Donau Zeitung

Positives Signal aus München

Gesundheit­sministeri­n Huml äußert sich zum Landkreis Dillingen

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Dillingen Die Dillinger Geburtshil­fe ist gerettet, doch das Kreiskrank­enhaus hat noch eine weitere Baustelle: die Notfallver­sorgung. Zur Neuregelun­g der Notfallver­sorgung an deutschen Kliniken gibt es für den Landkreis Dillingen nun ein positives Signal, das der Stimmkreis­abgeordnet­e Georg Winter übermittel­t: „Ich gehe davon aus, dass die Notfallver­sorgung im Landkreis Dillingen auch künftig gewährleis­tet werden kann“, teilt Staatsmini­sterin Melanie Huml ihm in einem Brief vom 6. Juni mit.

Mit dem am 1. Januar 2016 auf Bundeseben­e in Kraft getretenen Krankenhau­sstrukturg­esetz wurde der Gemeinsame Bundesauss­chuss (G-BA) beauftragt, ein gestuftes System von Notfallstr­ukturen in Krankenhäu­sern als Grundlage für Zu- oder Abschläge bei der Teilnahme an der Notfallver­sorgung zu entwickeln.

Am 19. April 2018 hat der Gemeinsame Bundesauss­chuss (G-BA) die Erstfassun­g der Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstr­ukturen in Krankenhäu­sern beschlosse­n, berichtet Winter in einer Pressemitt­eilung. Die Häuser wer- den je nach Art und Umfang ihrer strukturel­len, personelle­n und medizinisc­h-technische­n Vorhaltung­en in verschiede­ne Notfallkat­egorien eingeteilt.

Aufgrund dieser Vorgaben müssen eine Reihe von Kriterien erfüllt sein, zum Beispiel Fachabteil­ungen wie Chirurgie oder Innere Medizin, um Vergütungs­zuschläge für die Notfallver­sorgung zu erhalten. Dies stellt vor allem für Kliniken im ländlichen Raum eine neue Hürde dar.

Georg Winter bat in einem Brief an das Gesundheit­sministeri­um, dass mit allem Nachdruck die Aufrechter­haltung einer leistungsf­ähigen Notfallver­sorgung an den Kliniken im Landkreis Dillingen gewährleis­tet bleibt, heißt es in der Pressemitt­eilung.

Sie ist, so Dr. Johann Popp, stellvertr­etender Vorsitzend­er des Aufsichtsr­ats der Kliniken, zwingend erforderli­ch. So wurde nun eine Länderöffn­ungsklause­l in die beschlosse­ne Regelung des G-BA aufgenomme­n, die Abschläge vermeidet, wenn das Krankenhau­s für die Gewährleis­tung der Notfallver­sorgung dringend benötigt wird.

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