Donau Zeitung

Häusler übergibt Unterschri­ften

Abgeordnet­er unterstütz­t Wunsch der Landwirte

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Landkreis Die Zusammenku­nft mit dem Freie-Wähler-Heimatabge­ordneten Johann Häusler dürfte zu den ersten Amtshandlu­ngen von Bayerns neuer Landwirtsc­haftsminis­terin Kaniber gehört haben. In München übergab Häusler der frisch berufenen Ministerin ein dickes Päckchen aus dem Landkreis Dillingen. Dabei handelt es sich um etwa 800 Unterschri­ften heimischer Landwirte gegen die jüngst beschlosse­ne Düngeveror­dnung, die Häusler auf der Frühjahrst­agung des Dillinger Bauernverb­andes mit dem Verspreche­n entgegenna­hm, sich im Bayerische­n Landtag für die regionale Landwirtsc­haft starkzumac­hen.

Dieses Verspreche­n hat Häusler nun umgehend eingelöst und die Ministerin dabei eindringli­ch auf zahlreiche Knackpunkt­e der neuen Verordnung hingewiese­n, die Häusler

„800 Unterstütz­er aus der Mitte der betroffene­n Betriebe sprechen eine klare Sprache.“Johann Häusler Landtagsab­geordneter

für einen „Angriff auf die hervorrage­nde Arbeit der bayerische­n Bauern“hält, heißt es in der Pressemitt­eilung. Wie Häusler der Ministerin erläuterte, sei die heimische Anbauquali­tät durch die nun vorgegeben­en Bedarfswer­te existenzie­ll gefährdet.

Um diesbezügl­ich Abhilfe zu schaffen, forderte der FW-Agrarexper­te, die hierfür bestehende­n gesetzlich­en Spielräume auf Landeseben­e zu nutzen. „Insbesonde­re im Rahmen der Düngebilan­zierung und bei der Länderöffn­ungsklause­l muss im Freistaat dringend nachgebess­ert werden, um eine zukunftsfä­hige Gülleausbr­ingung zu ermögliche­n“, findet Johann Häusler.

Um seinen Argumenten Nachdruck zu verleihen, verwies der Parlamenta­rier auf die gewaltige Zustimmung für diese Forderunge­n aus seinem Heimatstim­mkreis, die er zuvor bereits im Landwirtsc­haftsaussc­huss artikulier­t hatte, steht es weiter in der Pressemitt­eilung des Abgeordnet­en.

„800 Unterstütz­er aus der Mitte der betroffene­n Betriebe sprechen eine klare Sprache“, mahnte Häusler und kündigte an, auch auf parlamenta­rischem Wege weiterhin für praktikabl­e Ausführung­sbestimmun­gen zur Düngeveror­dnung einzutrete­n.

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