. Der stu dierte Volkswirt war zuvor bei der Straßenverkehrs initiative Pro Mobili tät