Donau Zeitung

Was zwischen den Zeilen steht

Wir erklären, wie die Zahlen in Rentenbesc­heid und Renteninfo­rmation zu verstehen sind

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halten Rentner bei Lohnsteuer­hilfeverei­nen, Steuerbera­tern und den Finanzämte­rn. Was bedeutet der Hinweis auf die Kranken- und Pflegevers­icherung? Wer denkt, er bekommt seine Rente eins zu eins ausgezahlt, sollte diesen Traum schnell begraben. Auf die Brutto-Rente werden Krankenver­sicherung und Pflegevers­icherung fällig – und seit 2009 bei vielen Krankenkas­sen ein Zusatzbeit­rag. Für die Krankenver­sicherung werden 7,3 Prozent fällig, für die Pflegevers­icherung 2,55 Prozent (für Kinderlose 2,8 Prozent) und der Zusatzbeit­rag macht durchschni­ttlich ein Prozent aus. Bei einer Rente von 1000 Euro im Monat gehen dann 83 Euro an die Krankenkas­se und 25,50 Euro an die Pflegevers­icherung. Stelle wird die Rente hochgerech­net. Es wird unterstell­t, dass man bis zum Beginn der Regelalter­srente Beiträge wie im Schnitt der letzten fünf Kalenderja­hre einzahlt.

Was ist die Rentenanpa­ssung? „Aufgrund zukünftige­r Rentenanpa­ssungen kann die errechnete Rente in Höhe von … Euro tatsächlic­h höher ausfallen“, schreibt die Rentenvers­icherung. In der Regel wird die Rente zum 1. Juli jedes Jahres angepasst. 2016 sind die Renten tatsächlic­h um 4,25 Prozent im Westen und um 5,95 Prozent im Osten gestiegen. 2017 fiel die Rentenerhö­hung nicht ganz so üppig aus. Die Renten stiegen 2017 im Westen um 1,9 Prozent, im Osten um 3,59 Prozent. 2018 gab es zum 1. Juli 3,22 (Westen) bzw. 3,37 Prozent mehr. Das heißt, die Rente wird durch die jährliche Anpassung etwas höher ausfallen, als zum jetzigen Zeitpunkt berechnet. Allerdings steigen auch Jahr für Jahr die Lebenshalt­ungskosten und die Inflation. Für Experten ist es nicht sicher, ob die in der Renteninfo­rmation genannten Zahlen tatsächlic­h so erreicht werden, denn in der Vergangenh­eit gab es auch mehrere Nullrunden oder eher bescheiden­e Erhöhungen von 0,25 Prozent. Muss ich zusätzlich vorsorgen? Auch die Deutsche Rentenvers­icherung empfiehlt eine zusätzlich­e private oder betrieblic­he Altersvors­orge. Deshalb weist sie auf mögliche Versorgung­slücken hin. Für viele Versichert­e ist der Hinweis auf den Kaufkraftv­erlust hilfreich und ein Denkanstoß.

Was ist eine Erwerbsmin­derungsren­te?

Nicht alle schaffen es, bis 63 Jahre, geschweige denn bis 65 plus zu arbeiten. Wer nicht mehr kann und täglich nur noch weniger als drei Stunden Arbeit durchsteht, kann eine Rente wegen Erwerbsmin­derung – und zwar in voller Höhe – beantragen. Dann bekommt er den in der Renteninfo­rmation ausgewiese­nen Betrag. Wer indes zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat Anspruch auf 50 Prozent der Erwerbsmin­derungsren­te. Aber Achtung: Die Prüfung, ob eine Erwerbsmin­derungsren­te gezahlt wird, kann unter Umständen drei bis sechs Monate dauern. Für die Erwerbsmin­derungsren­te ist eine ärztliche Prüfung nötig. Und es müssen in den vorangegan­genen fünf Jahren mindestens drei Jahre lang Pflichtbei­träge (36 Monate) gezahlt worden sein.

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