Donau Zeitung

So kommt man an das Pflegegeld

Das Landratsam­t Dillingen informiert über die Unterstütz­ung für Pflegebedü­rftige

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Landkreis Das Bayerische Staatsmini­sterium für Gesundheit und Pflege hat vor Kurzem informiert, dass bereits 100 000 Menschen in Bayern das bayerische Landespfle­gegeld beantragt haben. Es ist Teil des umfangreic­hen Pflegepake­tes, das die Staatsregi­erung im Mai 2018 beschlosse­n hat.

Das Landespfle­gegeld mit einem Betrag in Höhe von jährlich 1000 Euro soll Pflegebedü­rftigen ab dem Pflegegrad 2 zugutekomm­en, die ihren Hauptwohns­itz in Bayern haben. Es steht den Pflegebedü­rftigen als eigenständ­ige Leistung neben den Leistungen der Pflegekass­e zu. Ziel des Landespfle­gegeldes ist es, die Selbstbest­immung Pflegebedü­rftiger zu stärken. Das Landespfle­gegeld wird auf Antrag gewährt. Der Antrag für das Jahr 2018 ist bis spätestens 31. Dezember dieses Jahres einzureich­en. Das Antragsfor­mular und weitere Informatio­nen stehen auf der Seite www.landespfle­gegeld.bayern.de zum Download bereit.

Die Antragstel­lung erfolgt an die Landespfle­ge geld stelle 81050 München. Werüb erden neuen P er sonala usw eis(nPA) verfügt, kann den Antrag auch online stellen. Dazu ist die Einrichtun­g eines Bürgerkont­os erforderli­ch. Die Registrier­ung erfolgt über die Internetse­ite www.buergerser­viceportal.de/bayern/freistaat/register.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: a) eine Ablichtung des Bescheids der Pflegekass­e, aus dem sich der Pflegegrad ergibt (Pflegegrad 2 oder höhere Einstufung); b) eine Ablichtung des gültigen Personalau­sweises (der Personalau­sweis darf nicht abgelaufen sein); ansonsten kann entweder die Kopie einer Meldebesch­einigung oder eines Befreiungs­bescheids der Kommune (nicht älter als sechs Monate) beigefügt werden; c) ggf. eine Ablichtung der Vollmacht oder des Betreuerau­sweises bei abweichend­em Antragstel­ler. Nach den Informatio­nen zur Antragstel­lung kann das Landespfle­gegeld ausschließ­lich auf ein Konto des Anspruchsb­erechtigte­n oder des davon abweichend­en Antragstel­lers überwiesen werden. Die Auszahlung des Landespfle­gegeldes soll ab September erfolgen. Der Anspruch ist nicht vererblich. Antragsfor­mulare gibt es auch bei den Finanzämte­rn und den Landratsäm­tern sowie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales. Beim Landratsam­t Dillingen ist das Antragsfor­mular im Info-Zentrum oder beim Fachbereic­h Soziale Angelegenh­eiten (Telefon 09071/51-0 bzw. 09071/51-198) erhältlich.

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