So kommt man an das Pflegegeld
Das Landratsamt Dillingen informiert über die Unterstützung für Pflegebedürftige
Landkreis Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat vor Kurzem informiert, dass bereits 100 000 Menschen in Bayern das bayerische Landespflegegeld beantragt haben. Es ist Teil des umfangreichen Pflegepaketes, das die Staatsregierung im Mai 2018 beschlossen hat.
Das Landespflegegeld mit einem Betrag in Höhe von jährlich 1000 Euro soll Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2 zugutekommen, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Es steht den Pflegebedürftigen als eigenständige Leistung neben den Leistungen der Pflegekasse zu. Ziel des Landespflegegeldes ist es, die Selbstbestimmung Pflegebedürftiger zu stärken. Das Landespflegegeld wird auf Antrag gewährt. Der Antrag für das Jahr 2018 ist bis spätestens 31. Dezember dieses Jahres einzureichen. Das Antragsformular und weitere Informationen stehen auf der Seite www.landespflegegeld.bayern.de zum Download bereit.
Die Antragstellung erfolgt an die Landespflege geld stelle 81050 München. Werüb erden neuen P er sonala usw eis(nPA) verfügt, kann den Antrag auch online stellen. Dazu ist die Einrichtung eines Bürgerkontos erforderlich. Die Registrierung erfolgt über die Internetseite www.buergerserviceportal.de/bayern/freistaat/register.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: a) eine Ablichtung des Bescheids der Pflegekasse, aus dem sich der Pflegegrad ergibt (Pflegegrad 2 oder höhere Einstufung); b) eine Ablichtung des gültigen Personalausweises (der Personalausweis darf nicht abgelaufen sein); ansonsten kann entweder die Kopie einer Meldebescheinigung oder eines Befreiungsbescheids der Kommune (nicht älter als sechs Monate) beigefügt werden; c) ggf. eine Ablichtung der Vollmacht oder des Betreuerausweises bei abweichendem Antragsteller. Nach den Informationen zur Antragstellung kann das Landespflegegeld ausschließlich auf ein Konto des Anspruchsberechtigten oder des davon abweichenden Antragstellers überwiesen werden. Die Auszahlung des Landespflegegeldes soll ab September erfolgen. Der Anspruch ist nicht vererblich. Antragsformulare gibt es auch bei den Finanzämtern und den Landratsämtern sowie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales. Beim Landratsamt Dillingen ist das Antragsformular im Info-Zentrum oder beim Fachbereich Soziale Angelegenheiten (Telefon 09071/51-0 bzw. 09071/51-198) erhältlich.