Tempelberg: Verletzte bei Ausschreitungen
Bei Zusammenstößen mit israelischen Polizeikräften sind am Freitag auf dem Tempelberg in Jerusalem mehrere Palästinenser verletzt worden. Palästinensische Medien berichteten, die Polizei sei auf das Plateau vorgedrungen und habe Blendgranaten geworfen. Sie hätten Muslime gezwungen, den Tempelberg zu verlassen, und die Tore geschlossen. Nach Medienberichten wurden mehrere Palästinenser und ein Polizist verletzt. Ein israelischer Polizeisprecher teilte hingegen mit, nach den muslimischen Freitagsgebeten auf dem Tempelberg hätten Palästinenser ohne Grund begonnen, Polizisten mit Steinen und Feuerwerkskörpern zu bewerfen.
Wie wird entschieden, wer seine Familienangehörigen holen kann? Das ist ein kompliziertes Verfahren, an dem das Auswärtige Amt, das Bundesinnenministerium und die Ausländerbehörden in den Bundesländern beteiligt sind. Die Familien- Mögliche Kriterien sind die Dauer der Trennung sowie die Frage, ob es minderjährige Kinder, eine schwere Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit in der Familie gibt. Gute Chancen auf Nachzug bestehen zudem, wenn eine Bedrohung
Die Botschaften leiten die Visumsanträge nach Deutschland weiter, wo sie zunächst von den jeweils zuständigen Ausländerbehörden geprüft werden. Danach kommt als letzte Instanz eine neue Behörde ins Spiel – das in Köln ansässige Bundesverwaltungsamt, das alle Anträge abschließend bearbeitet. Dafür wurden in der Behörde rund 60 neue Stellen geschaffen. Liegen mehr als 1000 Anträge im Monat vor, legt das Bundesverwaltungsamt fest, wer berücksichtigt wird und wer nicht.
Entscheidet das Bundesverwaltungsamt positiv, stellt die jeweilige Botschaft die Einreise-Visa aus. Die Angehörigen haben dann drei Monate Zeit, um nach Deutschland zu kommen. Liegen in einem Monat deutlich mehr als 1000 Anträge vor, haben die Antragsteller die Chance, im nächsten Monat berücksichtigt zu werden. Im Falle einer Ablehnung ist der Klageweg möglich.
Gibt es eine Sonderregelung für die Anfangsmonate, bis die ersten Anträge bearbeitet wurden?
Ja. In diesem Jahr dürfen insgesamt 5000 Familienangehörige nachziehen, auch wenn im August oder September das Kontingent von 1000 Personen nicht ausgeschöpft wird. Ab Januar 2019 gilt dann das Limit von 1000 pro Monat. Das Bundesverwaltungsamt hat darauf zu achten, dass dies eingehalten wird.