Kambodscha: Strafe für Majestätsbeleidigung
In Kambodscha existieren laut Auswärtigem Amt „besondere strafrechtliche Vorschriften“. So ist die Entwendung von Kulturgütern streng verboten. Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren, auch mit deren Einverständnis, ist strafbar. Neu ist der Straftatbestand der Majestätsbeleidigung: „Abfällige oder kritische Bemerkungen über die königliche Familie können als Majestätsbeleidigung betrachtet und mit Geld- oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden.“Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass oft nicht mit einem rechtsstaatlichen Verfahren gerechnet werden könne.