So regelt der Landtag die Mitarbeiterbeschäftigung
● Im Zuge der Verwandtenaffäre hat der Bayerische Landtag ab 2013 auch seine Regeln für die Mitarbeiter beschäftigung durch Landtagsabge ordnete verschärft.
● Zuvor wurde das maximale Jahres budget für die Beschäftigung von persönlichen Fachreferenten oder Se kretariatsmitarbeitern von aktuell 128 000 Euro pro Abgeordnetem vorab pauschal überwiesen. Erst am Jahresende wurde per einfacher Rech nungslegung auf einem Formblatt abgerechnet, nicht genutzte Geldmittel musste der Abgeordnete zurück überweisen. Bei der Abrechnung muss ten zwar die einzelnen Beschäfti gungsverhältnisse und die Gesamtsum men aufgelistet werden, die einzel nen Mitarbeiterverträge lagen dem Landtag allerdings nicht vor. So kannte der Landtag etwa auch die be trügerischen Verträge, die Felbinger als Abgeordneter mit sich selbst als Be zirkschef der Freien Wähler Unter franken geschlossen hatte, nicht.
● Seit Mitte 2013 bezahlt der Landtag nach den verschärften Richtlinien nun die Mitarbeiter direkt – und dies auch nur, wenn die Arbeitsverträge im Original sowie Unterlagen über die Berufserfahrung und Steuerpflicht des Mitarbeiters vorliegen. Auch Werk verträge werden nur noch nach Vor lage der Originalrechnung bezahlt.
● Alle Rechnungen und Arbeitsverträ ge werden vom Landtagsamt zudem nur dann akzeptiert, wenn die darin aufgeführten Leistungen „der Unter stützung des Abgeordneten bei der Ausübung seines Mandats dienen“und wenn das darin vereinbarte Entgelt „in angemessenem Verhältnis“zur Arbeitsleistung und der Qualifikation des Mitarbeiters steht. (rys)