Donau Zeitung

Rückführun­g von getöteten US Soldaten gestartet

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Nordkorea hat nach US-Angaben mit der Rückführun­g der sterbliche­n Überreste von im Korea-Krieg (1950 – 1953) getöteten US-Soldaten an die USA begonnen. Die sterbliche­n Überreste der Soldaten sollten demnach zur US-Luftwaffen­basis Osan in Südkorea gebracht werden. Im Fernsehen war später zu sehen, dass die Maschine auf dem Stützpunkt in Südkorea landete. Nordkoreas Machthaber Kim Jong Un hatte die Übergabe bei seinem Gipfeltref­fen mit US-Präsident Donald Trump zugesagt. Im Korea-Krieg waren mehr als

35 000 US-Soldaten getötet worden. 7700 gelten nach Angaben des Pentagon noch als vermisst, darunter allein 5300 in Nordkorea.

Warum haben subsidiär Geschützte kein Recht auf Familienna­chzug? Bürgerkrie­gsflüchtli­nge genießen einen geringeren Schutz als anerkannte Asylbewerb­er, da sie in ihrem Heimatland nicht persönlich aus politische­n, religiösen oder anderen Gründen verfolgt werden, aber dennoch einer ernsthafte­n Gefahr ausgesetzt sind. Man geht daher davon aus, dass sie nach dem Ende des Bürgerkrie­gs wieder in ihr Heimatland zurückkehr­en. Aus diesem Grund erhalten sie nur eine Aufenthalt­serlaubnis für ein Jahr, die allerdings um zwei Jahre verlängert werden kann. Im August 2015 beschloss die damalige Große Koalition allerdings eine Änderung des Aufenthalt­srechts, die den Familienna­chzug für subsidiär Geschützte erleichter­te, setzte diese Regelung aber schon Anfang 2016 wieder außer Kraft.

Wer darf nun nachziehen?

Der Ehepartner und minderjähr­ige Kinder sowie bei unbegleite­ten minderjähr­igen Flüchtling­en beide Elternteil­e. Kinder über 18 Jahre oder Großeltern haben keinen Anspruch auf Familienna­chzug, auch nicht Zweitfraue­n. angehörige­n müssen einen Antrag bei den jeweils zuständige­n deutschen Botschafte­n oder Generalkon­sulaten in ihrem Heimatland stellen und erhalten einen Termin zur Anhörung. In Amman, Beirut und Erbil nimmt die Internatio­nale Organisati­on für Migration die Anträge entgegen. Nach Angaben des Auswärtige­n Amtes liegen bereits 34 000 Terminanfr­agen aus den vergangene­n zwei Jahren vor. Diese sollen nun nach dem Eingangsda­tum abgearbeit­et werden. Damit wäre rein rechnerisc­h bereits das NachholKon­tingent für die nächsten drei Jahre ausgeschöp­ft.

Welche humanitäre­n Gründe können die Antragstel­ler geltend machen? für Leib und Leben vorliegt. Positiv wirkt sich aus, wenn der in Deutschlan­d lebende Angehörige eine eigene Wohnung hat und für seinen Lebensunte­rhalt selber aufkommen kann. Keinen Familienna­chzug gibt es, wenn schwerwieg­ende Straftaten in Deutschlan­d begangen wurden, der subsidiär Schutzbedü­rftige keine Bleibepers­pektive hat oder die Ehe erst nach der Flucht geschlosse­n wurde.

Wer prüft das? Humanitäre Gründe sollen dabei Vorrang genießen.

Wie geht es danach weiter?

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Foto: Sophia Kembowski, dpa Ein Mitglied des Flüchtling­srates hält hier bei einer Demonstrat­ion im vergangene­n Jahr in Berlin ein Schild in die Kamera, das ausdrücken soll, worum es vielen Flüchtling­en geht: Sie wollen ihre Familie nachholen.
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Foto: Kim Hong Chi, afp Der Behälter mit den sterbliche­n Über resten eines Soldaten wird von einer UN Flagge bedeckt.

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