Sommer, Sonne, Arbeitszeit?
Nicht jeder reist im Sommer in den Urlaub. Was es bei einem Ferienjob alles zu beachten gilt
Dillingen Wenn ihr in den Sommerferien nicht wegfahrt und auch sonst noch nichts vorhabt, ist ein Ferienjob vielleicht das Richtige für euch. Wer braucht für den Führerschein, ein neues Handy oder einen Kurzurlaub nicht ein paar Euros zusätzlich? Ferienarbeit eignet sich natürlich auch prima dazu, in einen Betrieb oder Beruf reinzuschnuppern. Vielleicht entdeckt ihr ja euren zukünftigen Traumberuf? Hier könnt ihr lesen, was bei einem Ferienjob zu beachten ist, welche Tätigkeiten infrage kommen und wo leicht eine Stelle zu finden ist.
Ab wann und wie lange?
Karl-Heinz Meyer, Pressesprecher der Regierung von Schwaben, sagt: „Für einen Ferienjob müsst ihr mindestens 13 Jahre alt sein.“Bis zum Alter von 15 Jahren darf allerdings nur zwischen acht und achtzehn Uhr gearbeitet werden. Eure Arbeitszeit darf zwei Stunden pro Tag nicht überschreiten. Außerdem dürften nur leichte Tätigkeiten wie Zeitungen austragen oder Hunde spazieren führen ausgeübt werden, erklärt Christine Jung von der Arbeitsagentur Donauwörth. Mit 15 Jahren sind die Möglichkeiten schon größer. Ab da dürft ihr laut Jung bereits vier Wochen lang jeweils fünf Tage arbeiten, wenn ihr noch vollzeitschulpflichtig seid. Die Arbeitszeit darf jedoch am Tag nicht länger als acht und pro Woche nicht mehr als 40 Stunden betragen. Bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden müsse dazwischen eine Pause von 30 Minuten eingehalten werden, stellt Mayer klar; bei über Stunden eine Pause von 60 Minuten. Zwischen den Arbeitstagen müssen mindestens zwölf Stunden Freizeit liegen. Euer Job darf frühestens um sechs Uhr am Morgen anfangen und muss spätestens um 20 Uhr aufhören. Mit 16 dürft ihr bereits um fünf Uhr beginnen und bis 21 Uhr arbeiten. In der Gastronomie gibt es eine Ausnahme: dort darf die Arbeit bis 22 Uhr dauern, in Mehrschichtbetrieben sogar bis 23 Uhr. Die gesamte Arbeitszeit beträgt pro Tag wieder acht Stunden. Es sei denn, ihr seid während der Erntezeit in der Landwirtschaft tätig. Dann dürft ihr schon neun Stunden pro Tag arbeiten. Jedoch dürft ihr hier frühestens um fünf Uhr anfangen und müsst spätestens um 21 Uhr aufhören. Wenn ihr schon volljährig seid, dürft ihr bis zu 50 Arbeitstage im Jahr arbeiten. Bei einer Fünf-Tage-Woche wären dies zwei Monate am Stück. Das kann hier allerdings variieren. Jörg Gabes von der Lohnsteuerhilfe Bayern empfiehlt: „Achtet darauf, dass ihr nicht mehr als 70 Tage arbeitet. Sonst gilt die Arbeit nicht mehr als kurzfristige Beschäftigung, und es fallen Sozialabgaben an.“
Welche Tätigkeiten kommen in Frage?
Laut Jung ist es gesetzlich geregelt, welche Arbeiten ab wann erlaubt sind. Wer sich nicht an diese Altersgrenzen hält, macht sich strafbar.
● Zeitungen austragen: Dieser Job ist schon ab 13 Jahren erlaubt und eignet sich auch gut als Nebenjob außerhalb der Ferien. Die Aufgabe besteht darin, Zeitungen und Prospekte im zugeteilten Gebiet auszuteilen. Solltet ihr euch für diesen Job dürfen Bewegung und frühes Aufstehen kein Problem für euch sein.
● Hund ausführen: Auch diese Arbeit könnt ihr bereits mit 13 Jahren erledigen. Wenn ihr gut mit Tieren umgehen könnt und gern in Bewegung seid, ist dieser Job genau richtig.
● Regale einräumen: Könnt ihr erst mit 15 Jahren machen. Eure Aufgabe ist, die Waren im Supermarkt passend in die Regale einzusortieren. Ihr lernt aber auch noch andere Aufgaben im Supermarkt kennen. Wenn ihr pflichtbewusst und ordentlich seid, könnte dieser Job der richtige für euch sein.
● Gäste bedienen: Ab 15, oft auch erst ab 16 Jahren, besteht die Möglichkeit, in einem Café oder Restaurant auszuhelfen. Meistens werdet ihr die Aufgabe bekommen, Gäste zu bedienen. Doch auch Geschirr abwaschen kann zu euren Aufgaben gehören. Ein gepflegtes Äußeres, Hygiene, gute Kopfrechenkenntnisse, ein souveränes Auftreten und ein freundlicher und höflicher Umgang mit Menschen sind für diesen Job wichtig.
● Babysitten: Schon ab 13 Jahren erlaubt. Eine Stelle findet sich oft bei Bekannten oder in der Nachbarschaft. Ein guter Umgang mit kleinen Kindern, Verantwortungsbewusstsein und Geduld sollten bei diesem Job unbedingt vorhanden sein.
● In Firmen aushelfen: Wenn über die Sommerferien viele ihrer Mitarbeiter im Urlaub sind, suchen manche Firmen in der Region Aushilfen. Wenn ihr mindestens 15 Jahre alt seid, könnt ihr dort zum Beispiel Waren einpacken, leichte Montagesechs arbeiten erledigen oder Kurierdienste erledigen.
● Nachbarschaftshilfe: Die meisten Jobs kannst du hier ab 13 Jahren erledigen. Viele Tätigkeiten sind dabei besonders einfach. Blumen gießen oder Haustiere füttern, wenn die Besitzer im Urlaub sind, sowie Rasen mähen oder einkaufen für ältere Leute.
Was ist finanziell zu beachten?
„Solange ihr in einem Monat nicht mehr als 950 Euro und/oder länger als 50 Tage verdient, müsst ihr von eurem verdienten Geld keine Steuern bezahlen“, erklärt Gabes. Verdiene jemand mehr, müsse er Abgaben zahlen. „Wenn ihr als Minijobber angestellt seit, dürft ihr nicht mehr als 450 Euro pro Monat verdienen.“Als Minijob gelten vor allem Nachbarschaftshilfen, doch so gut wie jede Tätigkeit könne als solcher angemeldet sein, sagt Gabes. Der Arbeitgeber müsse in der Minijobzentrale jedoch angeben, dass er euch beschäftigt. Sonst gilt der Job als Schwarzarbeit. Euren Arbeitgeber müsst ihr über eure Steuer-ID, euer Geburtsdatum und darüber, ob ihr während des Jahres schon einmal gearbeitet habt, informieren. Eine Steuernummer hat jeder. Wenn ihr eure noch nicht wisst, könnt ihr diese bei der Bundeszentrale für Steuern erfahren. Außerdem solltet ihr vom Arbeitgeber einen Vertrag bekommen, auf dem die Bezahlung und die Arbeitszeiten geregelt sind. „Bei Nachbarschaftshilfen ist dies etwas einfacher. Man braucht auch nicht so viele Angaben“, erklärt Gabes von der Lohnsteuerhilfe Bayern. Falls ihr bei eurem Job einen Unfall habt, wird der Schaden von der Unentscheiden, fallversicherung des Arbeitgebers bezahlt.
Wie findet man einen Job?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, an einen Ferienjob zu kommen. Für Jobs wie Nachhilfe geben oder auf Kinder aufpassen tut es oft ein Aushang im Supermarkt. Ihr könnt auch bei Freunden, Nachbarn und Bekannten rumfragen, ob jemand Hilfe benötigt. Für andere Arbeiten wie in Cafés oder Firmen kann sich auch hier die Nachfrage im Bekanntenkreis lohnen. Doch auch im Internet könnt ihr fündig werden. Viele Webseiten – zum Beispiel von der Agentur für Arbeit – zeigen euch an, wo gerade Ferienarbeiter gesucht werden. Das können größere Betriebe, aber auch Freizeitparks oder Hotels sein. Bei vielen Webseiten könnt ihr einstellen, dass nur Stellen in eurer Nähe angezeigt werden. Die Kontaktdaten und Voraussetzungen stehen in der Regel gleich dabei.
Was sonst noch wichtig ist:
„Natürlich ist Belastung bei der Arbeit nie vollkommen zu vermeiden“, sagt Meyer. „Unter 18 Jahren dürft ihr jedoch keine Arbeiten ausführen, die eure körperliche und geistige Gesundheit gefährden.“Das bedeutet, Jobs, in denen ihr giftigen Substanzen, Strahlung, extremer Kälte oder Hitze, Lärm oder Erschütterungen ausgesetzt seid, kommen in diesem Fall nicht infrage. Außerdem darf keine hohe Unfallgefahr bestehen. Akkordarbeit und Fließband sind laut Meyer für Minderjährige ebenfalls verboten.
Und vergesst nicht, euch in den Ferien auch mal zu erholen.