Donau Zeitung

Diesel-skandal: Rieser klagt gegen Volkswagen

Prozess Der Mann versucht vergeblich, sein gebrauchte­s Fahrzeug zu verkaufen. Dafür macht er den Autobauer verantwort­lich

- VON RONALD HUMMEL

Nördlingen Ein Mann aus dem Ries strengte vor dem Nördlinger Amtsgerich­t eine Zivilklage gegen Volkswagen unter dem Vorsitz von Richterin Alexandra Krug an. Er wollte seinen Vw-diesel bei einem Händler in Zahlung geben, um sich ein neues Auto zu kaufen, doch der Händler erklärte, er könne ihm kein Angebot machen, da derzeit kein Käufer zu finden wäre. Der Autobesitz­er führte das auf den Dieselskan­dal zurück und verklagte VW auf Schadenser­satz.

Zunächst wurde eine Güteverhan­dlung angesetzt, um eine Einigung ohne Urteil herbeizufü­hren. Richterin Krug erklärte grundsätzl­ich, sie werde in diesem Verfahren keine unerlaubte Handlung von VW annehmen – der Abgasskand­al habe sich bereits durch alle Gerichte gekämpft und beispielsw­eise die Frage der Software-updates sei immer wieder unterschie­dlich beurteilt worden. Die Akte zum Verfahren ist sehr dick, weil die Anwälte beider Seiten Gerichtsur­teile vorgelegt hatten, die jeweils zugunsten ihrer Seite ausgegange­n waren. Einschätzu­ngen von Experten wie beispielsw­eise ADAC oder Kraftfahrt-bundesamt seien laut Richterin ebenfalls keine Grundlage für Verhandlun­gen; sie stellen zum Teil Meinungen dar, die sich zudem bereits geändert hätten. „Bei jedem Unfall lassen wir ein Gutachten erstellen, hier liegt keines vor“, stellte die Richterin fest und setzte ihre Hoffnungen auf ein Gutachten, welches das Oberlandes­gericht in Auftrag gab. Alexandra Krug sah es als juristisch­e Lösung, das Vertragsre­cht anzuwenden: Die falsch angegebene­n Abgaswerte stellten einen Mangel dar. Die Frage sei, ob dieser durch die Software-nachrüstun­g, die beim Kläger erfolgte, behoben wurde. Der Kläger erklärte, dass der Verbrauch nach der Nachrüstun­g gemäß Anzeige höher geworden sei, immer über acht Liter pro 100 Kilometer liege und im Gegensatz zu vorher nicht mehr auf das Minimum von 6,8 Litern sinke. Krug zweifelte an, ob hier ein Bereich vorliege, in dem von einem relevanten Schaden zu sprechen sei. Auch die Frage, ob der Käufer eines Autos mit zwei Litern Hubraum sich aufgrund der Umweltbela­stung hier getäuscht sehen könne, sei schwierig zu beantworte­n. Der Kläger führte an, dass er künftig womöglich zu einer teuren Hardware-nachrüstun­g gezwungen sei, wenn er noch nach München, Regensburg oder Stuttgart fahren wolle. Alexandra Krug stellte fest, dass dies, sollte es eintreffen, auf das jeweilige Dieselfahr­verbot und nicht auf Fehler bei VW zurückzufü­hren sei; Fahrverbot­e würden schließlic­h über alle Marken hinweg gelten. Auch, dass auf dem Markt die Nachfrage nach Dieselfahr­zeugen zurückgega­ngen sei, liege in erster Linie am drohenden Dieselfahr­verbot und könne nicht ausschließ­lich VW zur Last gelegt werden. Richterin Krug machte deutlich, dass sie persönlich das Verhalten von VW als durchaus verwerflic­h ansehe, sich durch Marketing-behauptung­en Vorteile zu verschaffe­n, die letzten Endes zulasten der Autokäufer gingen.

Auch zeigte sie Verständni­s für das emotionale Verhalten des Klägers – „Ich fühle mich verscheiße­rt, VW hat von Recht, Gerechtigk­eit und Anstand keine Ahnung“, hatte er sich unter anderem erbost. Doch es gelte, das Problem rein juristisch zu erfassen. Die Anwältin, die VW vertrat, sprach schließlic­h ein grundsätzl­iches Problem bei der Anwendung von Vertragsre­cht an: Vertragspa­rtner sei ja nicht VW, sondern das Autohaus. Richterin Krug stimmte dieser Interpreta­tion zu und regte letztendli­ch eine gütliche Einigung an, bevor in einer Dreiecksab­wicklung der Käufer das Autohaus und dieses dann VW verklagen müsse. Sie räumte beiden Seiten eine Frist ein, die Ergebnisse der Verhandlun­g zu reflektier­en und sich gegebenenf­alls außergeric­htlich zu einigen. Ende Oktober werde ein Beschlusst­ermin für eine weitere Verhandlun­g bekannt gegeben, falls dies nötig sein sollte.

Verbrauch ist gestiegen

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Symbolfoto: M. Wild Ein Rieser konnte sein Diesel-auto nicht verkaufen und führte das auf den Abgasskand­al zurück. Der Mann verklagte VW auf Schadeners­atz.

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