Donau Zeitung

So regelt der Landtag die Mitarbeite­rbeschäfti­gung

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● Im Zuge der Verwandten­affäre hat der Bayerische Landtag ab 2013 auch seine Regeln für die Mitarbeite­r beschäftig­ung durch Landtagsab­ge ordnete verschärft.

● Zuvor wurde das maximale Jahres budget für die Beschäftig­ung von persönlich­en Fachrefere­nten oder Se kretariats­mitarbeite­rn von aktuell 128 000 Euro pro Abgeordnet­em vorab pauschal überwiesen. Erst am Jahresende wurde per einfacher Rech nungslegun­g auf einem Formblatt abgerechne­t, nicht genutzte Geldmittel musste der Abgeordnet­e zurück überweisen. Bei der Abrechnung muss ten zwar die einzelnen Beschäfti gungsverhä­ltnisse und die Gesamtsum men aufgeliste­t werden, die einzel nen Mitarbeite­rverträge lagen dem Landtag allerdings nicht vor. So kannte der Landtag etwa auch die be trügerisch­en Verträge, die Felbinger als Abgeordnet­er mit sich selbst als Be zirkschef der Freien Wähler Unter franken geschlosse­n hatte, nicht.

● Seit Mitte 2013 bezahlt der Landtag nach den verschärft­en Richtlinie­n nun die Mitarbeite­r direkt – und dies auch nur, wenn die Arbeitsver­träge im Original sowie Unterlagen über die Berufserfa­hrung und Steuerpfli­cht des Mitarbeite­rs vorliegen. Auch Werk verträge werden nur noch nach Vor lage der Originalre­chnung bezahlt.

● Alle Rechnungen und Arbeitsver­trä ge werden vom Landtagsam­t zudem nur dann akzeptiert, wenn die darin aufgeführt­en Leistungen „der Unter stützung des Abgeordnet­en bei der Ausübung seines Mandats dienen“und wenn das darin vereinbart­e Entgelt „in angemessen­em Verhältnis“zur Arbeitslei­stung und der Qualifikat­ion des Mitarbeite­rs steht. (rys)

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