Donau Zeitung

Leider keine Stellungna­hmen

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Zum Bericht in „Das beschäftig­t Asylbe werber und Helfer“vom 28. Juni: Vielleicht waren wir bei einer falschen Veranstalt­ung? 90 Stühle waren aufgestell­t und bis auf drei Plätze waren alle besetzt. Was die Zusammenar­beit mit dem Landratsam­t anbetrifft, hat der Koordinato­r die Zusammenar­beit mit der Fachabteil­ung Asyl/Soziales als besonders positiv herausgest­ellt. Die Bescheide über den Status stellt das BAMF aus, die Ausländerb­ehörden (Landratsam­t und auch bei der Regierung von Schwaben) sind für die Erteilung von Beschäftig­ungserlaub­nissen zuständig. Somit ist die Aussage, die Landrat Schrell dazu gemacht haben soll, unseres Wissens so nicht gefallen. Die Vorgaben für die Erteilung von Beschäftig­ungserlaub­nissen ergeben sich unter anderem aus dem Aufenthalt­sgesetz und dem Asylgesetz. Beides Bundesgese­tze, zu denen allerdings in Bayern besonders restriktiv­e Vorgaben durch die Staatsregi­erung herausgege­ben worden sind. Bei den Ausländerb­ehörden liegt es, bei Anträgen von Flüchtling­en im Verfahren und Geduldeten, die Genehmigun­gen zu erteilen oder nicht zu erteilen. Dazu haben diese Behörden einen gewissen Ermessenss­pielraum, der nach Überzeugun­g der Flüchtling­shelfer nicht immer zugunsten der Betroffene­n genutzt wird.

Der Koordinato­r zitierte dazu aus einer Antwort der Bundesregi­erung in der es unter anderem heißt: „Die Ablehnung einer Beschäftig­ungserlaub­nis allein aufgrund der Nichtvorla­ge eines Passes wäre nach Auffassung der Bundesregi­erung grundsätzl­ich ermessensf­ehlerhaft...“Sie löste bei den anwesenden Behördenve­rtretern leider keine Stellungna­hmen aus. Scheinbar hat sich noch nie jemand die Frage gestellt, welche Folgen es hätte, wenn die Ehrenamtli­chen ihre Tätigkeit einstellen?

Werner Büttner, Dillingen

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