Donau Zeitung

Hans Hofer darf nicht zur Bürgermeis­terwahl antreten

Der Lauinger Wahlaussch­uss hat die Bewerbung des Ex-Hausmeiste­rs nochmals für ungültig erklärt. Wie es nun weitergeht

- VON JAKOB STADLER

Lauingen Hans Hofer hat es noch einmal versucht. Er hat seine Einwendung­en bei der Stadt Lauingen abgegeben. Der ehemalige Hausmeiste­r hatte sich um das Amt des Bürgermeis­ters beworben. Der Wahlaussch­uss hatte seinen Wahlvorsch­lag vergangene Woche wegen mehrerer Fehler, und weil nur 30 statt der nötigen 180 Unterstütz­er unterschri­eben hatten, für ungültig erklärt.

Durch seine Einwände zwang Hofer den Ausschuss, am Dienstag noch einmal zu tagen. Das Gremium sah aber keinen Grund, seine Entscheidu­ng zu ändern. An den Mängeln habe sich nichts geändert, erklärt Wahlleiter Martin Winkler. „Deshalb haben wir keine andere Möglichkei­t gesehen, als das noch einmal für ungültig zu erklären.“Die Einwendung­en hätten sich zudem nicht auf die Mängel bezogen.

Hofer hatte kritisiert, man habe ihn am 23. August erst um 17.45 Uhr, 15 Minuten vor Ende der Frist, über die Fehler informiert. Er hatte seine Bewerbung am letztmögli­chen Tag um 11.45 Uhr abgegeben. Winkler sagt, man habe ab 16.15 versucht, ihn zu erreichen. Noch früher sei das nicht möglich gewesen. Warum? Nun, Hofer spreche immer von „einem Formfehler“. Winkler erklärt, es handele sich um „ganz viele, grundlegen­de Mängel“, die man habe prüfen müssen. Ein Teil sei nicht mehr behebbar gewesen. Und auch die anderen Mängel habe Hofer innerhalb einer neuen Frist nicht behoben.

Winkler erklärt, alle anderen Wahlvorsch­lagsträger hätten sich vor ihrer Nominierun­gsveransta­ltung gemeldet und erkundigt, was es zu beachten gilt. Auch Hofer hätte man gerne beraten und über alle Richtlinie­n informiert. Doch dafür hätte man von seinen Plänen wissen müssen, bevor er kurz vor Fristende mit seinen Unterlagen ins Rathaus kam.

In seinen Einwendung­en unterstell­t Hofer dem Wahlaussch­uss oder der Stadt gar eine gewisse Absicht. Winkler sagt mich Nachdruck: „Das weisen wir strikt zurück.“Auch der Vorwurf, es sei nach außen kommunizie­rt worden, Hofer könne auch mit 180 Unterschri­ften nicht zur Wahl antreten, stimme nicht.

Eine letzte Möglichkei­t hat Hofer noch. Er kann sich über den Wahlleiter an den Beschwerde­ausschuss, der beim Bezirk angesiedel­t ist, wenden. Dafür hat er bis zum 13. September Zeit. Die Entscheidu­ng des Beschwerde­ausschusse­s ist dann endgültig. Hofer sagt dazu: „Den Schritt mache ich auch noch. Sollen doch noch einmal andere entscheide­n.“

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