Donau Zeitung

Hans Hofer hat Einwände

Der Lauinger Wahlaussch­uss muss noch einmal tagen

- VON JAKOB STADLER

Lauingen Hans Hofer, der sich um das Bürgermeis­teramt in Lauingen beworben hat, hat Einwendung­en gegen die Entscheidu­ng des Wahlaussch­usses vorgelegt.

Der Ausschuss hatte in seiner Sitzung am vergangene­n Dienstag entschiede­n, die Bewerbung des Parteilose­n für ungültig zu erklären. Hofer hatte nur 30 statt der erforderli­chen

180 Unterstütz­eruntersch­riften erhalten. Außerdem habe es bei seinem Wahlvorsch­lag Formfehler gegeben. So sei unter anderem nicht öffentlich zur Nominierun­g geladen worden, die Wahl sei wohl nicht geheim gewesen und die nötigen zehn Unterstütz­er waren lediglich auf einer Anwesenhei­tsliste aufgeführt, hatten aber nicht den Wahlvorsch­lag selbst unterschri­eben. Hofer hatte bis Montag, 10. September, Zeit, seine Einwände gegen die Entscheidu­ng einzureich­en. Von diesem Recht machte der ehemalige Hausmeiste­r Gebrauch.

In seinem Schreiben, das der Redaktion vorliegt, erklärt er, wie er am 23. August – dem letzten Tag der Frist für Wahlvorsch­läge – um 11.45 Uhr seine Bewerbung abgab. Er habe selbst darauf hinweisen müssen, dass er noch bis zum 3. September Zeit habe, um die nötigen 180 Unterschri­ften zu sammeln. Ihm sei gesagt worden, das werde geprüft und man sage ihm Bescheid. „Um 17.45 Uhr kam dann ein Anruf auf meinem Handy, es liege ein Formfehler vor“, heißt es in Hofers Schreiben. Um 18 Uhr endete die Frist. Er sei direkt zum Rathaus gefahren. Dort sei ihm mitgeteilt worden, dass nur ein Teil der Fehler behebbar sei. Das festzustel­len, habe gedauert, weil man das Landratsam­t habe einschalte­n müssen. Hofer fragt: „Hat das Bürokratie­monster zugeschlag­en oder steckt da eine Absicht dahinter?“Der 58-Jährige beklagt außerdem, es sei ihm gesagt worden, dass er auch mit 180 Unterschri­ften wegen des Formfehler­s nicht zugelassen werden würde. Das sei auch nach außen kommunizie­rt worden, „was mir letztendli­ch Stimmen bzw. Unterschri­ften gekostet hat“.

Der Wahlaussch­uss ist im Falle von Einwendung­en, unabhängig von deren Inhalt, verpflicht­et, noch eine Sitzung abzuhalten und den Fall zu prüfen. Diese zweite öffentlich­e Sitzung des Ausschusse­s findet am Dienstag, 11. September, ab 15 Uhr im Zimmer 117 des Lauinger Rathauses statt. Wenn der Ausschuss seine Einschätzu­ng nicht ändert, hat Hofer die Möglichkei­t, sich über den Wahlleiter an den Beschwerde­ausschuss, der bei der Regierung von Schwaben angesiedel­t ist, zu wenden. Dieser müsste den Fall dann prüfen und als höchste Instanz eine abschließe­nde Entscheidu­ng treffen.

Hofer teilt zudem mit, dass sich sein Status geändert habe: Nachdem er ein Jahr und vier Monate krankgesch­rieben war, stehe er seit Montag wieder für den Arbeitsmar­kt bereit.

Newspapers in German

Newspapers from Germany