Donau Zeitung

Informatio­nen müssen legal sein

- VON JAKOB STADLER jakob.stadler@donau zeitung.de

Der Paragraf 219a wird als „Werbeverbo­t“bezeichnet. Dass Werbung für eine Abtreibung, etwa in TV-Spots, auf Litfaßsäul­en oder in Form von Werbebanne­r im Internet, falsch wäre, dem würden die meisten Menschen zustimmen. Es ist eine abstruse Vorstellun­g, dass eine Fernsehwer­bung eine Schwangere bei dieser persönlich­en Entscheidu­ng beeinfluss­t. Es ist schließlic­h nicht eine x-beliebige Dienstleis­tung. Doch der Paragraf 219 a verbietet nicht nur Werbung. Er verbietet auch Informatio­n. Natürlich gibt es da Überschnei­dungen. Aber was spricht dagegen, dass ein Arzt, der etwas Erlaubtes tut, das auch öffentlich sagt? Die Rechtslage erlaubt Abtreibung­en. Zwar gibt es ein seltsames Konstrukt, wonach der Eingriff verboten, aber dennoch straffrei ist. Das Werbeverbo­t 219a in seiner jetzigen Form ist nichts weiter als eine Schikane.

Dahinter steckt mehr. Es gibt Ärzte, denen es recht ist, wenn nicht jeder weiß, dass sie den Eingriff anbieten. Sie haben Angst vor der Stigmatisi­erung, Angst vor Protesten und Angst, dass ihre Patienten belästigt werden. Sie würden wohl auch dann nicht auf ihrer Internetse­ite angeben, was sie tun, wenn sie es dürften. Die Leidtragen­den sind diejenigen, die sich im Sinne des Gesetzes verhalten, aber nicht ausreichen­d informiert werden.

Die Angst vor der Stigmatisi­erung hält Ärzte ab, den Eingriff zu machen. Das könnte erklären, wieso im Landkreis Dillingen kein Arzt Schwangers­chaften abbricht – und auch in der Nachbarsch­aft gibt es kaum jemanden. Das hat Auswirkung­en auf Frauen. Sie sind gezwungen, für einen erlaubten Eingriff, der psychisch belastet und den wohl kaum jemand auf die leichte Schulter nimmt, weit wegzufahre­n. Es ist unwahrsche­inlich, dass extreme Abtreibung­sgegner, die selbst ernannten Lebensschü­tzer, damit ein einziges Leben retten. Das Leben der Menschen, denen sie in einer Ausnahmesi­tuation Steine in den Weg legen, schützen sie nicht.

Wenn jedoch die erste TV-Werbung liefe, die erklärt, Schwangers­chaftsabbr­üche wären eine tolle Sache und in dieser und jener Praxis besonders günstig, dann bräuchte man ein Gesetz. Eines, das Abtreibung­s-Werbung verbietet. Und das Informatio­n dazu erlaubt.

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