Ein bisschen „Werf“darf sein
Eine Fahrkarte, ein Lolli und eine Handvoll Münzen waren die Zutaten eines kuriosen Vorfalls in München, der diese Woche vor dem Richter landete. Ein Kioskbesitzer hatte sich echauffiert, als eine Frau oben genannte Waren mit Kleinstgeld bezahlen wollte. Im Zorn warf er die Münzen auf die Kundin, traf deren zweijährige Tochter und verletzte sie an der Lippe. Der Richter verdonnerte den vorbestraften Freund großer Scheine unter anderem zu einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro.
Hart, aber gerecht, könnte man sagen – und ertappt sich dabei, schon selbst mal mit dem Gedanken gespielt zu haben, einer missliebigen Person etwas hinzuwerfen: der unfreundlichen Bedienung ein paar deutliche Worte, dem Schlüsselnotdienst die viel zu hohe Rechnung oder der Lotto-Fee die Kugeln, wenn sie mal wieder die falschen gezogen hat. Alles ganz ohne Körperverletzung natürlich.
So gesehen, hätten derlei Unmutsbekundungen mit „Werf“sogar einen gewissen Charme. Pfeffern wir doch Bayerns Landesvater Markus Söder eine Packung Nägel vor die Füße, damit er auch wirklich überall Kreuze aufhängen kann. Schmeißen wir ihm Spielzeugraketen hinterher, damit er sich seine Kindheitsträume vom Weltall erfüllen kann. Oder ein paar Pferdeäpfel für all die Polizeipferde, die er kaufen will, obwohl sie keiner braucht. Nur treffen dürfen wir ihn nicht. Das wäre falsch – und würde zu Recht vor Gericht landen.