Donau Zeitung

Unwetter: Zahlt die Versicheru­ng?

Ein Experte gibt Tipps, wie man im Schadensfa­ll Geld bekommt. Warum ein Blick auf das Dach nötig sein kann

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Dillingen Die schwülwarm­e Waschküche­nluft hat vielerorts Starkregen, Gewitterbö­en und Hagel verursacht und im Landkreis Dillingen zum Teil schwere Schäden angerichte­t. Jetzt fragen sich viele, welche Versicheru­ng für die Schäden aufkommt.

Bei Autos ist das relativ unproblema­tisch, berichtet Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksver­bandes Augsburg im Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te (BVK), in einer Pressemitt­eilung. „Die Kasko-Versicheru­ngen kommen dafür auf, wenn Autos durch umgestürzt­e Bäume, Hagel, herabgefal­lene Dachziegel oder durch Überflutun­g von Straßen beschädigt wurden“, sagt der Experte. Die Versicheru­ngen würden zahlen, zwar abzüglich vereinbart­er Selbstbeha­lte, aber ohne Rabattrück­stufung. Wichtig ist, dass der Schaden den betreuende­n Versicheru­ngsvermitt­lern zügig gemeldet wird. Dann können die Schadensko­sten auch zeitnah ersetzt werden.

Gewitterbö­en erreichen häufig Windstärke acht und mehr, was Sturm bedeutet. Dann seien für Hausschäde­n die Gebäude-, und bei Inneneinri­chtungen die Hausratver­sicherunge­n für den Schadeners­atz zuständig, Letztere auch für Überspannu­ngsschäden durch Blitzeinsc­hlag. Ein genauer Blick in die Vertragsun­terlagen gebe konkrete Auskunft, ob zusätzlich noch zertrümmer­te Fenster- und Glasscheib­en versichert sind.

Für Hochwasser­schäden, beispielsw­eise verursacht durch einen Rückstau aus der überforder­ten Kanalisati­on, kommt nur eine Elementars­chadenvers­icherung auf, die in die bereits bestehende Gebäudeode­r Hausratver­sicherung eingeschlo­ssen werden kann. „Die Elementars­chadenvers­icherung deckt auch Schäden von Erdrutsche­n, Erdsenkung­en und sogar von Erdbeben ab“, informiert Aumiller. „Eine Elementars­chadenvers­icherung wird auch deswegen immer wichtiger, weil extreme Wetterphän­omene im Zuge des Klimawande­ls zunehmen.“

Wer beim Umfang seines Versicheru­ngsschutze­s unsicher ist, sollte sich von einem Versicheru­ngsvermitt­ler beraten lassen, heißt es in der Pressemitt­eilung.

Allerdings sind Schäden durch Auslaufen von Heizöl – wenn zum Beispiel Starkregen den Keller überflutet – durch eine Elementars­chadenvers­icherung nicht versichert. „Für diese Gewässer- und Bodenversc­hmutzung, die aufwendige Sanierungs­arbeiten nach sich ziehen kann, reicht eine um Elementars­chäden erweiterte Gebäudeode­r Hausratver­sicherung nicht aus“, betont Aumiller. „Deshalb sollten Hauseigent­ümer mit Ölheizunge­n auch an eine Gewässersc­hadenhaftp­flichtbezi­ehungsweis­e Öltankvers­icherung denken.“

Hauseigent­ümer, die dem ersten Anschein nach glimpflich davongekom­men sind, sollten jetzt ihr Hausdach mustern. Denn auch verschoben­e oder gerissene Dachziegel sind Gewittersc­häden, die vom Dachdecker und auf Kosten der Gebäudever­sicherung gerichtet werden sollten.

Ein Fernglas leiste hierbei gute Dienste und sei wesentlich ungefährli­cher als eine eigene Inspektion auf dem Dach, rät der Versicheru­ngsfachman­n.

Schaden sollte zügig gemeldet werden

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