War dieser Einsatz gerechtfertigt?
Sechs Feuerwehren aus dem Bachtal helfen bei einem tödlichen Unfall. Die Versicherung will dafür nicht zahlen
Augsburg/Syrgenstein Der Prozess läuft eineinhalb Stunden, da platzt Marco Minolfo der Kragen. „Nur noch eines“, erhebt er seine Stimme, steht vom Stuhl, auf dem er als Zeuge ausgesagt hat, auf, haut mit seiner Mappe auf den Tisch und zeigt mit dem Finger auf die Rechtsanwältin. „Wenn die Versicherung nicht zahlt, bin ich der Erste, der aus der Feuerwehr austritt.“
Minolfo ist Mitglied der Syrgensteiner Feuerwehr. Er leitete den Einsatz der Wehr im Januar 2016, als eine 58-jährige Autofahrerin bei einem Verkehrsunfall bei Syrgenstein von einem anderen Auto erfasst wurde und tödlich verunglückte. Die Geschehnisse von damals wurden am Montag vor dem Augsburger Verwaltungsgericht aufgerollt. Die Versicherung der Halterin des Fahrzeuges, das den Unfall verursacht hat, weigert sich, die Kosten des Einsatzes komplett zu übernehmen. Die Versicherung zweifelt die Verhältnismäßigkeit an, sowohl, was die Anzahl der Einsatzkräfte angeht als auch die Zeit, die die Feuerwehrleute laut Abrechnung vor Ort waren. Dies waren, je nach Wehr, großteils zwischen vier und sechs Stunden. Auch Aspekte wie Fahrtund Materialkosten kommen beim Prozess auf den Tisch. Als Zeugen sind Feuerwehrleute der sechs Wehren aus Syrgenstein und Bachhagel geladen, auch Kreisbrandmeister Ralf Merkle sagt aus. Es geht um die Frage, ob die Einsatzkosten von insgesamt rund 11000 Euro, die die Verwaltung abgerechnet hat, angemessen sind. Dabei spielen nur technische Hilfsleistungen wie etwa Straßensperrungen eine Rolle, Rettungsmaßnahmen selbst können Gemeinden laut Gesetz nicht abrechnen.
„Es waren 61 Einsatzkräfte vor Ort, das ist eine große Menge“, sagt Rechtsanwältin Derya Er. Sie vertritt auf dem Papier die Halterin des Unfallfahrzeuges, de facto steht hinter ihr die beteiligte Versicherung. Kreisbrandmeister Merkle betont: „Diese Anzahl an Einsatzkräften ist gerechtfertigt, vor allem bei diesen Witterungsverhältnissen.“Damals war es bitterkalt im Landkreis, den ganzen Tag schneite es. Gerade vor diesem Hintergrund hätte jeder Kommandant eine Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Leuten. „Ich kann einen Einzelnen nicht vier oder fünf Stunden im Schneegestöber stehen lassen.“Vielmehr hätten sich die Einsatzkräfte immer wieder abgelöst, um durchnässten und frierenden Helfern eine Pause zu gönnen.
Mit 19 Kräften schickte die Syrgensteiner Wehr die meisten Feuerwehrleute. Einsatzleiter Minolfo muss vor Gericht, wie die anderen Vertreter der Feuerwehren, diese Zahl rechtfertigen. „Das war ein sehr schlimmer Verkehrsunfall, die Belastung am Einsatzort war groß“, sagt Minolfo. Vor allem für junge Kameraden sei es eine „harte Nummer“gewesen. Und auch Unfallzeugen benötigten Betreuung. „Die Leute standen unter Schock, die konnte man nicht einfach stehen lassen.“Die 19 Kräfte seien deshalb alle notwendig gewesen – ebenso die abgerechnete Einsatzzeit. „Wir bleiben nicht fünf Stunden in der Kälte stehen, weil wir Lust und Laune haben.“Im Gegenteil, durch Aufräumarbeiten, Nachbesprechungen und die seelische Belastung habe sie der Unfall sowieso deutlich länger beschäftigt.
Wie Minolfo machen auch alle anderen Kommandanten deutlich, wie viele Aufgaben es vor Ort zusätzlich zu erledigen gab. Neben der Rettung mussten die Wehren Straßen sperren, den Verkehr umleiten, den Unfallort ausleuchten oder etwa Lkw-Fahrer, die im Schneegestöber rund um den Unfall stecken geblieben waren, mit warmen Getränken versorgen.
Neben diesen Tätigkeiten kommen beim Prozess unter anderem die Materialkosten zur Sprache. Rechtsanwältin Derya Er geht es um die Beträge für Streusalz, Ölbindemittel, zwei Müllsäcke und einen Leichensack. Der Anwalt der Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein, Dr. Fritz Böckh, legt dem Gericht die entsprechenden Rechnungen vor. Als Er beantragt, den Leichensack als Bestandteil der Rettungsmaßnahmen nicht abzurechnen, fragt die Vorsitzende Richterin Jutta Schön: „Das ist nicht Ihr Ernst?“
Im Prozess selbst verkündet das Gericht kein Urteil, am Nachmittag teilt Richterin Schön telefonisch mit: Die Klagen sind abgewiesen. Die Abrechnungen der Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein waren also korrekt. Und Marco Minolfo kann in der Feuerwehr bleiben.