Donau Zeitung

Neues Reiserecht

Das Reisebüro hinter dem Perlach informiert

- Hotel Marina Club SPA ***** in Sila pm

Tipps vom größten deutsch sprachigen Hotelbewer­tungs portal für die Region Masuren in Polen. Dieses Hotel emp fehlen Urlauber: Von 100 Prozent der Urlauber empfohlen: 1 Ü im Premium DZ mit F. ab ca. 49 Euro p. P. bei eigener Anreise. Gäste schreiben: „Herrliche Ruhe und Blick auf den Wolping See. Ausflüge in die Umge bung erfordern unbedingt ei nen Mietwagen, dann ist Al lenstein auch nicht weit. Herr liche Aussicht. Ein schönes Hotel, um die Ruhe der Umge bung zu genießen.“

HolidayChe­ck AG, Bahnweg 8, CH 8598 Bottighofe­n, Telefon (08 00) 2 40 44 55

IWeitere Infos im Internet www.holidayche­ck.de Seit dem 1. Juli erhalten Reisebüro-Kunden noch intensiver­e Beratung zum Umfang der gebuchten Leistungen und zu ihrer Absicherun­g. Das Reisebüro hinter dem Perlach, Inhaberin Erika Schmutz, hat sich durch Schulungen und angepasste Prozesse darauf vorbereite­t, denn die neue EU-Pauschalre­iserichtli­nie, die an diesem Tag in Kraft trat, passt das bisherige, bereits sehr umfangreic­he Reiserecht an den gegenwärti­gen Reisemarkt an. „Obwohl unveränder­t viele Urlauber pauschale Angebote von Reiseveran­staltern buchen, hat gleichzeit­ig auch die individuel­le Kombinatio­n von Leistungen wie Flug, Hotel und Mietwagen zugenommen“, sagt Erika Schmutz. Dafür gelten aber andere rechtliche Regeln. Das neue Reiserecht verpflicht­et nun alle Reisebüros, ihre Kunden dazu umfangreic­h aufzukläre­n und die gewählte Reiseform zu dokumentie­ren. Daher werden seit dem 1. Juli zusätzlich­e Formulare und Unterschri­ften eine Rolle spielen. Das klingt nach Bürokratie, gibt aber allen Seiten mehr Rechtssich­erheit und ist also tatsächlic­h gelebter Verbrauche­rschutz. Insbesonde­re drei Arten von Reisen werden zukünftig unterschie­den: Zum einen sind da Pauschalod­er Bausteinre­isen von Reiseveran­staltern, die durch Sicherungs­scheine sehr gut abgesicher­t sind. Sollte zum Beispiel der Flug ausfallen, sind Veranstalt­er verpflicht­et, einen Ersatz zu stellen. Kommt der Reiseveran­stalter selbst in finanziell­e Schwierigk­eiten, sind seine Kundengeld­er abgesicher­t, sodass die Reise stattfinde­n kann.

Achtung bei Einzelleis­tungen

Bei der Buchung von Einzelreis­eleistunge­n wie Flug, Hotel oder Mietwagen kann der Kunde Leistungsa­nsprüche ausschließ­lich direkt gegenüber dem jeweiligen Anbieter geltend machen. Sofern Einzelreis­eleistunge­n verschiede­ner Anbieter für dieselbe Reise ausgesucht und vermittelt werden, kann durch den Ausfall einer einzelnen Leistung die gesamte Reise in Mitleidens­chaft gezogen werden. Wenn der Flug gestrichen wird, sind die Kunden selbst dafür verantwort­lich, einen Ersatzflug zu besorgen. Gelingt das nicht und wird etwa das Hotel nicht in Anspruch genommen, sind die Kunden aber verpflicht­et, es zu bezahlen. Neu ist die Reiseform der „verbundene­n Reiseleist­ungen“. Hier handelt es sich auch um Leistungen verschiede­ner Anbieter, die aber entweder direkt hintereina­nder oder gezielt innerhalb von 24 Stunden für dieselbe Reise gebucht werden. Weil hier für Kunden der Eindruck entstehen könnte, die eigentlich vermittelt­en Reiseleist­ungen einzelner Anbieter stellen ein Gesamtpake­t dar, ist der Kunde über die bloße Vermittler­stellung des Reisebüros aufzukläre­n. Zudem wird hier auch für Reisebüros ein Insolvenzs­chutz zur Pflicht, soweit die Reisebüros Kundengeld­er für die jeweils vermittelt­en Leistungst­räger vereinnahm­en. Diese Absicherun­g greift, wenn das Reisebüro Insolvenz anmeldet – nicht aber im Fall der Insolvenz der Leistungst­räger, also nicht bei einer Airline. „Wir erleben es immer wieder, dass auch langjährig­e Kunden die rechtliche­n Feinheiten nicht kennen“, so Erika Schmutz. „Mit dem neuen Reiserecht werden uns – elektronis­ch unterstütz­t – neue Formulare zur Verfügung stehen, mit denen wir alle notwendige­n Informatio­nen geben können. Das ist ein bisschen mehr Aufwand – den wir gerne erledigen, damit unsere Kunden genau wissen, was sie zu welchen Bedingunge­n buchen, und ihren Urlaub unbeschwer­t genießen können.“

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