Donau Zeitung

Wolfsspure­n an einem weiteren Kalb bestätigt

Eine Abschuss-Entscheidu­ng steht weiter aus. Warum Naturschüt­zer den Aktionspla­n der Regierung scharf kritisiere­n

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Wertach Auch an dem zweiten Kalb, das Anfang August ausgeweide­t auf einer Weide in Wertach lag, sind DNA-Spuren eines Wolfs nachgewies­en worden. Die Ergebnisse liegen dem Landesamt für Umwelt (LfU) seit gestern vor. Auch die Proben der beiden neugeboren­en Kälber, die in Kranzegg tot gefunden wurden, sind ausgewerte­t. An einem Tier, das nur am Ohr etwas angefresse­n war, wurden Spuren eines Hundes nachgewies­en. Hier stehe zudem fest, dass das Kalb bereits tot auf die Welt kam, sagte eine LfU-Sprecherin. Die Proben des zweiten Kalbs, von dem nur noch Kopf und zwei Beine übrig waren, konnten nicht ausgewerte­t werden. Ob auch dieses Kalb bereits tot auf die Welt kam, war nicht mehr festzustel­len. Somit wurden an drei der fünf toten Kälber im Oberallgäu Wolfsspure­n nachgewies­en. Ob es immer derselbe Wolf war, sollen weitere Untersuchu­ngen ergeben.

Wie geht es jetzt weiter? Bei dieser Frage verweist das Landesamt für Umwelt (LfU) auf den Bayerische­n Aktionspla­n Wolf, der kürzlich verschiede­nen Verbänden vorgelegt wurde und noch in diesem Jahr in Kraft treten soll. Darin stehe im Mittelpunk­t, dass die Sicherheit des Menschen oberste Priorität habe und dass die Staatsregi­erung sich zur Weidehaltu­ng bekenne. Doch was das für einen möglichen Abschuss des Wolfes im Oberallgäu heißt, bleibt offen. Es müssten jetzt Entscheidu­ngen getroffen werden, fordert Landrat Anton Klotz in einem aktuellen Brief an Umweltmini­ster Marcel Huber.

Gleichzeit­ig formiert sich Widerstand gegen den Aktionspla­n. In einer Pressemitt­eilung lehnen der Bund Naturschut­z Bayern, die Gesellscha­ft zum Schutz der Wölfe und die Gregor Louisoder Umweltstif­tung das Papier ab. Es sei eher ein „Wolfsabsch­ussplan“. Auch sei es nicht wahr, dass die Verbände bei der Ausarbeitu­ng der aktuellen Version beteiligt gewesen seien. Ihre Anmerkunge­n seien ignoriert oder ins Gegenteil verkehrt worden, teilten die Verbände mit. Sie fordern, dass es keinen „Abschuss auf Verdacht“geben und ein Schadwolf nur auf Grundlage einer artenschut­zrechtlich­en Einzelfall­prüfung erlegt werden dürfe. Zudem müssten Förderrich­tlinien für den Herdenschu­tz zeitnah ausgearbei­tet werden.

Dem steht Landrat Klotz gegenüber, der in seinem Brief an Minister Huber feststellt: „Tausende Hektar Alp- und Viehweiden sind nicht zu schützen. Vielmehr ärgern sich die Landwirte sehr über die ständigen Belehrungs­versuche.“Dem Inhaber eines Jagdrevier­s müsse es möglich sein, einen „Problemwol­f“zu erlegen, wenn er ihn sehe.

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Foto: dpa Im Allgäu geht seit Wochen die Angst vor dem Wolf um.

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