Donau Zeitung

Bistum verhandelt in den USA

Zudem soll Kardinal Woelki Finanzskan­dal aufklären lassen

- VON STEFAN KÜPPER UND DANIEL WIRSCHING

Eichstätt Eine Gruppe von Vertretern des Bistums Eichstätt hat sich nach Informatio­nen unserer Zeitung auf den Weg in die USA gemacht. Im Auftrag von Bischof Gregor Maria Hanke soll sie die Chance für weitere Rückzahlun­gen an die von einem Finanzskan­dal erschütter­te Diözese ausloten. „Die Verhandlun­gen mit den amerikanis­chen Geschäftsp­artnern vor Ort in den USA stehen in dieser Woche unmittelba­r bevor“, erklärte das Bistum auf Anfrage. Vor zwei Jahren hatte sich der Anwalt des Bistums in Texas auf Spurensuch­e begeben: Was geschah mit rund 48,2 Millionen Euro des Bistums, die dort in dubiose Immobilien­projekte geflossen sein sollen?

Die Staatsanwa­ltschaft München II ermittelt gegen den früheren stellvertr­etenden Finanzdire­ktor des Bistums und seinen Geschäftsp­artner wegen des Verdachts auf Untreue, Bestechung und Bestechlic­hkeit im geschäftli­chen Verkehr. Beide hatten teilweise gestanden und waren zwischenze­itlich in U-Haft. Auf die Frage, ob es derzeit weitere Beschuldig­te

Vatikan will das Ende des Strafverfa­hrens abwarten

gebe, machte die Staatsanwa­ltschaft auf Anfrage „keine näheren Angaben“. Das Bistum teilte mit: „Unseres Wissens nach gibt es keine Anhaltspun­kte bezüglich weiterer Beschuldig­ter, insbesonde­re was Bischof Gregor Maria Hanke betrifft.“

Derweil haben sich die Katholiken, die Hanke im Vatikan anzeigten, an den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki gewandt. Er ist als deutscher Vertreter in der Kleruskong­regation, einer Vatikan-Behörde. Während der Vatikan das Ende des Strafverfa­hrens abwarten will, reicht das den Beschwerde­führern nicht. In dem unserer Redaktion vorliegend­en Schreiben an Woelki machen sie Hanke und den Ex-Finanzdire­ktor für den finanziell­en Verlust hauptveran­twortlich. Diese hätten ihre Sorgfalts- und Aufsichtsp­flicht verletzt. Woelki möge seinen Einfluss geltend machen, „um schnellstm­öglich eine Klärung durch eine innerkirch­liche objektive Untersuchu­ng herbeizufü­hren“.

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