Spätestens drei Monate nach Einzug beantragen
Familien müssen Anträge auf das neue Baukindergeld spätestens drei Monate nach ihrem Einzug stellen. Darauf weist die KfW hin. Im KfW-Zuschussportal können Eltern die neue Förderung ab dem
18. September beantragen. Sind sie 2018 bereits vor diesem Datum eingezogen, haben sie bis zum
31. Dezember Zeit für den Antrag. In diesen Fällen werden aber nur Kinder gefördert, die nicht später als drei Monate nach dem Einzug geboren wurden. Mit dem Baukindergeld werden Familien mit einem Einkommen von bis zu 75 000 Euro bezuschusst. Die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung wirft viele Fragen auf. Und was tatsächlich unterm Strich übrig bleibt, steht auch nicht direkt in dem Schreiben. Doch was bedeuten die Ausführungen? Bettina Fieseler und Isabel Albrecht von der Deutschen Rentenversicherung erklären die wichtigsten Fakten.
Müssen Rentner Steuern zahlen? Ja, auch Renten sind grundsätzlich steuerpflichtiges Einkommen, aber nicht jeder Rentner muss Steuern zahlen. Je später man in Rente geht, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil der Rente. Ab einem Rentenbeginn im Jahr 2040 ist die Rente zu 100 Prozent steuerpflichtig. Nach einer Berechnung des Bundesfinanzministeriums muss ein alleinstehender Rentner, der im Jahr 2017 in Rente gegangen ist, ab einer Jahresbruttorente von mehr als 14 248 Euro Steuern zahlen. Das gilt nur dann, wenn er neben der Rente keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte hat. Der Besteuerungsanteil steigt von Jahr zu Jahr – wer 2017 in Rente geht, hat einen Besteuerungsanteil von 74 Prozent. Individuelle Informationen zur Besteuerung er-
Was heißt Regelaltersrente und was sagt das Datum aus?
Seit dem Jahr 2012 wird für ab 1947 Geborene die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 ist 67 Jahre die Regelaltersgrenze. Wer seine Rente früher erhalten will, muss in aller Regel Abschläge, das heißt lebenslang Abzüge – für jeden Monat früher 0,3 Prozent – in Kauf nehmen. Wer aber 45 Jahre lang Beiträge bezahlt hat, kann schon ab 63 Jahren gehen – ohne Abschläge. Die abschlagsfreie Rente mit 45 Beitragsjahren wird auch mit jedem Jahrgang angehoben. „Die Rente ab 63 gilt nur für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 beginnt und die die sonstigen Voraussetzungen erfüllen“, so Fieseler. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren seien, steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Das heißt, wer nach dem 1. Januar 1964 geboren wurde, kann nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Wie hoch wird die Rente sein?
Wer vor seinem 63. Geburtstag nicht mehr arbeiten möchte, bekommt normalerweise keine Rente. Das gilt selbst für die besonders langjährig Versicherten, die auf 45 Beitragsjahre kommen. Wer früher aufhören will und nicht mehr in die Rentenkasse einzahlt, hat Ansprüche angesammelt. Wie viel das ist, steht in der Renteninformation. Das Geld zahlt die Rentenversicherung erst mit Rentenbeginn aus. Wer weiter bis zur Regelaltersgrenze einzahlt, darf eine höhere Rente erwarten wie gesagt, im besten Fall. An dieser