Hans Hofer darf nicht zur Bürgermeisterwahl antreten
Der Lauinger Wahlausschuss hat die Bewerbung des Ex-Hausmeisters nochmals für ungültig erklärt. Wie es nun weitergeht
Lauingen Hans Hofer hat es noch einmal versucht. Er hat seine Einwendungen bei der Stadt Lauingen abgegeben. Der ehemalige Hausmeister hatte sich um das Amt des Bürgermeisters beworben. Der Wahlausschuss hatte seinen Wahlvorschlag vergangene Woche wegen mehrerer Fehler, und weil nur 30 statt der nötigen 180 Unterstützer unterschrieben hatten, für ungültig erklärt.
Durch seine Einwände zwang Hofer den Ausschuss, am Dienstag noch einmal zu tagen. Das Gremium sah aber keinen Grund, seine Entscheidung zu ändern. An den Mängeln habe sich nichts geändert, erklärt Wahlleiter Martin Winkler. „Deshalb haben wir keine andere Möglichkeit gesehen, als das noch einmal für ungültig zu erklären.“Die Einwendungen hätten sich zudem nicht auf die Mängel bezogen.
Hofer hatte kritisiert, man habe ihn am 23. August erst um 17.45 Uhr, 15 Minuten vor Ende der Frist, über die Fehler informiert. Er hatte seine Bewerbung am letztmöglichen Tag um 11.45 Uhr abgegeben. Winkler sagt, man habe ab 16.15 versucht, ihn zu erreichen. Noch früher sei das nicht möglich gewesen. Warum? Nun, Hofer spreche immer von „einem Formfehler“. Winkler erklärt, es handele sich um „ganz viele, grundlegende Mängel“, die man habe prüfen müssen. Ein Teil sei nicht mehr behebbar gewesen. Und auch die anderen Mängel habe Hofer innerhalb einer neuen Frist nicht behoben.
Winkler erklärt, alle anderen Wahlvorschlagsträger hätten sich vor ihrer Nominierungsveranstaltung gemeldet und erkundigt, was es zu beachten gilt. Auch Hofer hätte man gerne beraten und über alle Richtlinien informiert. Doch dafür hätte man von seinen Plänen wissen müssen, bevor er kurz vor Fristende mit seinen Unterlagen ins Rathaus kam.
In seinen Einwendungen unterstellt Hofer dem Wahlausschuss oder der Stadt gar eine gewisse Absicht. Winkler sagt mich Nachdruck: „Das weisen wir strikt zurück.“Auch der Vorwurf, es sei nach außen kommuniziert worden, Hofer könne auch mit 180 Unterschriften nicht zur Wahl antreten, stimme nicht.
Eine letzte Möglichkeit hat Hofer noch. Er kann sich über den Wahlleiter an den Beschwerdeausschuss, der beim Bezirk angesiedelt ist, wenden. Dafür hat er bis zum 13. September Zeit. Die Entscheidung des Beschwerdeausschusses ist dann endgültig. Hofer sagt dazu: „Den Schritt mache ich auch noch. Sollen doch noch einmal andere entscheiden.“