Sind Sie von der neuen Verordnung betroffen?
EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Schon das Wort schreckt ab. Seit Freitag ist dieses neue Gesetz nun offiziell in Kraft getreten. Betroffen von den Änderungen in Bezug auf Daten schutz sind hauptsächlich Firmen. Aber ebenso alle, die regelmäßig Daten oder Fotos veröffentlichen – also auch Pfarreien, Schulen oder Vereine. Wir haben uns bei „Betroffenen“umge hört. Fotos/Texte: milli/sb/jako/ Schuster/Göhring/Reif/Heidel „Da wir die Website des TV Lauingen betreuen, hat meine Werbeagentur den TVL auf die neue Verordnung vorbereitet. Wir haben mehrere Vereine als Kunden und diese wurden vielfach kalt von der Verordnung erwischt. Was wir immer empfehlen, ist zum einen eine FSC-Verschlüsselung und eine Datenschutzerklärung auf der Website des Vereins.“Manuel Schuster, Schuster Werbeagentur „Als Pfarrei sind wir in Sachen Bildrechte, Pfarrbrief und Internet betroffen. Ich musste mich selbst informieren, unter anderem bei der Diözese. Ich habe mich auch unter anderen Kollegen umgehört. Ich fühle mich manchmal überfordert, weil man gar nicht weiß, auf was man genau achten muss. Vor allem was die Konsequenzen betrifft.“Sibylle Göhring, Pfarrei Höchstädt „Alle gemeindlichen Websites müssen jetzt einen Datenschutzbeauftragten angeben und die Rechte der Betroffenen nennen. Das haben wir bereits umgesetzt. Im Vorfeld gab es bei uns auch Unsicherheiten, aber wenn man sich die Verordnung genauer anschaut, stellt man fest, dass sie gar nicht so viel Neues mit sich bringt.“Dieter Nägele, VG Wertingen „Einen Datenschutzbeauftragten bräuchten wir gar nicht, weil auf unsere Daten weniger als zehn Mitarbeiter Zugriff haben – wir haben trotzdem einen Beauftragten. Durch Schulungen waren wir gut informiert. Was jedoch für große Internetkonzerne sinnvoll ist, ist es nicht unbedingt für kleinere Firmen. Da hätten wir uns eine weniger bürokratische Lösung gewünscht.“Alexander Heidel, Heidel Rohrleitungsbau