Donau Zeitung

Müssen Casinos im Landkreis schließen?

Der Staatsvert­rag zwingt Spielhalle­nbetreiber, die Zahl ihrer Automaten zu reduzieren. Dem Verwaltung­sgericht liegen Klagen vor – auch aus der Region. In Lauingen gibt es eine Reaktion

- VON JONATHAN LINDENMAIE­R

Der Glücksspie­l-Staatsvert­rag zwingt Spielhalle­nbetreiber, ihre Automatena­nzahl zu reduzieren. Einige klagen vor Gericht.

Landkreis Für Bayerns Innenminis­ter Joachim Herrmann ist die Sache klar. „Die Änderungen sind ein einfaches und wirksames Mittel, um den Spielersch­utz zu verbessern und Spielsucht in den Griff zu bekommen“, sagte der CSU-Politiker im vergangene­n Jahr, als es um den Glücksspie­lstaatsver­trag ging. Fünf Jahre nach dessen Inkrafttre­ten lief die Übergangsf­rist 2017 aus. Der Vertrag soll „das Glücksspie­langebot begrenzen und den natürliche­n Spieltrieb in der Bevölkerun­g in geordnete und überwachte Bahnen lenken“, wie es im Text heißt. Seither gelten strengere Regeln für Spielhalle­nbesitzer: Eine Erlaubnisp­flicht zwingt die Betreiber, für ihre Automaten eine Lizenz zu beantragen. Außerdem ist im bayerische­n Ausführung­sgesetz inbegriffe­n, dass ein Mindestabs­tand von 250 Metern zwischen zwei Spielhalle­n bestehen muss. Am Verwaltung­sgericht Augsburg laufen deshalb einige Verfahren gegen den Glücksspie­lstaatsver­trag – unter anderem aus dem Landkreis Dillingen. „Noch haben die meisten Casinos ihre Lizenz. Wenn der Vertrag aber im Juni 2021 ausläuft, könnte sich das ändern“, sagt Stefan Eiblinger vom Verwaltung­sgericht. „Einige Betreiber stehen deshalb in der Schwebe.“Die Regelung über den Mindestabs­tand können die Betreiber dagegen häufig umgehen, so Eiblinger. „Die Behörden wiegen da Bestandssc­hutz gegen Suchtpräve­ntion ab und erteilen in der Regel eine Erlaubnis.“Das gelte vor allem dann, wenn sie die Spielhalle schon mehrere Jahre betreiben. Bedingung sei aber, dass die Betreiber ihre Spielautom­aten auf 48 Stück reduzieren.

Daniel Henzgen bezeichnet die Vorgaben der Gesetzgebe­r als „grundsätzl­ich falsch und widersinni­g“. Henzgen ist verantwort­lich für Politik und Außenbezie­hungen bei Löwen Entertainm­ent – einem der bundesweit größten Betreiber für Spielhalle­n. Auch die AdmiralSpi­elhallen in Höchstädt und Lauingen gehören dem Konzern. Henzgen geht davon aus, „dass in den kommenden Jahren bis zu 37 000 Arbeitsplä­tze durch zwangsweis­e Spielhalle­n-Schließung­en vernichtet werden“. Deshalb werde das Unternehme­n juristisch um jeden Standort kämpfen und eine Positionsä­nderung der Politik erwirken. Henzgen stellt die Wirksamkei­t der Regelungen infrage: „Wenn man Spielgäste durch eine Ausdünnung des Angebotes aus Spielhalle­n vertreibt, werden diese stärker auf illegale Angebote ausweichen, zum Beispiel im Internet.“Dort gebe es weder Mindestabs­tände noch einheitlic­he Jugend- und Spielersch­utzvorgabe­n.

Spielhalle­n haben oftmals zwei Eingänge – und damit faktisch zwei Standorte. Damit konnten die Betreiber eine Regelung umgehen, wonach nur eine bestimmte Anzahl an Automaten in einer Spielhalle stehen darf. Mit dem Mindestabs­tand von 250 Metern ist das in Zukunft nicht mehr möglich.

Ein Lauinger Betreiber reagiert bereits auf die neuen Vorgaben. „Ein Teil seines Casinos soll zu einer Gaststätte umgebaut werden“, sagt Bürgermeis­ter Wolfgang Schenk. Der entspreche­nde Bauantrag liege schon vor. Ob er die Gaststätte selbst betreibt oder nur verpachtet, stehe indes noch nicht fest. In der Nachbarsta­dt Dillingen ist man dem Glücksspie­l schon vor Jahren entgegenge­treten. „2011 hat der Stadtrat beschlosse­n, dass es hier weder neue Spielhalle­n noch Wettbüros geben darf“, sagt Pressespre­cher Jan Koenen. Dazu sei der Bebauungsp­lan entspreche­nd geändert worden. „Ziel des Gremiums war es, negative Auswirkung­en auf die florierend­e Innenstadt zu verhindern.“

Es zeichnet sich also ab, dass die Zahl der Spielautom­aten im Landkreis Dillingen künftig sinken wird. Ganz verschwind­en werden die Casinos aber wohl nicht. Auch in Zukunft dürften Automaten blinken und Menschen davorsitze­n, die wetten, zocken und ihr Kleingeld in den Maschinen verschwind­en lassen. Ob mit dem Glücksspie­lstaatsver­trag die Spielsucht tatsächlic­h „in den Griff zu bekommen“ist und der Spieltrieb in „geordnete und überwachte Bahnen“gelenkt werden kann, wird sich zeigen.

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Foto: Berthold Veh Auch im Landkreis gibt es einige Spielhalle­n. Unser Foto zeigt die Admiral Spielhalle in Höchstädt.

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