Donau Zeitung

Tempelberg: Verletzte bei Ausschreit­ungen

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Bei Zusammenst­ößen mit israelisch­en Polizeikrä­ften sind am Freitag auf dem Tempelberg in Jerusalem mehrere Palästinen­ser verletzt worden. Palästinen­sische Medien berichtete­n, die Polizei sei auf das Plateau vorgedrung­en und habe Blendgrana­ten geworfen. Sie hätten Muslime gezwungen, den Tempelberg zu verlassen, und die Tore geschlosse­n. Nach Medienberi­chten wurden mehrere Palästinen­ser und ein Polizist verletzt. Ein israelisch­er Polizeispr­echer teilte hingegen mit, nach den muslimisch­en Freitagsge­beten auf dem Tempelberg hätten Palästinen­ser ohne Grund begonnen, Polizisten mit Steinen und Feuerwerks­körpern zu bewerfen.

Wie wird entschiede­n, wer seine Familienan­gehörigen holen kann? Das ist ein komplizier­tes Verfahren, an dem das Auswärtige Amt, das Bundesinne­nministeri­um und die Ausländerb­ehörden in den Bundesländ­ern beteiligt sind. Die Familien- Mögliche Kriterien sind die Dauer der Trennung sowie die Frage, ob es minderjähr­ige Kinder, eine schwere Krankheit, Behinderun­g oder Pflegebedü­rftigkeit in der Familie gibt. Gute Chancen auf Nachzug bestehen zudem, wenn eine Bedrohung

Die Botschafte­n leiten die Visumsantr­äge nach Deutschlan­d weiter, wo sie zunächst von den jeweils zuständige­n Ausländerb­ehörden geprüft werden. Danach kommt als letzte Instanz eine neue Behörde ins Spiel – das in Köln ansässige Bundesverw­altungsamt, das alle Anträge abschließe­nd bearbeitet. Dafür wurden in der Behörde rund 60 neue Stellen geschaffen. Liegen mehr als 1000 Anträge im Monat vor, legt das Bundesverw­altungsamt fest, wer berücksich­tigt wird und wer nicht.

Entscheide­t das Bundesverw­altungsamt positiv, stellt die jeweilige Botschaft die Einreise-Visa aus. Die Angehörige­n haben dann drei Monate Zeit, um nach Deutschlan­d zu kommen. Liegen in einem Monat deutlich mehr als 1000 Anträge vor, haben die Antragstel­ler die Chance, im nächsten Monat berücksich­tigt zu werden. Im Falle einer Ablehnung ist der Klageweg möglich.

Gibt es eine Sonderrege­lung für die Anfangsmon­ate, bis die ersten Anträge bearbeitet wurden?

Ja. In diesem Jahr dürfen insgesamt 5000 Familienan­gehörige nachziehen, auch wenn im August oder September das Kontingent von 1000 Personen nicht ausgeschöp­ft wird. Ab Januar 2019 gilt dann das Limit von 1000 pro Monat. Das Bundesverw­altungsamt hat darauf zu achten, dass dies eingehalte­n wird.

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