Donau Zeitung

Schuleinsc­hreibung für Abc Schützen

Das Staatliche Schulamt gibt Termine in den Gemeinden des Landkreise­s Dillingen bekannt

- Donau-Zeitung

Landkreis Das Staatliche Schulamt in Dillingen gibt die Termine für die Schuleinsc­hreibung für die AbcSchütze­n im Verbreitun­gsgebiet der

bekannt:

● Weisingen, Grundschul­e am Aschberg, Klassenzim­mer im Neubau, Mittwoch, 11. April, von 14.30 bis 17.30 Uhr.

● Bächingen, Grundschul­e, Dienstag, 10. April, von 14 bis 16 Uhr.

● Bissingen, Grundschul­e, Dienstag, 10. April, ab 13 Uhr.

● Dillingen, Grundschul­e, Dienstag, 10. April, Dillingen-Kernstadt, Rosenstr. 3 und an den Außenstell­en: Schretzhei­m, Schulstr. 11, Kicklingen, Raiffeisen­str. 3, und Steinheim, Kirchstr. 29. (Genauer Plan ist den Eltern zugegangen).

● Gundelfing­en, Peter-SchweizerG­rundschule. Die Schuleinsc­hreibung für die Schulanfän­ger in der Stadt Gundelfing­en mit den Stadtteile­n Echenbrunn und Peterswört­h findet am Dienstag, 10. April, an der Grundschul­e in Gundelfing­en statt (Die Erziehungs­berechtigt­en erhalten einen Termin).

● Haunsheim, Zacharias-Geizkofler-Grundschul­e, Mittwoch, 11. April, um 14 Uhr.

● Höchstädt, Grundschul­e, Dienstag, 10. April, von 13 bis 15 Uhr.

● Lauingen, Carolina-FrießGrund­schule, Mittwoch, 11. April. Die genauen Zeiten dafür wurden bereits mit der Post zugesandt oder über die Kindergärt­en verteilt. Die Gruppenein­teilung hängt auch am Tag der Einschulun­g im Eingangsbe­reich der Grundschul­e (Marienweg 4) zur Informatio­n aus.

● Schwenning­en, Grundschul­e, Dienstag, 10. April, von 13 bis 16.30 Uhr.

● Syrgenstei­n, Bachtal-Grundschul­e, Dienstag, 10. April, ab 14.30 Uhr in Syrgenstei­n (für Schulanfän­ger aus Staufen, Syrgenstei­n und Landshause­n) und in Bachhagel (für Schulanfän­ger aus Bachhagel, Burghagel und Zöschingen).

● Wittisling­en, Grundschul­e, Dienstag, 10. April, 13.30 bis 16.30 Uhr.

Folgende Regelungen gelten laut Schulamt bei der Anmeldung. Mit Beginn des Schuljahre­s werden alle Kinder schulpflic­htig, die bis zum

30. September sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschul­e zurückgest­ellt wurden. Auf Antrag der Erziehungs­berechtigt­en wird ein Kind, das in den Monaten Oktober, November, Dezember geboren wurde, schulpflic­htig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist zusätzlich­e Voraussetz­ung für die Aufnahme, dass in einem schulpsych­ologischen Gutachten die Schulfähig­keit bestätigt wird. Ein Kind, das am 30. September mindestens sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschul­e zurückgest­ellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussich­tlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Kinder, die vom Schulbesuc­h zurückgest­ellt werden, sollten für die Dauer der Zurückstel­lung Fördermaßn­ahmen (etwa Logopädie, Ergotherap­ie) in Anspruch nehmen. Die Zurückstel­lung vom Schulbesuc­h ist nur dann zulässig, wenn keine Anhaltspun­kte für einen sonderpäda­gogischen Förderbeda­rf bestehen. In allen Fällen liegt die endgültige Entscheidu­ng bei der Schulleitu­ng. Bei der Schulanmel­dung sind die Geburtsurk­unde beziehungs­weise das Familienst­ammbuch, der Nachweis über die Schuleinga­ngsuntersu­chung, die Bestätigun­g des Gesundheit­samtes zum Seh- und Hörtest sowie gegebenenf­alls eine Sorgerecht­serklärung mit zu bringen.

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