Hans Hofer hat Einwände
Der Lauinger Wahlausschuss muss noch einmal tagen
Lauingen Hans Hofer, der sich um das Bürgermeisteramt in Lauingen beworben hat, hat Einwendungen gegen die Entscheidung des Wahlausschusses vorgelegt.
Der Ausschuss hatte in seiner Sitzung am vergangenen Dienstag entschieden, die Bewerbung des Parteilosen für ungültig zu erklären. Hofer hatte nur 30 statt der erforderlichen
180 Unterstützerunterschriften erhalten. Außerdem habe es bei seinem Wahlvorschlag Formfehler gegeben. So sei unter anderem nicht öffentlich zur Nominierung geladen worden, die Wahl sei wohl nicht geheim gewesen und die nötigen zehn Unterstützer waren lediglich auf einer Anwesenheitsliste aufgeführt, hatten aber nicht den Wahlvorschlag selbst unterschrieben. Hofer hatte bis Montag, 10. September, Zeit, seine Einwände gegen die Entscheidung einzureichen. Von diesem Recht machte der ehemalige Hausmeister Gebrauch.
In seinem Schreiben, das der Redaktion vorliegt, erklärt er, wie er am 23. August – dem letzten Tag der Frist für Wahlvorschläge – um 11.45 Uhr seine Bewerbung abgab. Er habe selbst darauf hinweisen müssen, dass er noch bis zum 3. September Zeit habe, um die nötigen 180 Unterschriften zu sammeln. Ihm sei gesagt worden, das werde geprüft und man sage ihm Bescheid. „Um 17.45 Uhr kam dann ein Anruf auf meinem Handy, es liege ein Formfehler vor“, heißt es in Hofers Schreiben. Um 18 Uhr endete die Frist. Er sei direkt zum Rathaus gefahren. Dort sei ihm mitgeteilt worden, dass nur ein Teil der Fehler behebbar sei. Das festzustellen, habe gedauert, weil man das Landratsamt habe einschalten müssen. Hofer fragt: „Hat das Bürokratiemonster zugeschlagen oder steckt da eine Absicht dahinter?“Der 58-Jährige beklagt außerdem, es sei ihm gesagt worden, dass er auch mit 180 Unterschriften wegen des Formfehlers nicht zugelassen werden würde. Das sei auch nach außen kommuniziert worden, „was mir letztendlich Stimmen bzw. Unterschriften gekostet hat“.
Der Wahlausschuss ist im Falle von Einwendungen, unabhängig von deren Inhalt, verpflichtet, noch eine Sitzung abzuhalten und den Fall zu prüfen. Diese zweite öffentliche Sitzung des Ausschusses findet am Dienstag, 11. September, ab 15 Uhr im Zimmer 117 des Lauinger Rathauses statt. Wenn der Ausschuss seine Einschätzung nicht ändert, hat Hofer die Möglichkeit, sich über den Wahlleiter an den Beschwerdeausschuss, der bei der Regierung von Schwaben angesiedelt ist, zu wenden. Dieser müsste den Fall dann prüfen und als höchste Instanz eine abschließende Entscheidung treffen.
Hofer teilt zudem mit, dass sich sein Status geändert habe: Nachdem er ein Jahr und vier Monate krankgeschrieben war, stehe er seit Montag wieder für den Arbeitsmarkt bereit.