Unwetter: Zahlt die Versicherung?
Ein Experte gibt Tipps, wie man im Schadensfall Geld bekommt. Warum ein Blick auf das Dach nötig sein kann
Dillingen Die schwülwarme Waschküchenluft hat vielerorts Starkregen, Gewitterböen und Hagel verursacht und im Landkreis Dillingen zum Teil schwere Schäden angerichtet. Jetzt fragen sich viele, welche Versicherung für die Schäden aufkommt.
Bei Autos ist das relativ unproblematisch, berichtet Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksverbandes Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), in einer Pressemitteilung. „Die Kasko-Versicherungen kommen dafür auf, wenn Autos durch umgestürzte Bäume, Hagel, herabgefallene Dachziegel oder durch Überflutung von Straßen beschädigt wurden“, sagt der Experte. Die Versicherungen würden zahlen, zwar abzüglich vereinbarter Selbstbehalte, aber ohne Rabattrückstufung. Wichtig ist, dass der Schaden den betreuenden Versicherungsvermittlern zügig gemeldet wird. Dann können die Schadenskosten auch zeitnah ersetzt werden.
Gewitterböen erreichen häufig Windstärke acht und mehr, was Sturm bedeutet. Dann seien für Hausschäden die Gebäude-, und bei Inneneinrichtungen die Hausratversicherungen für den Schadenersatz zuständig, Letztere auch für Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag. Ein genauer Blick in die Vertragsunterlagen gebe konkrete Auskunft, ob zusätzlich noch zertrümmerte Fenster- und Glasscheiben versichert sind.
Für Hochwasserschäden, beispielsweise verursacht durch einen Rückstau aus der überforderten Kanalisation, kommt nur eine Elementarschadenversicherung auf, die in die bereits bestehende Gebäudeoder Hausratversicherung eingeschlossen werden kann. „Die Elementarschadenversicherung deckt auch Schäden von Erdrutschen, Erdsenkungen und sogar von Erdbeben ab“, informiert Aumiller. „Eine Elementarschadenversicherung wird auch deswegen immer wichtiger, weil extreme Wetterphänomene im Zuge des Klimawandels zunehmen.“
Wer beim Umfang seines Versicherungsschutzes unsicher ist, sollte sich von einem Versicherungsvermittler beraten lassen, heißt es in der Pressemitteilung.
Allerdings sind Schäden durch Auslaufen von Heizöl – wenn zum Beispiel Starkregen den Keller überflutet – durch eine Elementarschadenversicherung nicht versichert. „Für diese Gewässer- und Bodenverschmutzung, die aufwendige Sanierungsarbeiten nach sich ziehen kann, reicht eine um Elementarschäden erweiterte Gebäudeoder Hausratversicherung nicht aus“, betont Aumiller. „Deshalb sollten Hauseigentümer mit Ölheizungen auch an eine Gewässerschadenhaftpflichtbeziehungsweise Öltankversicherung denken.“
Hauseigentümer, die dem ersten Anschein nach glimpflich davongekommen sind, sollten jetzt ihr Hausdach mustern. Denn auch verschobene oder gerissene Dachziegel sind Gewitterschäden, die vom Dachdecker und auf Kosten der Gebäudeversicherung gerichtet werden sollten.
Ein Fernglas leiste hierbei gute Dienste und sei wesentlich ungefährlicher als eine eigene Inspektion auf dem Dach, rät der Versicherungsfachmann.
Schaden sollte zügig gemeldet werden