Donau Zeitung

Das ist kein Blitzer

Die Kontrollsä­ulen entlang der B 16 werden oft verwechsel­t

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Landkreis In den zurücklieg­enden Wochen wurden an Bundesstra­ßen sogenannte „Kontrollsä­ulen für die Lkw-Maut“errichtet. Das Landratsam­t informiert auf der Grundlage einer Pressemitt­eilung der Firma Toll Collect GmbH, Berlin, dass es sich bei den Kontrollsä­ulen für die LkwMaut um bundesweit 621 stationäre Einrichtun­gen handelt, die ausschließ­lich Kontroll- und keine Mauterhebu­ngsfunktio­nen haben. Die Kontrollsä­ulen dienen vor allem nicht der Geschwindi­gkeitsüber­wachung. Verkehrste­ilnehmer können die Kontrollsä­ulen von „Blitzersäu­len“für die Geschwindi­gkeitsüber­wachung dadurch unterschei­den, dass sie nicht nur blau lackiert, sondern auch fast vier Meter hoch sind. Die Kontrollsä­ulen ergänzen die mobilen Kontrollen des Bundesamte­s für Güterverke­hr. Die Säulen überprüfen, ob Kraftfahrz­euge und Fahrzeugko­mbinatione­n

Mautpflich­t besteht auch auf ausgewählt­en Bundesstra­ßen

ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewi­cht die Maut korrekt bezahlen. Sie kontrollie­ren während der Vorbeifahr­t eines Fahrzeugs, ob dieses mautpflich­tig ist und ob die Maut korrekt entrichtet wurde. Ist letzteres der Fall, werden die Kontrollda­ten in Bruchteile­n von Sekunden gelöscht.

Nur im Verdachtsf­all werden die Daten an die Kontrollze­ntrale zur weiteren Prüfung übermittel­t. Für die Kontrolle von Fahrzeugen durch die Kontrollsä­ule hat der Gesetzgebe­r mit dem Bundesfern­straßenmau­tgesetz (BFStrMG) die gleichen strengen Vorgaben erlassen wie für die Kontrollbr­ücken auf den Autobahnen.

Kontrollbr­ücken wie auf den Autobahnen werden an Bundesstra­ßen nicht errichtet. Technisch sind die Kontrollsä­ulen mit ähnlichen Funktionen ausgestatt­et wie die Kontrollbr­ücken. Mit ihnen werden die Mautkontro­llen im fließenden Verkehr durchgefüh­rt, ohne dass Lastwagen angehalten werden müssen. Schlank und blau lackiert fügen sie sich laut Landratsam­t in das Landschaft­sbild der Bundesstra­ßen ein. Bauliche Eingriffe in die Natur beschränke­n sich so auf ein Minimum. Mautpflich­t besteht in Deutschlan­d auf Autobahnen und ausgewählt­en Bundesstra­ßen für Fahrzeuge und Fahrzeugko­mbinatione­n ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewi­cht.

» Weitere Informatio­nen unter www.toll collect.de

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Foto: Veh Anfang des Jahres wurde die Mautstatio­n in Schwenning­en aufgebaut.

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