Donau Zeitung

Sommer, Sonne, Arbeitszei­t?

Nicht jeder reist im Sommer in den Urlaub. Was es bei einem Ferienjob alles zu beachten gilt

- VON VIVIEN BAYER

Dillingen Wenn ihr in den Sommerferi­en nicht wegfahrt und auch sonst noch nichts vorhabt, ist ein Ferienjob vielleicht das Richtige für euch. Wer braucht für den Führersche­in, ein neues Handy oder einen Kurzurlaub nicht ein paar Euros zusätzlich? Ferienarbe­it eignet sich natürlich auch prima dazu, in einen Betrieb oder Beruf reinzuschn­uppern. Vielleicht entdeckt ihr ja euren zukünftige­n Traumberuf? Hier könnt ihr lesen, was bei einem Ferienjob zu beachten ist, welche Tätigkeite­n infrage kommen und wo leicht eine Stelle zu finden ist.

Ab wann und wie lange?

Karl-Heinz Meyer, Pressespre­cher der Regierung von Schwaben, sagt: „Für einen Ferienjob müsst ihr mindestens 13 Jahre alt sein.“Bis zum Alter von 15 Jahren darf allerdings nur zwischen acht und achtzehn Uhr gearbeitet werden. Eure Arbeitszei­t darf zwei Stunden pro Tag nicht überschrei­ten. Außerdem dürften nur leichte Tätigkeite­n wie Zeitungen austragen oder Hunde spazieren führen ausgeübt werden, erklärt Christine Jung von der Arbeitsage­ntur Donauwörth. Mit 15 Jahren sind die Möglichkei­ten schon größer. Ab da dürft ihr laut Jung bereits vier Wochen lang jeweils fünf Tage arbeiten, wenn ihr noch vollzeitsc­hulpflicht­ig seid. Die Arbeitszei­t darf jedoch am Tag nicht länger als acht und pro Woche nicht mehr als 40 Stunden betragen. Bei einer Arbeitszei­t von viereinhal­b bis sechs Stunden müsse dazwischen eine Pause von 30 Minuten eingehalte­n werden, stellt Mayer klar; bei über Stunden eine Pause von 60 Minuten. Zwischen den Arbeitstag­en müssen mindestens zwölf Stunden Freizeit liegen. Euer Job darf frühestens um sechs Uhr am Morgen anfangen und muss spätestens um 20 Uhr aufhören. Mit 16 dürft ihr bereits um fünf Uhr beginnen und bis 21 Uhr arbeiten. In der Gastronomi­e gibt es eine Ausnahme: dort darf die Arbeit bis 22 Uhr dauern, in Mehrschich­tbetrieben sogar bis 23 Uhr. Die gesamte Arbeitszei­t beträgt pro Tag wieder acht Stunden. Es sei denn, ihr seid während der Erntezeit in der Landwirtsc­haft tätig. Dann dürft ihr schon neun Stunden pro Tag arbeiten. Jedoch dürft ihr hier frühestens um fünf Uhr anfangen und müsst spätestens um 21 Uhr aufhören. Wenn ihr schon volljährig seid, dürft ihr bis zu 50 Arbeitstag­e im Jahr arbeiten. Bei einer Fünf-Tage-Woche wären dies zwei Monate am Stück. Das kann hier allerdings variieren. Jörg Gabes von der Lohnsteuer­hilfe Bayern empfiehlt: „Achtet darauf, dass ihr nicht mehr als 70 Tage arbeitet. Sonst gilt die Arbeit nicht mehr als kurzfristi­ge Beschäftig­ung, und es fallen Sozialabga­ben an.“

Welche Tätigkeite­n kommen in Frage?

Laut Jung ist es gesetzlich geregelt, welche Arbeiten ab wann erlaubt sind. Wer sich nicht an diese Altersgren­zen hält, macht sich strafbar.

● Zeitungen austragen: Dieser Job ist schon ab 13 Jahren erlaubt und eignet sich auch gut als Nebenjob außerhalb der Ferien. Die Aufgabe besteht darin, Zeitungen und Prospekte im zugeteilte­n Gebiet auszuteile­n. Solltet ihr euch für diesen Job dürfen Bewegung und frühes Aufstehen kein Problem für euch sein.

● Hund ausführen: Auch diese Arbeit könnt ihr bereits mit 13 Jahren erledigen. Wenn ihr gut mit Tieren umgehen könnt und gern in Bewegung seid, ist dieser Job genau richtig.

● Regale einräumen: Könnt ihr erst mit 15 Jahren machen. Eure Aufgabe ist, die Waren im Supermarkt passend in die Regale einzusorti­eren. Ihr lernt aber auch noch andere Aufgaben im Supermarkt kennen. Wenn ihr pflichtbew­usst und ordentlich seid, könnte dieser Job der richtige für euch sein.

● Gäste bedienen: Ab 15, oft auch erst ab 16 Jahren, besteht die Möglichkei­t, in einem Café oder Restaurant auszuhelfe­n. Meistens werdet ihr die Aufgabe bekommen, Gäste zu bedienen. Doch auch Geschirr abwaschen kann zu euren Aufgaben gehören. Ein gepflegtes Äußeres, Hygiene, gute Kopfrechen­kenntnisse, ein souveränes Auftreten und ein freundlich­er und höflicher Umgang mit Menschen sind für diesen Job wichtig.

● Babysitten: Schon ab 13 Jahren erlaubt. Eine Stelle findet sich oft bei Bekannten oder in der Nachbarsch­aft. Ein guter Umgang mit kleinen Kindern, Verantwort­ungsbewuss­tsein und Geduld sollten bei diesem Job unbedingt vorhanden sein.

● In Firmen aushelfen: Wenn über die Sommerferi­en viele ihrer Mitarbeite­r im Urlaub sind, suchen manche Firmen in der Region Aushilfen. Wenn ihr mindestens 15 Jahre alt seid, könnt ihr dort zum Beispiel Waren einpacken, leichte Montagesec­hs arbeiten erledigen oder Kurierdien­ste erledigen.

● Nachbarsch­aftshilfe: Die meisten Jobs kannst du hier ab 13 Jahren erledigen. Viele Tätigkeite­n sind dabei besonders einfach. Blumen gießen oder Haustiere füttern, wenn die Besitzer im Urlaub sind, sowie Rasen mähen oder einkaufen für ältere Leute.

Was ist finanziell zu beachten?

„Solange ihr in einem Monat nicht mehr als 950 Euro und/oder länger als 50 Tage verdient, müsst ihr von eurem verdienten Geld keine Steuern bezahlen“, erklärt Gabes. Verdiene jemand mehr, müsse er Abgaben zahlen. „Wenn ihr als Minijobber angestellt seit, dürft ihr nicht mehr als 450 Euro pro Monat verdienen.“Als Minijob gelten vor allem Nachbarsch­aftshilfen, doch so gut wie jede Tätigkeit könne als solcher angemeldet sein, sagt Gabes. Der Arbeitgebe­r müsse in der Minijobzen­trale jedoch angeben, dass er euch beschäftig­t. Sonst gilt der Job als Schwarzarb­eit. Euren Arbeitgebe­r müsst ihr über eure Steuer-ID, euer Geburtsdat­um und darüber, ob ihr während des Jahres schon einmal gearbeitet habt, informiere­n. Eine Steuernumm­er hat jeder. Wenn ihr eure noch nicht wisst, könnt ihr diese bei der Bundeszent­rale für Steuern erfahren. Außerdem solltet ihr vom Arbeitgebe­r einen Vertrag bekommen, auf dem die Bezahlung und die Arbeitszei­ten geregelt sind. „Bei Nachbarsch­aftshilfen ist dies etwas einfacher. Man braucht auch nicht so viele Angaben“, erklärt Gabes von der Lohnsteuer­hilfe Bayern. Falls ihr bei eurem Job einen Unfall habt, wird der Schaden von der Unentschei­den, fallversic­herung des Arbeitgebe­rs bezahlt.

Wie findet man einen Job?

Es gibt mehrere Möglichkei­ten, an einen Ferienjob zu kommen. Für Jobs wie Nachhilfe geben oder auf Kinder aufpassen tut es oft ein Aushang im Supermarkt. Ihr könnt auch bei Freunden, Nachbarn und Bekannten rumfragen, ob jemand Hilfe benötigt. Für andere Arbeiten wie in Cafés oder Firmen kann sich auch hier die Nachfrage im Bekanntenk­reis lohnen. Doch auch im Internet könnt ihr fündig werden. Viele Webseiten – zum Beispiel von der Agentur für Arbeit – zeigen euch an, wo gerade Ferienarbe­iter gesucht werden. Das können größere Betriebe, aber auch Freizeitpa­rks oder Hotels sein. Bei vielen Webseiten könnt ihr einstellen, dass nur Stellen in eurer Nähe angezeigt werden. Die Kontaktdat­en und Voraussetz­ungen stehen in der Regel gleich dabei.

Was sonst noch wichtig ist:

„Natürlich ist Belastung bei der Arbeit nie vollkommen zu vermeiden“, sagt Meyer. „Unter 18 Jahren dürft ihr jedoch keine Arbeiten ausführen, die eure körperlich­e und geistige Gesundheit gefährden.“Das bedeutet, Jobs, in denen ihr giftigen Substanzen, Strahlung, extremer Kälte oder Hitze, Lärm oder Erschütter­ungen ausgesetzt seid, kommen in diesem Fall nicht infrage. Außerdem darf keine hohe Unfallgefa­hr bestehen. Akkordarbe­it und Fließband sind laut Meyer für Minderjähr­ige ebenfalls verboten.

Und vergesst nicht, euch in den Ferien auch mal zu erholen.

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