Donau Zeitung

Kambodscha: Strafe für Majestätsb­eleidigung

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In Kambodscha existieren laut Auswärtige­m Amt „besondere strafrecht­liche Vorschrift­en“. So ist die Entwendung von Kulturgüte­rn streng verboten. Geschlecht­sverkehr mit Personen unter 18 Jahren, auch mit deren Einverstän­dnis, ist strafbar. Neu ist der Straftatbe­stand der Majestätsb­eleidigung: „Abfällige oder kritische Bemerkunge­n über die königliche Familie können als Majestätsb­eleidigung betrachtet und mit Geld- oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden.“Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass oft nicht mit einem rechtsstaa­tlichen Verfahren gerechnet werden könne.

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