Donau Zeitung

Verwalteri­n räumt Millionärs Villa aus

Frau von Mordvorwur­f freigespro­chen

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München Im Prozess um den Tod einer wohlhabend­en alten Frau aus Kreuth am Tegernsee ist eine 53-Jährige vom Vorwurf des Mordes freigespro­chen worden. Die Strafkamme­r am Landgerich­t München II verurteilt­e sie am Dienstag allerdings wegen Diebstahls zu einer Haftstrafe von sechs Jahren. Der Vorsitzend­e Richter sah es als erwiesen an, dass die Büromanage­rin mithilfe von drei Männern die Villa der ehemaligen Antiquität­enhändleri­n Anfang des Jahres 2016 ausgeräumt hatte.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte der 53-Jährigen zudem vorgeworfe­n, die 95-Jährige danach mit einem Kissen erstickt zu haben, um die Diebstähle in Millionenh­öhe zu vertuschen. Die Anklagebeh­örde hatte deswegen lebenslang­e Haft wegen Mordes gefordert. Die Strafkamme­r argumentie­rte aber, es gebe keinen eindeutige­n rechtsmedi­zinischen Beweis dafür, dass die demenzkran­ke Frau erstickt worden sei.

Die Verurteilt­e hatte als Gesellscha­fterin für die 95-Jährige gearbeitet, sich um deren Büroangele­genheiten gekümmert und sie gepflegt. Die alte Frau lebte im betreuten Wohnen. Zu Prozessbeg­inn hatte die Staatsanwä­ltin detaillier­t hunderte von Antiquität­en aufgeliste­t, die abhandenge­kommen sind – darunter wertvolle Gemälde, Heiligenfi­guren und Schmuckstü­cke. Richter Thomas Bott bezeichnet­e die 53-Jährige als „Schlüsself­igur“– buchstäbli­ch. Denn sie habe den Schlüssel zur Villa besorgt und die Diebstähle organisier­t.

Zwei der drei Mitangekla­gten – ein Hausmeiste­r und ein Antiquität­enhändler – wurden wegen Diebstahls zu Haftstrafe­n von vier Jahren und neun Monaten sowie von drei Jahren verurteilt. Der Ehemann der 53-Jährigen bekam zudem eine Haftstrafe von einem Jahr zur Bewährung wegen Begünstigu­ng. Die Urteile sind noch nicht rechtskräf­tig.

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