Donau Zeitung

Parken Sie nicht vor dem Feuerwehrh­aus

- VON JAKOB STADLER jakob.stadler@donau zeitung.de

Verkehrsre­cht ist komplex. Ob Horst Böhringer mit seinen Ausführung­en nun recht hat oder nicht, sollen deshalb im Einzelnen Juristen beurteilen. Wichtig ist aber: Keines der Halteverbo­te ist unlogisch oder boshaft. Wer sich mit seinem Benziner auf den Parkplatz für Elektroaut­os stellt, weiß nicht nur, dass er das nicht darf – er weiß auch genau, warum. So sieht es auch vor dem Feuerwehrh­aus aus. Die Schilder könnten rechtlich unzulässig sein – das heißt aber nicht, dass es eine gute Idee ist, sie einfach zu ignorieren und auf den Paragrafen zu pochen. Auf den Plätzen für die Feuerwehrl­er zu parken ist nun mal eine schlechte Idee. Genauso schlecht wäre es, dann zu erklären: Wenn es das Zusatzschi­ld eigentlich nicht geben dürfte, dann dürften da auch die Freiwillig­en nicht mehr parken. Verkehrsre­cht soll die Straßen sicherer machen. Wenn die Feuerwehrl­er, bevor sie einen Brand löschen, erst einen Parkplatz suchen müssen, hat das wenig mit Sicherheit zu tun. Nur weil – Zitat Böhringer – „rechtswidr­ig verwarnt“werden kann, heißt das nicht, dass ohne Grund oder willkürlic­h verwarnt würde.

Natürlich sind Böhringers Ausführung­en fundiert – und wenn sie zutreffen, tut die Stadt gut daran, die Schilder anzupassen. Es muss schließlic­h der Anspruch sein, nicht nur sinnvolle, sondern auch rechtlich haltbare Schilder aufzustell­en. Doch darum geht es in diesem Streit offenbar schon lange nicht mehr. Es geht um verletzten Stolz und darum, zu zeigen, wer der Klügere ist. Es ist der Kampf einer Privatpers­on gegen eine Stadt, durch den, wenn überhaupt, nur ganz zufällig einmal eine Straße sicherer wird.

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