Donau Zeitung

Das Tempo anpassen

Autowissen: Was bedeutet Richtgesch­windigkeit?

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Auf deutschen Autobahnen und autobahnäh­nlich ausgebaute­n Straßen außerhalb geschlosse­ner Ortschafte­n gibt es vielfach kein Tempolimit. Für Pkw und andere Kraftfahrz­euge bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmass­e gilt dann eine empfohlene Höchstgesc­hwindigkei­t von 130 km/h. Das ist die sogenannte Richtgesch­windigkeit, erklärt die Dekra. Deren Überschrei­ten kostet zwar an sich kein Bußgeld. Es kann jedoch einen Verstoß gegen Paragraf 3 Absatz 1 der Straßenver­kehrsordnu­ng (StVO) darstellen, so die Prüforgani­sation. Danach ist die Geschwindi­gkeit stets „den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverh­ältnissen sowie den persönlich­en Fähigkeite­n und den Eigenschaf­ten von Fahrzeug und Ladung“anzupassen. Dass die Realität anders aussieht, das steht auf einem anderen Blatt. Heikel wird es, wenn es kracht: „Wer die Richtgesch­windigkeit überschrei­tet, hat bei einem Verkehrsun­fall haftungsre­chtliche Konsequenz­en zu befürchten“, warnt Andreas Schmidt, Leiter Fahrerlaub­niswesen bei der Dekra. Die Rechtsprec­hung gehe dann in der Regel von einer Mithaftung in Höhe von 20 Prozent aus, sofern der durch verkehrswi­driges Verhalten eines anderen Verkehrste­ilnehmers verursacht­e Unfall bei Einhaltung der Richtgesch­windigkeit vermieden worden wäre. tmn Alle Betriebsfl­üssigkeite­n wie Motoröl, Bremsflüss­igkeit und Kühlwasser sollte man überprüfen. Beim Motoröl sollten

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Foto: jozsitoero­e, Fotolia.com Auf Autobahnen ohne Tempolimit gilt die sogenannte Richtgesch­windigkeit von 130km/h. Doch mal ehrlich: Wer hält sich daran?
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