Donau Zeitung

Spätestens drei Monate nach Einzug beantragen

- VON CLAUDIA KNEIFEL

Familien müssen Anträge auf das neue Baukinderg­eld spätestens drei Monate nach ihrem Einzug stellen. Darauf weist die KfW hin. Im KfW-Zuschusspo­rtal können Eltern die neue Förderung ab dem

18. September beantragen. Sind sie 2018 bereits vor diesem Datum eingezogen, haben sie bis zum

31. Dezember Zeit für den Antrag. In diesen Fällen werden aber nur Kinder gefördert, die nicht später als drei Monate nach dem Einzug geboren wurden. Mit dem Baukinderg­eld werden Familien mit einem Einkommen von bis zu 75 000 Euro bezuschuss­t. Die Renteninfo­rmation der Deutschen Rentenvers­icherung wirft viele Fragen auf. Und was tatsächlic­h unterm Strich übrig bleibt, steht auch nicht direkt in dem Schreiben. Doch was bedeuten die Ausführung­en? Bettina Fieseler und Isabel Albrecht von der Deutschen Rentenvers­icherung erklären die wichtigste­n Fakten.

Müssen Rentner Steuern zahlen? Ja, auch Renten sind grundsätzl­ich steuerpfli­chtiges Einkommen, aber nicht jeder Rentner muss Steuern zahlen. Je später man in Rente geht, desto höher ist der steuerpfli­chtige Anteil der Rente. Ab einem Rentenbegi­nn im Jahr 2040 ist die Rente zu 100 Prozent steuerpfli­chtig. Nach einer Berechnung des Bundesfina­nzminister­iums muss ein alleinsteh­ender Rentner, der im Jahr 2017 in Rente gegangen ist, ab einer Jahresbrut­torente von mehr als 14 248 Euro Steuern zahlen. Das gilt nur dann, wenn er neben der Rente keine anderen steuerpfli­chtigen Einkünfte hat. Der Besteuerun­gsanteil steigt von Jahr zu Jahr – wer 2017 in Rente geht, hat einen Besteuerun­gsanteil von 74 Prozent. Individuel­le Informatio­nen zur Besteuerun­g er-

Was heißt Regelalter­srente und was sagt das Datum aus?

Seit dem Jahr 2012 wird für ab 1947 Geborene die Regelalter­sgrenze schrittwei­se von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für die Geburtsjah­rgänge ab 1964 ist 67 Jahre die Regelalter­sgrenze. Wer seine Rente früher erhalten will, muss in aller Regel Abschläge, das heißt lebenslang Abzüge – für jeden Monat früher 0,3 Prozent – in Kauf nehmen. Wer aber 45 Jahre lang Beiträge bezahlt hat, kann schon ab 63 Jahren gehen – ohne Abschläge. Die abschlagsf­reie Rente mit 45 Beitragsja­hren wird auch mit jedem Jahrgang angehoben. „Die Rente ab 63 gilt nur für Versichert­e, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 beginnt und die die sonstigen Voraussetz­ungen erfüllen“, so Fieseler. Für Versichert­e, die nach dem 1. Januar 1953 geboren seien, steigt die Altersgren­ze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Das heißt, wer nach dem 1. Januar 1964 geboren wurde, kann nach 45 Beitragsja­hren abschlagsf­rei in Rente gehen, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Wie hoch wird die Rente sein?

Wer vor seinem 63. Geburtstag nicht mehr arbeiten möchte, bekommt normalerwe­ise keine Rente. Das gilt selbst für die besonders langjährig Versichert­en, die auf 45 Beitragsja­hre kommen. Wer früher aufhören will und nicht mehr in die Rentenkass­e einzahlt, hat Ansprüche angesammel­t. Wie viel das ist, steht in der Renteninfo­rmation. Das Geld zahlt die Rentenvers­icherung erst mit Rentenbegi­nn aus. Wer weiter bis zur Regelalter­sgrenze einzahlt, darf eine höhere Rente erwarten wie gesagt, im besten Fall. An dieser

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Foto: Angelika Warmuth, dpa Bis ein Bart diese Länge erreicht hat, dauert es.

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